Familiendrama in Enntbaden
Abgelehntes Asylgesuch: Der «Schreckrichter» von der SVP entzweite die tibetische Familie

Die Beschwerde gegen die Ausschaffung der beiden Mädchen wurde ausgerechnet von dem strengsten Asyl-Richter der Schweiz, Fulvio Haefeli, abgewiesen.

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Mutter Tenzin Damdul Tsang (Mitte) hat eine Aufnahmebewilligung – ihre Töchter Tenzin Tsokyi (links) und Kunga Chime (rechts) hätten vergangenen Montag nach Italien ausreisen müssen.

Mutter Tenzin Damdul Tsang (Mitte) hat eine Aufnahmebewilligung – ihre Töchter Tenzin Tsokyi (links) und Kunga Chime (rechts) hätten vergangenen Montag nach Italien ausreisen müssen.

Chris Iseli

Tenzin Damdul Tsang aus Ennetbaden lebt bereits seit vier Jahren in der Schweiz, mit Status F, «vorläufig aufgenommen». Ihre beiden Töchter Chime und Damdul Tsang reisten ihr nach, laut eigenen Angaben mit gefälschten bhutanischen Pässen mit anderen Namen und Geburtsdaten. Der Grund: Ein Mittelsmann hatte ihnen diese organisiert. "Er sagte, Erwachsene erhalten einfacher ein Schengen-Visum", erzählte die Mutter der az. Letzten Dezember stellten sie in der Schweiz ein Asylgesuch.

Sind die beiden Töchter nun, wie sie selbst sagen, 16 und 17 Jahre alt und damit noch minderjährig? Oder wie in ihren Pässen steht 23 und 24 Jahre alt? Und stammen sie aus Bhutan oder doch aus Tibet? Eine Knochenalteranalyse attestierte den Schwestern tatsächlich ein Alter zwischen 17 und 19 Jahren. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hielt trotzdem am Nichteintreten auf ihr Asylgesuch fest, obwohl es die chinesische Staatsbürgerschaft der Mutter, die sich in Tibet für einen unabhängigen Staat engagierte, anerkennt. Und das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde dagegen ab.

Am Montag sollten die Töchter nach Italien ausgewiesen werden und ein Flugzeug in Richtung Rom besteigen. Weil sie vor rund einem halben Jahr das erste Mal in Italien europäischen Boden betraten, ist das Land südlich der Schweiz gemäss dem Dublin-Abkommen für das Asylverfahren verantwortlich.

Fulvio Haefeli, Richter am Bundesverwaltungsgericht

Fulvio Haefeli, Richter am Bundesverwaltungsgericht

ho/bvger.ch

Recherchen des Tagesanzeigers zeigen nun, dass nicht irgendein Einzelrichter die Beschwerde der Töchter abgewiesen hat. Es war der Basler Fulvio Haefeli von der SVP. Er steht mit David R. Wenger (SVP) an der Spitze eines Ratings des Tagesanzeigers, das dieser am Montag veröffentlicht hat. Beschwerden zu Asylurteilen beurteilt Haefeli im Vergleich zu den anderen Richtern des Bundesverwaltungsgerichts am strengsten. Sie wiesen vergleichsweise am meisten Beschwerden von Asylsuchenden ab. In der Szene gelte Haefeli gar als «harter Hund» und werde «Schreckrichter» genannt.

Im öffentlich einsehbaren Urteil steht als Begründung, dass «kaum gewichtige Hinweise auf eine Minderjährigkeit bestehen» und insbesondere die «für echt befundenen Identitätspapiere» gegen das genannte Alter der jüngeren Schwester sprechen.

Ausschaffung abgebrochen

Die Ausschaffung der zwei Töchter lässt aber noch auf sich warten. Gegenüber dem Tagesanzeiger bestätigte Sandra Olar, Sprecherin des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau: «Die Ausreise fand infolge gesundheitlicher Probleme einer der beiden Personen nicht statt.» (hug)