Das «Grien» zwischen Erlinsbach und Wöschnau, an der Kantonsgrenze Aargau/Solothurn, vor den Toren der Stadt Aarau: Für viele sind es die «Sandbänke» – und waren ein beliebtes Sünnele- und Badeparadies (auch in FKK-Kreisen). Doch jetzt ist es ein Naturschutzgebiet. Und die Behörden sind willens, die neuen Verbote durchzusetzen, wie die vielen Anzeigen beweisen. Mehr noch: Wer das Betretverbot missachtet, muss rasch das Portemonnaie zücken. Es wird nicht nur angezeigt, sondern auch im Expresstempo verurteilt. Und das geht für die Fehlbaren sehr wohl ins Geld.
«Bei der Staatsanwaltschaft sind insgesamt 185 Anzeigen wegen Übertretung der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz des Kantons Solothurn eingegangen», erklärt Caroline Schenker, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Solothurn. In Anwendung der Verordnung betrage die Busse jeweils 50 Franken. Dazu kämen Verfahrenskosten von jeweils 100 Franken. Also insgesamt Strafkosten von 150 Franken.«Die meisten Strafbefehle sind mittlerweile in Rechtskraft erwachsen, teilweise läuft noch die Einsprachefrist», so Caroline Schenker.
Die beiden grün schraffierten Flächen des Naturreservats Grien-Wöschnau dürfen nicht mehr betreten werden.
© zvg
Auf der verbotenen Insel im Grien bei Erlinsbach/Wöschnau:
Jonas Lüthy (l.) und Sacha Peter zeigen: Das Betretverbot ist deutlich gekennzeichnet. Die Absperrketten wurden allerdings erst nach der ersten grossen Anzeigen-Welle montiert.
© Patrick Lüthy
Diese Schilder weisen auf das Betretverbot hin.
© Patrick Lüthy