Der Aargauer Regierungsrat hat die Abschnitte 1 und 2 der Umfahrung Mellingen bewilligt. Das Projekt erfüllt die Forderungen der Gerichte.
Die historische Altstadt von Mellingen ist mit rund 15'400 Fahrzeugen pro Tag stark belastet. Mit der Umfahrungsstrasse soll das Ortsbild von nationaler Bedeutung aufgewertet, Mellingen als regionaler Entwicklungsschwerpunkt und Wohnort gestärkt werden. Das Projekt Umfahrung Mellingen setzt sich aus zwei Abschnitten und den zugehörigen flankierenden Massnahmen sowie ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen zusammen.
Der Abschnitt 1 umfasst die Neuanlage der Kantonsstrasse vom Kreisel Tanklager bis zur Birrfeldstrasse mit einem neuen Reussübergang. Er entlastet den Altstadtkern Mellingen vom Durchgangsverkehr. Der Abschnitt 2 umfasst die Neuanlage von der Birrfeldstrasse bis zur Lenzburgerstrasse. Nebst der Entlastung vom Durchgangsverkehr durch den Innerortsabschnitt von Mellingen wird auch der neue Stadtteil von Mellingen umfahren.
In einem vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau beauftragten Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur Umfahrung Mellingen wurde gefordert, die Umfahrungsstrasse ohne Beeinträchtigung des Gruemethügels zu planen. Im anschliessenden Gerichtsverfahren hob das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau den Genehmigungsentscheid des Regierungsrats im März 2013 zu Abschnitt 1 auf und verwies ihn zum erneuten Entscheid an den Regierungsrat. Parallel zum Gerichtsverfahren wurde eine Projektänderung zum Abschnitt 1 ausgearbeitet – basierend auf dem Gutachten der ENHK. Die Projektänderung beinhaltet eine Verschiebung der Strassenachse, sodass der Gruemethügel nicht mehr tangiert wird. Zudem wird die Brücke durch eine niedrigere Brüstung transparenter und leichter gestaltet.
Diese Projektänderung lag Anfang 2016 öffentlich auf und es gingen zwei Einwendungen ein, wovon eine durch Rückzug erledigt werden konnte und eine durch den Regierungsrat entschieden wurde. Nach einer Beschwerde des VCS/WWF hob das Bundesgericht auch den Genehmigungsentscheid des Regierungsrats zum Abschnitt 2 auf. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau forderte ebenfalls eine Anpassung des Richtplans bezüglich des Mehrverbrauchs an Fruchtfolgeflächen. Diese Richtplanänderung wurde im Dezember 2017 vom Grossen Rat genehmigt.
Mit den Anpassungen im Projekt wurden die Forderungen der Gerichte erfüllt, sodass am 17. Januar 2018 das bereinigte Projekt Umfahrung Mellingen mit den Abschnitten 1 und 2 vom Regierungsrat genehmigt werden konnte. Die Planung kann nun – vorbehältlich allfälliger erneuter Beschwerden – weitergeführt werden. (AZ)