Mit über 80 Flusskilometern und vier grossen Flüssen bieten die Bezirke Baden und Zurzach viele Badestellen im Fluss – sogenannte «Flussbadis». Wo liegen diese und wie gut sind sie? Ein Augenschein vor Ort. Klicken Sie sich durch die Bildergalerie.
Ausserdem: Neben den vielen Badestellen in den Flüssen führen zwei Strecken für Gummibootfahrten durch die Region: Von Spreitenbach nach Wettingen lässt sich auf etwa vier Kilometern das Limmattal erkunden. Ganze elf Kilometer beträgt die zweite Route von Mellingen nach Gebenstorf.
Ein SLRG-Ratgeber warnt: «Gehen Sie nicht allein und nehmen Sie eine Schwimmhilfe mit.» Zudem sollen sich Badegäste vor Unterkühlung schützen. Dafür hat die SLRG sechs Flussregeln aufgestellt (siehe rechts).
Neu gilt für «Schiffsführer sowie an der Führung beteiligte Personen» das gleiche Gesetz wie für Autolenker: Der Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille, auch auf dem Schlauchboot.
SLRG – die sechs Flussregeln: Kanu- und Bootsfahrten
Schlauchbootfahrer müssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein. Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden. Boote nicht zusammenbinden! – Sie sind nicht mehr manövrierfähig. Unbekannte Flussabschnitte müssen vor der Fahrt erkundet werden. In freie Gewässer wagen sich nur geübte Schwimmer. Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt im Wasser!
Die sechs Flussregeln finden Sie auch hier.
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