Startseite
Aargau
Baden
Die Badener Stadtregierung will den Vaterschaftsurlaub für Angestellte der Verwaltung verdoppeln. Damit folgt er teilweise einer Forderung aus dem Einwohnerrat.
Ab kommendem Jahr soll der Vaterschaftsurlaub für Angestellte der Stadt Baden auf 20 Tage verdoppelt werden: Der Stadtrat folgt mit seiner Empfehlung damit zumindest teilweise der Forderung der vier Einwohnerräte Alex Berger (SP), Nadia Omar (team), Simon Binder (CVP) und Tobias Vonesch (SVP).
Im Unterschied zur Motion plädiert der Stadtrat aber für eine Bezugsfrist nicht innerhalb eines Jahres, sondern innerhalb von sechs Monaten. Abgestimmt über die Anpassung des Personalreglements wird im Badener Parlament Ende Januar.
Gemäss aktuellem Personalreglement der Stadt haben Väter und Partnerinnen oder Partner mit elterlicher Sorgepflicht Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von zehn Arbeitstagen innerhalb von drei Monaten nach Geburt.
«Durch die Anpassung kann sich die Verwaltung als moderne, familienfreundliche Arbeitgeberin positionieren und als Zentrumsstadt eine Vorbildrolle übernehmen», begründet Stadtammann Markus Schneider (CVP) die Haltung der Regierung. Käme die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs zu Stande, würde Baden zur Stadt Aarau aufschliessen, die seinen Angestellten zwanzig bezahlte Arbeitstage gewährt.
Etwas weniger grosszügig zeigen sich beispielsweise Brugg, Bremgarten (beide 5 Tage) oder Lenzburg (3 Tage), wobei in dieser Stadt ein politischer Vorstoss eine Erhöhung ebenfalls auf 20 Tage verlange, wie der Badener Stadtrat in seiner Vorlage schreibt.
Noch unklar: die Höhe der zusätzlichen Kosten des verlängerten Vaterschaftsurlaubs. Dies, weil wenige Tage vor der Januar-Einwohnerratssitzung in Baden die Referendumsfrist zu einem Beschluss des Schweizer Parlaments abläuft: Die Bundesversammlung stimmte am 27. September dem indirekten Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaub-Initiative zu. Vorgesehen ist ein Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen, wobei dieser in den ersten sechs Monaten nach Geburt des Kindes zu beziehen sei.
Der indirekte Gegenvorschlag sieht weiter vor, den arbeitsrechtlichen Anspruch auf den zweiwöchigen Urlaub im Obligationenrecht zu verankern; ausserdem ist eine Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung (EO) vorgesehen.
Sollte das Referendum ergriffen werden, würde sich die Umsetzung auf Bundesebene verzögern, und die Stadt Baden würde pro Vaterschaftsurlaub Zusatzkosten von 3500 Franken gegenüber dem aktuellem Modell tragen.
Bleibt die Referendumsfrist hingegen ungenützt, entstehen pro Vaterschaftsurlaub Zusatzkosten von 700 Franken gegenüber dem aktuellen Modell. «Wir sind der Meinung, dass die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs aus finanzieller Sicht drin liegt», so Stadtammann Markus Schneider.