Neuenhof
8500 Einwohner: Wächst Neuenhof auch, weil Sozialhilfebezüger zuziehen?

Die Gemeinde Neuenhof gilt als finanzschwach, nichtsdestotrotz wächst die Bevölkerung stark. Doch FDP-Präsident Fred Hofer ist skeptisch. Er will nun wissen, wie gross der Anteil der Sozialhilfebezüger bei Zuzügern ist und ob die Gemeinde die Miete direkt den Vermietern zahlt.

Martin Rupf
Drucken
Wohnüberbauung in Neuenhof: Welche Neuzuzüger zahlen Steuern, welche beziehen Sozialhilfe? (Archiv)

Wohnüberbauung in Neuenhof: Welche Neuzuzüger zahlen Steuern, welche beziehen Sozialhilfe? (Archiv)

Mario Fuchs

Eigentlich war es eine frohe Botschaft, welche die Gemeinde Neuenhof vor rund zwei Wochen versandte. «Die Gemeinde Neuenhof konnte ihren 8500. Einwohner verzeichnen und ist somit die fünftgrösste Gemeinde im Bezirk Baden!» Ende 2011 lebten in Neuenhof noch 8300 Einwohner. «In den vergangenen zwei Jahren ist die Gemeinde pro Jahr um durchschnittlich 50 Personen gewachsen.»

Diese Zuwachszahl sei im 1. Halbjahr 2014 bereits überschritten worden, sodass im Juni die 8500er-Marke erreicht worden sei, heisst es in der Mitteilung weiter. Und: «Der starke Zuwachs zeigt, wie attraktiv und lebendig die Gemeinde Neuenhof ist.»

Mit deutlich weniger Jubelgefühlen hat Fred Hofer, Präsident der FDP Neuenhof, die Meldung aufgenommen. «Attraktiv für wen genau? Quantität ist bekanntlich nicht alles.» Hofer möchte vom Gemeinderat vielmehr wissen, wie viele Neuzuzüger Steuern bezahlen würden.

Konkret möchte Hofer wissen, wie viele Sozialhilfebezüger in den letzten Jahren in Neuenhof zugezogen sind. «Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann ich mir ernsthaft überlegen, ob ich in den Jubelchor einstimmen will», sagt Hofer.

Haben es Vermieter zu leicht?

Und noch etwas interessiert Hofer brennend: «Ich möchte wissen, ob der Sozialdienst Neuenhof für seine Kunden die Wohnungsmiete direkt an den Vermieter bezahlt oder dem Sozialhilfebezüger die Miete zahlt.»

Er sei ganz klar für Letzteres. «Damit man mich richtig versteht: Ich habe nichts übrig für Aufrufe wie in Riniken, wo Hauseigentümer indirekt dazu aufgerufen wurden, ihre Wohnungen möglichst nicht an Sozialhilfebezüger zu vermieten.» Auch Sozialhilfebezüger seien Menschen und hätten ein Recht auf Wohnen.

«Doch ich bin der Meinung, dass man es den Vermietern nicht zu leicht machen soll, wenn sie ihre Wohnungen statt zu sanieren lieber an Sozialhilfebezüger vermieten», sagt Hofer. Denn es sei nicht Aufgabe des Staates, dem Vermieter quasi das Inkassorisiko abzunehmen.

Fred Hofer: «Klar, der Vermieter darf vermieten, an wen er will, aber er soll auch die Konsequenzen für seine Wahl tragen.»

Dass Hofer mit seiner Vermutung nicht ganz falsch liegt, zeigte ein Artikel in der az vom 14. August. Darin liess sich ein Vermieter wie folgt zitieren: «Von der finanziellen Seite her ist es eine sichere Sache, der Mietzins ist durch die Wohngemeinde abgesichert.»

Steuersubstrat ist gestiegen

Fred Hofer gehe es unter dem Strich um eine gute Durchmischung in der Bevölkerung; «ich will ganz klar nicht eine Gemeinde nur für die Privilegierten», so Hofer. Aber das Gegenteil sei auch nicht gut. «Mir ist zum Beispiel ein Block bekannt, wo fast ausschliesslich Sozialhilfebezüger wohnen, sprich kein einziger Franken Steuern fliesst.»

Frau Gemeindeammann Susanne Voser entgegnet: «Analysen des Gemeinderats zeigen, dass das Steuersubstrat seit 2012 kontinuierlich zugenommen hat.» Auch wenn man die Zu- und Wegzüge im ersten Halbjahr betrachte, zeichne sich dieser Trend ab.

«Das erstaunt insofern auch nicht, als wir beispielsweise mit den Überbauungen Quer oder Althof qualitativ hochstehende Wohnungen erstellt haben, die sich Sozialhilfebezüger nicht leisten können», sagt Voser. Auch die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Während in den letzten zweieinhalb Jahren die Bevölkerungszahl um 200 gestiegen ist, ist die Zahl der Sozialhilfebezüger sogar leicht rückgängig.

Mit seiner Forderung, den Mietzins doch direkt den Mietern und nicht den Vermietern und Verwaltungen zu zahlen, renne Hofer offene Türen ein. «Diese Praxis verfolgen wir schon», sagt Voser. Erstens, weil man so die Sozialkompetenz der Sozialhilfebezüger stärken wolle. Zweitens, weil es von vielen Gemeinden so praktiziert werde. Voser: «Aber natürlich gibt es Fälle, in denen der Mietzins nicht direkt dem Klienten – so zum Beispiel bei Vormundschaft – gezahlt werden kann.»

Praxis wird vom Kanton empfohlen

Die Neuenhofer Praxis ist also durchaus üblich und wird vom Kanton auch so empfohlen. «Grundsätzlich ist der Kanton der Meinung, dass Sozialhilfebezüger wenn immer möglich ihren Verpflichtungen eigenständig nachkommen können sollen und keine Direktzahlung an den Vermieter erfolgen sollte», sagte Balz Bruder vom Departement Gesundheit und Soziales im Zusammenhang mit dem Fall Riniken vor rund zwei Wochen.

Wenn aber eine zweckmässige Verwendung des Geldes zu bezweifeln sei, zum Beispiel bei einer drogenabhängigen Person, sei eine Direktzahlung an den Vermieter nicht nur möglich, sondern angezeigt.