Wettingen
48 000 Franken zu viel Lohn? Politiker sind sich nicht einig bei Ammann-Lohn

Ortsparteien äussern sich zur Forderung, Gemeindeammann Markus Dieth solle weniger verdienen. Die Meinungen gehen auseinander. Die Motion will das Jahresgehalt auf maximal 200 000 Franken begrenzen. Das sind 48'000 Franken weniger als jetzt.

Pirmin Kramer und Dieter Minder
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Seit acht Jahren verdient Markus Dieth als Gemeindeammann von Wettingen 248'000 Franken im Jahr.

Seit acht Jahren verdient Markus Dieth als Gemeindeammann von Wettingen 248'000 Franken im Jahr.

ZVG

Derzeit verdient Gemeindeammann Markus Dieth (CVP) 248 000 Franken. Fricker sagt, der seiner Ansicht nach zu hohe Lohn des Ammanns sei das sichtbarste Beispiel dafür, dass etwas mit den Wettinger Finanzen nicht stimme. Und es sei nicht nachvollziehbar, dass der Wettinger Gemeindeammann mehr verdiene als die Zürcher Stadtpräsidentin, die gemäss Medienberichten rund 245 000 Franken pro Jahr erhält.

Meinungen der Politiker

Wie kommt diese Forderung bei Wettinger Politikern an? FDP, SVP und GLP wollen sich nicht zur Lohndebatte äussern. Man werde zur Motion erst Stellung nehmen, wenn sie im Einwohnerrat behandelt werde.

Bereits eine Meinung hat Leo Scherer von Wettigrüen: «Die Wettinger Finanzen haben sich tatsächlich in die falsche Richtung entwickelt und es fehlt nun das Geld für die bevorstehenden und laufenden Grossinvestitionen.» Nun jährlich rund 50 000 Franken beim Gemeindeammann einzusparen – und das bei einem Wettinger Jahresbudget über 100 Millionen Franken – wäre aber nur symbolische Finanzkosmetik, sagt Scherer. «An solchen Forderungen, einer solchen Entrüstungskultur finde ich keinen Gefallen.» Den Lohn des Gemeindeammanns zu kürzen, wäre ein falsches Signal: Es brauche gut qualifizierte Leute in dieser Position. In der Privatwirtschaft würde der Chef eines Unternehmens mit einem Umsatz von 100 Millionen Franken wohl mehr verdienen als 248 000 Franken, vermutet Scherer.

Lohn in Wohlen gekürzt

Der Wohler Gemeindeammann Walter Dubler (parteilos) verdient seit dem 1. Januar 2014 weniger als zuvor. Letztes Jahr erhielt er 217 175 Franken Lohn pro Jahr, neu beträgt sein Jahressalär 188 770 Franken.

Der Einwohnerrat hatte Anfang 2013 einen Antrag von Jean-Pierre Gallati (SVP) mit 17 Ja- gegen 13 Nein-Stimmen unterstützt.

Der Lohn des Wohler Gemeindeammanns wurde fix festgesetzt mit 5 Prozent über dem eines Abteilungsleiters der Gemeinde. (PKR)

«Wir stehen hinter diesem Lohn», sagt auch Marco Kaufmann, Präsident des Forum 5430. Die Partei sei schon vor rund zehn Jahren, als die Entschädigung für den gesamten Gemeinderat festgesetzt worden sei, für diesen Lohn eingestanden. «Wenn sich jemand so intensiv wie Markus Dieth für die Gemeinde einsetzt, ist der Betrag gerechtfertigt.»

EVP-Präsidentin Hanna Läng-Studer: «Ich finde, der Lohn des Gemeindeammanns ist derzeit gerechtfertigt. Das bedeutet aber nicht, dass er in Zukunft nicht gesenkt werden könnte, falls der Steuerfuss so tief bleibt. Es müsste aber, wenn überhaupt, über den Lohn des Gesamtgemeinderates diskutiert werden und nicht nur über das Salär des Gemeindeammanns.»

Es gebe überhaupt keinen Anlass, jetzt über den Lohn von Gemeindeammann Markus Dieth zu diskutieren», sagt Einwohnerrat Robin Bauer, der wie Dieth der CVP angehört. Zwar seien vor einigen Jahren die Gemeinderatsentschädigungen ein Thema gewesen, doch habe sich schon damals gezeigt, dass der Lohn gerechtfertigt sei. «Dieth ist ein Vollblutgemeindeammann, er leistet sehr gute Arbeit», betont Bauer.

SP-Präsident Christian Oberholzer sagt: «Der Lohn des Ammanns ist seit acht Jahren derselbe und gab meines Wissens nie zu Diskussionen Anlass. Nun plötzlich zu behaupten, er verdiene zu viel, finde ich seltsam, auch wenn 248 000 Franken sicher ein anständiges Salär sind.» Dennoch lohne es sich, eine kritische Diskussion betreffend die Nebeneinkünfte und Nebenämter des Ammanns zu führen.

Eine Frage stellt sich: Zu welchem Zeitpunkt darf der Lohn des Ammanns überhaupt verändert werden? Dazu sagt Martin Süess, Leiter Rechtsdienst der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau: «Ich kenne keinen Präzedenzfall, bei dem eine Reduktion des Lohns während der Legislatur beschlossen und danach angefochten wurde.

Wenn ich entscheiden müsste, würde ich dazu tendieren, dass eine Lohnsenkung während der Amtsperiode nicht zulässig ist.» Denn es gelte eine Art Vertrauensschutz: «Wenn sich ein Gemeindeammann für vier Jahre wählen lässt, muss er Gewissheit darüber haben, wie hoch die Entschädigung ist.»