Baden
«Abzocke»: Jungfreisinnige kritisieren das Aargauer Blitzer-Urteil

Die Jungfreisinnigen sind überhaupt nicht einverstanden mit dem Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts, das grünes Licht für einen Blechpolizisten in Baden gegeben hat. Sie hoffen nun auf die Aargauer Regierung.

Pirmin Kramer
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Auf der Gstühl-Kreuzung darf laut Verwaltungsgericht der erste fixe Blechpolizist im Aargau aufgestellt werden.
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SVP-Grossrat Martin Keller kämpft weiter gegen den Blitzer. (Archiv)
Der Badener Stadtrat Matthias Gotter freut sich über das Urteil des Verwaltungsgerichts. (Archiv)
Tim Voser von den Jungfreisinnigen hält die Begründung des Gerichts für "fadenscheinig".
Oft und zu schnell überfahren: Das Rotlicht an der Gstühl-Kreuzung. (Archiv)
Ob es in Baden weitere Blitzer geben wird, ist noch unklar.

Auf der Gstühl-Kreuzung darf laut Verwaltungsgericht der erste fixe Blechpolizist im Aargau aufgestellt werden.

Walter Schwager

Auf der Gstühl-Kreuzung in Baden darf die erste fixe Radarfalle im Aargau installiert werden. Dies hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden und damit einen Entscheid des Regierungsrats gekippt. Die Jungfreisinnigen des Bezirks Baden kritisieren das Urteil: «Damit werden Tür und Tor für weitere fixe Blitzkästen im Kanton Aargau geöffnet und die Abzockerpolitik auf der Strasse definitiv etabliert.»

Tim Voser, Präsident der Jungen FDP des Bezirks, der sich mit einer Petition gegen die Installation eines festinstallierten Blitzkastens gewehrt hatte: «Die Begründung des Gerichts, dass ein ausgewiesenes öffentliches Interesse bestehe, erachten wir als fadenscheinig.»

«Es wird einen Überwachungsstaat geben»: SVP-Grossrat Martin Keller übt gegenüber «Tele M1» Kritik am Blitzer-Urteil:

Wenn man die Gstühl-Kreuzung genau unter die Lupe nehme, so stelle man fest, dass dort in den letzten Jahren keine schweren Unfälle passierten. «Die Sicherheit ist dort gewährleistet. Wir sind uns sicher, dass die Stadt Baden den fixen Blitzkasten nicht aus Verkehrssicherheitsgründen installieren möchte.»

Der Blechpolizist sei für die Stadt ein Mittel zum Zweck, um den seit diesem Jahr noch umfangreicheren Budgetposten für Bussen zu erfüllen. Gegen diesen Vorwurf wehrte sich der Stadtrat bereits mehrfach – die höhere Sicherheit sei der Hauptgrund für die geplante Installation der Radaranlage bei der Gstühl-Kreuzung.

Die Jungfreisinnigen appellieren an den Regierungsrat: «Wir hoffen, dass er den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiterzieht. Die Aargauer Sektion des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) hingegen begrüsst den Entscheid des Verwaltungsgerichts. «Damit werden nicht nur die Kreuzung und die angrenzenden Strassenabschnitte sicherer. Auch die Lärmbelastung durch Autofahrer, die ihre Fahrzeuge kurz auf hohe Geschwindigkeiten beschleunigen und dann wieder abbremsen, dürfte dank der Massnahme abnehmen», teilt der VCS Aargau mit.