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Am 1. September 1989 hatte Guido Näf sein Amt als Gerichtspräsident angetreten. Nun blickt er auf seine lange Karriere mit zum Teil spektakulären Fällen zurück.
«Es ist kein Schoggi-Job, aber spannend», bringt Guido Näf auf den Punkt, womit er sich über die Hälfte seines Lebens beschäftig hat. Fast 40 Jahre lang hat der gebürtige Neuenhofer am Bezirksgericht Baden im Dienste von Justitia gestanden; Ende Jahr wird der Gerichtspräsident pensioniert.
Nach dem Jus-Studium in Zürich hatte er 1977 als Praktikant beim damaligen Gerichtspräsidenten Heinrich Nussbaumer angefangen. «Dannzumal waren am Bezirksgericht Baden zwei Präsidenten, vier Gerichtsschreiber und zwei Praktikanten tätig. Heute sind es acht Präsidenten, acht Praktikanten und gegen zwanzig Gerichtsschreiber.» 1979 war Näf Gerichtsschreiber in der zweiten Abteilung bei Heinrich Nussbaum geworden. «Als Franz Cerncic, der Präsident der 1. Abteilung, 1989 pensioniert wurde, hatte mich die Partei, die CVP, für dessen Nachfolge angefragt. Da ich inzwischen das Anwaltspatent erworben und zwölf Jahre Erfahrung am Gericht gesammelt hatte, habe ich mir das Amt zugetraut.»
Näf spricht leise, streicht sich bisweilen übers graue Haar, das er – immer schon – recht lang trägt. Er ist zurückhaltend, wirkt mitunter gar verschlossen, ist in Sachen Humor aber ein «Heimlifeisser». Verschmitzt erwähnt er den Fall einer Rentnerin, die vor Gericht die Rückgabe des Hundes forderte, den sie aus einem Tierheim übernommen hatte: «Die 84-Jährige hatte den Berner-Sennen-Mischling regelrecht gemästet gehabt. Er brachte fast 70 Kilo auf die Waage. Nachdem die ursprüngliche Besitzerin ihrem Bäri völlig zufällig begegnet war, holte sie ihn gegen den Willen der neuen Besitzerin zurück. Das wollte diese sich nicht gefallen lassen. Ich musste die Klage der Frau abweisen.»
Es sind die Menschen und ihre Geschichten hinter den Fällen, welche Näf über all die Jahre hinweg fasziniert haben: «Klar gibt es am Gericht viel Routine – Einbrüche, Drogendelikte – aber es sind auch immer wieder Fälle auf meinem Schreibtisch gelandet, bei denen ich sagen musste: Sachen gibts, die sind kaum zu glauben. Vor Gericht spiegelt sich die Realität in ihrem ganzen Spektrum.»
Am 1. September 1989 hatte Guido Näf sein Amt als Gerichtspräsident angetreten. Luzi Stamm, der nach der Pensionierung von Heinrich Nussbaum Präsident der 2. Abteilung geworden war, hatte ein halbes Jahr zuvor den Prozess gegen den Dreifachmörder Alfredo Lardelli geführt. Sechs Jahre später führte Näf einen noch weit mehr Aufsehen erregenden Prozess: Sechs Tage dauerten Ende 1995 die Verhandlungen gegen den fünffachen Kindermörder Werner Ferrari und weitere waren 2007 im Revisionsprozess gefolgt.
Wie verarbeitet jemand, der sich so intensiv mit solchen Taten befassen muss wie ein Richter, die Konfrontation mit einem Mörder? «Ich habe immer gut abstrahieren und nach den Verhandlungen rasch abschalten können.» Der Fall Ferrari war bei weitem nicht das einzige Tötungsdelikt, in dem Näf ein Urteil fällen musste. «Stark in Erinnerung ist mir beispielsweise ein junger Türke, dessen Schwester einen falschen Mann geheiratet hatte, weshalb der Vater forderte, er müsse die Familienehre retten und beide töten. Unter dem enormen Druck hatte der junge Mann schliesslich aber den Vater anstelle der Schwester und seines Schwagers erschossen.»
Dass bei einer Scheidung fehlende Weinflaschen im Keller zu einer heftigen Debatte zwischen den Noch-Eheleuten führen oder dass in einem Nachbarschaftsstreit ein Beklagter statt störende Bäume zu fällen diese entästet und entrindet und einfach eine Zeit lang als Mahnmal stehen lässt – auch in solch eher skurrilen Fällen musste Näf urteilen.
Zunehmend Mühe hatte der scheidende Präsident mit den immer neuen Aufgaben, welche in den vergangenen Jahren aufgrund immer neuer und in immer kürzeren Intervallen erlassenen Gesetze auf die Aargauer Gerichte zugekommen sind. «Unter anderem 2011 mit der neuen Strafprozessordnung, die viel mehr Formalitäten und neue Abläufe brachte, oder mit der Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts 2013. Im Zuge der Ausschaffungsinitiative müssen die Gerichte nun beispielsweise wieder über Landesverweise entscheiden. Auch hat die Gutheissung der Verwahrungs- oder der Raser-Initiative die Spannweite bei der Strafzumessung für Richter stark eingeschränkt: Ermessensentscheide müssen heute zunehmend oft scheinbar genau, geradezu mathematisch begründet werden.» Auch in der Strategie gewisser Verteidigern hat Näf eine – in seinen Augen – ungute Entwicklung festgestellt: «Heute kämpfen viele Anwälte gegen uns, als wären wir ihre Feinde. Dabei müssten sie doch dazu beitragen, dass ein gerechtes Urteil gefällt wird.»
Nun ist also nach 27 Jahren Schluss. Kommt da nicht leise Wehmut auf? «Nein. Ich bin froh und freue mich.» Golfen, Wandern in den Bergen, Skifahren, nennt Näf als Hobbys. Konkrete Pläne für das Rentnerdasein hat er aber nicht – ausser diesem: «Auf die Juristerei werde ich gänzlich verzichten», meint er schmunzelnd und gesteht, dass er «es bitz gnueg» habe.
Nicht zuletzt auch genug von gewissen Querulanten – so wie jener, mit dem er in einem Erbschaftsprozess zu tun gehabt hatte: Näf war erst 39 und hatte sein Amt eben angetreten, als der Besagte ihn in einer schriftlichen Eingabe einen «überalterten, verkalkten, parteiischen, befangenen und hinten und vorne nicht drauskommenden Gerichtspräsidenten» genannt hatte.