Bezirksgericht Aarau
Wuchtige Auffahr-Kollision – Rentner am Prozess: «Ich meinte, ich hätte genug Abstand»

Ein heute 81-jähriger Rentner fuhr vor anderthalb Jahren in der Aarauer Telli in das Heck eines Fahrzugs vor ihm. Dessen Fahrer erlitt eine mehrfache Wirbelsäulenfraktur. Nun wurde der Rentner wegen fahrlässiger Körperverletzung vom Bezirksgericht verurteilt.

Ueli Wild
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Der Senior fuhr im dichten Feierabendverkehr, als er den Auffahrunfall verursachte. (Symbolbild)

Der Senior fuhr im dichten Feierabendverkehr, als er den Auffahrunfall verursachte. (Symbolbild)

Keystone

Es war seine letzte Handlung am Steuer seines Mazda. Oder eher die Unterlassung einer Handlung: der rechtzeitigen Betätigung der Bremse. Den Führerausweis hat Oskar Bütschli (inzwischen 81, Name geändert) nach dem von ihm verursachten Auffahrunfall freiwillig abgegeben. Anderthalb Jahre nach dem Vorfall wurde dieser nun am Bezirksgericht in strafrechtlicher Hinsicht abgeschlossen.

Den Sachverhalt, wie ihn die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift schilderte, bestritt Bütschli nicht. Im dichten Feierabendverkehr war er auf der Tellistrasse gegen den Knoten beim Einkaufszentrum zugefahren. Dass die Fahrzeuge vor ihm bei der Lichtsignalanlage abbremsen mussten, weil die Ampel der Linksabbieger-Spur auf Rot stand und sich deswegen ein Rückstau bildete, bemerkte er zu spät. Sein Auto muss mit Wucht ins Heck des nächst vorderen Fahrzeugs gekracht sein. Dessen rund 40-jähriger Lenker erlitt eine mehrfache Wirbelsäulenfraktur. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, der Geschädigte tat dasselbe und erhob zusätzlich eine Zivilklage in der Höhe von 20'000 Franken.

Der Privatkläger, der auch als Auskunftsperson aufgeboten war, und sein Anwalt erschienen nicht zur Verhandlung. Dies, weil sie nun in Sachen Geldforderung direkt den Zivilweg beschreiten wollten. Gerichtspräsidentin Karin von der Weid entschied, die Strafverhandlung trotzdem durchzuführen.

Oskar Bütschli, der keinen Verteidiger dabei hatte, erklärte, es tue ihm schrecklich leid, dass «das» passiert sei. Er räumte ein, den Moment zum Bremsen verpasst zu haben. Und fügte kleinlaut an: «Ich meinte, ich hätte genug Abstand gehabt – scheinbar war es nicht so.» Es sei alles so schnell gegangen. Auf die Frage von Gerichtspräsidentin Karin von der Weid, ob er die von der Staatsanwaltschaft verlangte Strafe akzeptiere, antwortete der Rentner nach kurzem Zögern: «Ich weiss nicht recht.»

Die Gerichtspräsidentin sprach ihn schuldig der fahrlässigen Körperverletzung und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Franken (Probezeit zwei Jahre). Bei der Höhe der Tagessätze blieb sie 10 Franken unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bezahlen muss Bütschli eine Busse von 300 Franken plus die Verfahrenskosten in vierstelliger Höhe. Die Begründung konnte die Gerichtspräsidentin kurz halten: Der Unfallverursacher habe sein Fahrzeug nicht beherrscht und deswegen sei ein Mensch verletzt worden.