Startseite
Aargau
Aarau
Der grosse Brocken, an dem in seiner Sitzung vom 18. Juni nun auch der Einwohnerrat zu kauen hat, ist die Revision der allgemeinen Nutzungsplanung der Stadt Aarau.
In der Botschaft zeigt sich der Stadtrat überzeugt, «dass mit dem vorliegenden Planungswerk ein zeitgemässes und auch umsetzbares Instrument für die Herausforderungen der räumlichen Entwicklung vorliegt.» Ein Volksentscheid über die Revision der Nutzungsplanung ist nicht zwingend nötig. Gegen den Entscheid des Einwohnerrats kann jedoch das Referendum ergriffen werden. Die Botschaft des Stadtrates macht deutlich, in welchen Bereichen die vorliegende Überarbeitung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) und des Bauzonenplans auf namhaften Widerstand stiess: Bei der Umzonung des Areals Erlinsbacherstrasse–Aarekanal und den Gartenstadtzonen zwei- und dreigeschossig.
An der Erlinsbacherstrasse will die Eniwa im Zusammenhang mit dem Kraftwerkneubau auch eine grosse Wohnüberbauung realisieren. Das Projekt stösst bei den Hungerberg-Bewohnern seit Jahren auf Widerstand. Im Rahmen der beiden öffentlichen Auflagen hagelte es Einwendungen. Bekämpft wird in erster Linie die Aufzonung von der Wohnzone zweigeschossig (W2) in die Zone Arbeiten und Wohnen (AW3).
An dieser hielt der Stadtrat auch nach den Einwendungsverhandlungen fest. Hingegen wurde der westlichste Teil der fast 600 m langen Parzelle, die Wiese westlich der Parkplätze, in der Zone Öffentliche Nutzung (früher Zone für öffentliche Bauten und Anlagen) belassen. Der östlichste Abschnitt (dort, wo die Wohnhäuser bereits abgebrochen wurden) ist nun einer Zone Energie zugewiesen. Dort will die Eniwa in den kommenden zwei Jahren ein neues Unterwerk mit den Schaltanlagen errichten. Erst nachher kann mit dem eigentlichen Kraftwerk-Neubau begonnen werden.
Das Wohnbauprojekt wird so, was seine Längsausdehnung angeht, auf rund die Hälfte reduziert. Für das Areal gilt eine Gestaltungsplanpflicht. In der BNO wird bestimmt, dass zur Anpassung an die Topografie maximal ein zusätzliches Vollgeschoss möglich ist. Ein Attika- respektive ein zusätzliches Dachgeschoss fällt dann aber ausser Betracht. Verlangt wird auch die Durchsehbarkeit und Durchgängigkeit zwischen Erlinsbacherstrasse und Aarekanal. Die Eniwa plant deshalb nun keinen «Gebäuderiegel» mehr, sondern neun Blöcke mit insgesamt 80 Wohnungen.
Auch die Gartenstadtzonen lösten eine Sammeleinwendung aus. Die Einwender aus dem Gönhardquartier verlangten die Reduktion der Überbauungsziffer von 0,35 auf 0,25 und eine Erhöhung der Grünflächenziffer von 0,45 auf 0,6. Der Stadtrat hielt an seinen Werten fest. In der BNO heisst es nun dafür: «Falls im Einzelfall die strukturelle Erhaltung und die grosszügige Durchgrünung durch die volle Ausschöpfung der Grundmasse beeinträchtigt würden, kann der Stadtrat reduzierte Grundmasse – Gebäudelänge (maximal 22 m) und Überbauungsziffer – und eine erhöhte Grünflächenziffer festlegen.»
Die Aarauer FDP hat letzten Freitag klargemacht, dass ihr schon die in der BNO festgelegte Grünflächenziffer unverhältnismässig erscheine.