Baden
66-Jährige beim Mausefallen-Klau erwischt: «Es war wegen der Tiere, die haben mir leidgetan»

Auf dem Areal eines Hundeclubs entwendete eine Seniorin mehrere Mausefallen. Weil sie die Strafe nicht akzeptieren wollte, landete der Fall vor Bezirksgericht.

Rosmarie Mehlin
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Die Angeklagte wurde beschuldigt, mehrere Mausefallen vom Gelände eines Hundeclubs geklaut zu haben.

Die Angeklagte wurde beschuldigt, mehrere Mausefallen vom Gelände eines Hundeclubs geklaut zu haben.

Keystone

Wenn jemand auf einem privaten Areal eine Mausefalle behändigt, ist das – laut Gesetz – eine Sachentziehung. Bethli (alle Namen geändert), 66-jährig und Rentnerin, hat eine solche begangen. «Es war wegen der Tiere, die haben mir leidgetan», sagte sie zu Einzelrichter Werner Kummer. Bethli sass ihm im Verhandlungszimmer jedoch nicht allein gegenüber. Als Klägerinnen waren auch zwei Kynologinnen zugegen – Vorstandsmitglieder von jenem Verein, auf dessen Gelände die schändliche Tat begangen worden war. Und nicht nur einmal. Laut Strafbefehl waren im letzten Sommer innert drei Wochen bereits 15 Mausefallen vom Vereinsgelände verschwunden gewesen, als Bethli vom Kynologen Bruno auf frischer Tat ertappt worden war. «Er hat mich angeschrien und an den Haaren gezogen, schliesslich bin ich auf dem Boden gelegen und er auf mir, so dass ich fast keinen Atem mehr bekommen habe», berichtete sie.

Beinbruchgefahr bei Hunden

Bruno hatte dann die Polizei aufgeboten. Die nahm Bethlis Aussagen zu Protokoll, dass sie aus Mitleid bereits zuvor Mausefallen aus dem Boden gezogen und in den nahen Wald geschmissen habe. Vor dem Einzelrichter wollte Bethli davon nichts mehr wissen: «Ich habe nur jene einzige Mausefalle weggenommen. Aber der Polizist hat zu mir gesagt, wegen dieser einen soll ich nun wohl den Kopf für alle verschwundenen Mausefallen hin halten.»

Bethli ist ein zartes Geschöpf, graue Hose, graues Shirt und an den Füssen Clogs in grellem Pink. Sie hat ein freundliches Gesicht mit feinen Lachfältchen um die Augen. Gegen den Strafbefehl über eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen und 200 Franken Busse plus 900 Franken Gebühren hat sie Einsprache gemacht. Warum? «Weil ich nur diese eine Mausefalle rausgezogen habe.» Mehrfach liest Richter Kummer ihr aus dem Polizeirapport sowie die Zeugenaussage des einen Polizisten vor, wonach Bethli die «Entführung» mehrere Mausefallen eingestanden hatte. «Das muss ein Missverständnis sein», betont die Beschuldigte immer wieder, die ihrerseits Anzeige gegen Bruno wegen einfacher Körperverletzung erstattet hatte.

Der Kynologische Verein seinerseits hat zusammen mit seiner Strafanzeige eine Schadenersatzforderung von 761.50 Franken geltend gemacht, die nebst den «entzogenen» Fallen auch 18 Arbeitsstunden umfasst. Die Jagd auf Mäuse und Maulwürfe sei – so war ausserhalb des Verhandlungsraumes zu erfahren – notwendig, weil das Gelände direkt am Waldrand liegt. So würden die Nager den Übungsplatz immer wieder untergraben und dabei heimtückische Löcher hinterlassen, in welche trainierende Hunde einbrechen und sich dabei verletzen würden – bis hin zur Gefahr eines Beinbruchs.

Salomonischer Vorschlag

Nachdem Richter Kummer die Befragung beendet hat, atmet er einmal sehr tief durch und klärt die Beschuldigte dann sehr einfühlsam über eine Sparmöglichkeit auf. Bethli nämlich muss monatlich mit 3100 Franken aus AHV und Pensionskasse auskommen. «Bei einem Schuldspruch kommen 800 Franken Gerichtsgebühr dazu. Wird die Einsprache zurückgezogen, kann das Gericht ihnen hingegen entgegenkommen.» Vervollständigt wurde der Vorschlag von «Salomon» Kummer mit dem Vorschlag an die beiden Kynologinnen, ihren Strafantrag ebenfalls zurückzuziehen; im Gegenzug sollte Bethli den ihrigen gegen Bruno zurückziehen. «Die Beschuldigte würde dem Verein Schadenersatz zahlen – sagen wir 300 Franken», so des Richters abschliessender Vorschlag.

Ohne lang zu überlegen schlug Bethli mit einem kräftigen Handschlag auf den Tisch: «Ich zieh zrugg!», fügte dann aber leise hinzu, das Geld müsste sie jedoch abstottern, «so mit monatlich 100 Franken.» Etwas reiflicher überlegten die beiden Klägerinnen, willigten schliesslich aber auch ein. Darauf verflogen postwendend die Kummerfalten auf des Richters Stirn, zeigten sich um Bethlis Augen zwei weitere Lachfältchen und verliessen auch die Kynologinnen den Verhandlungsraum mit einem zufriedenen Eindruck.