An der Möglichkeit, dereinst beim Bahnhof Turgi achtstöckig bauen zu dürfen, scheinen sich die Geister weiterhin zu scheiden. Das hat ein Orientierungsanlass gezeigt.
Im Frühjahr hatte in Turgi eine ausserordentliche Gemeindeversammlung mit grossem Mehr die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland genehmigt. (Vor Verwaltungsgericht ist noch eine Beschwerde hängig.) Mit einem hauchdünnen Mehr von 86 gegen 82 Stimmen hatte die Versammlung aber einem Antrag zugestimmt, der die Rückweisung respektive die Überprüfung der vorgesehenen Zulässigkeit von 8-geschossigen Bauten im Bahnhofareal Süd verlangte. Von der Genehmigung ausgenommen wurde auch die Unterschutzstellung der reformierten und der römisch-katholischen Kirche.
Wichtig für die Entwicklung
An der Gemeindeversammlung vom 21. November kommen jetzt diese Anträge nochmals aufs Tapet. Während der Gemeinderat die Kirchen aus dem Schutz entlassen will, soll beim Bahnhof – unter Auflagen – achtstöckig gebaut werden können.
«Der Gemeinderat ist der Meinung, dass an der Möglichkeit, in diesem Gebiet achtstöckig bauen zu können, festgehalten werden soll – das auch angesichts des seinerzeit knappen Entscheides», erklärte Gemeindeammann Adrian Schoop nun an einem Orientierungsanlass im Vorfeld der Gemeindeversammlung. Für den Gemeinderat spricht aber auch die Entwicklung der Gemeinde für ein höheres Bauen. Der Gemeindeammann erinnerte daran, dass das Bahnhofgebiet im kantonalen Richtplan als «Wohnschwerpunkt von kantonaler Bedeutung» figuriert, und er wies auf das städtebauliche Konzept und auf den Kurzbericht «Hohes Haus» hin. Dieser Bericht ist im Auftrag des Gemeinderates durch das Atelier für Städtebau van de Wetering (Zürich) erarbeitet worden.
«Das städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die weitere Entwicklung», so Roman Hanimann vom Atelier für Städtebau. «Ziel ist eine optimale Entwicklung mit einer ausgewogenen Mischung von Wohnen, Arbeiten und Zentrumsnutzungen. Die Bebauungsstudie bildet für die Gemeinde die Basis, um Entwicklungsmöglichkeiten abzuschätzen.»
Hohes Haus – aber kein Hochhaus
Zur Geschossigkeit in der Wohn- und Gewerbezone südlich der Bahnlinie erklärte er, dass an einem Punkt acht Geschosse möglich seien, sonst drei bis fünf Geschosse. «Das achtstöckige Gebäude ist kein Hochhaus» betonte er. «Aber man sieht es. Das Haus bildet den Abschluss einer langen Gebäudezeile und sorgt für eine leichte Akzentuierung. Es ist ein wichtiges Element für das neue Quartier». Zum Schattenwurf und zur Lärmausbreitung sagte er, dass der Schattenwurf des Gebäudes keine bestehenden Bauten beeinträchtigen würde. In Sachen Lärm sei auf jeden Fall ein Gutachten erforderlich.
Diskussionsrunde: Argumente Für und Wider
In der Frage- und Diskussionsrunde kam – auch in einer «Konsultativabstimmung» – zum Ausdruck, dass sich die Geister am «Hohen Haus» nach wie vor scheiden. So wurde etwa geäussert, dass das Haus «kaum gute Steuerzahler anlocken» werde. Dem wurde entgegengehalten, dass das Gebäude «eine Chance und ein Zeichen, ein Akzent, für die Gemeinde» sei.
Auf die Frage, weshalb denn der Gemeinderat dermassen am achtstöckigen Bauen festhalte, gab Gemeindeammann Adrian Schoop zu bedenken: «Mit der Annahme der Bestimmung über die Geschossigkeit ist das Haus noch nicht gebaut. Es darf kein Klotz werden. Der Gemeinderat glaubt, dass es Turgi aufwerten würde. Wir wollen in diesem Areal eine Entwicklung zulassen.»