Viele Gemeinden schauen sich nach geeigneten Mietobjekten für die Unterbringung von Asylsuchender um. In Fislisbach sind drei Pavillons sowie eine kürzlich erworbene Altliegenschaft im Dorf bereits vorhanden.
Künten hat eine gefunden, jetzt schaut sich Bellikon um: Die Gemeinde sucht ab 2016 eine Unterkunft für Asylsuchende. Deshalb wendet sie sich nun an alle Liegenschaftsbesitzer, die ein geeignetes Mietobjekt zur Verfügung stellen können, mit der Bitte, sich mit der Gemeindekanzlei in Verbindung zu setzen.
Grund für den Aufruf Bellikons sind die Bestimmungen für Personen aus dem Asylbereich, die der Kanton auf den 1. Januar 2016 hin verschärft. Dazu gehört einerseits die Ersatzabgabe, die eine Gemeinde bezahlen muss, wenn sie zu wenig Asylsuchende aufnimmt; diese steigt von 10 auf neu 110 Franken pro Tag und Person. Andererseits werden teils die Kontingente erhöht, die der Kanton für jede Gemeinde im Aargau vorsieht.
Diese Verschärfung bekommen die Gemeinden am Rohrdorferberg zu spüren (siehe Infografik unten). Das obligatorische Kontingent für Bellikon beträgt im neuen Jahr neu sechs statt wie bisher vier Asylsuchende.
Damit sind vorläufig aufgenommene Personen ohne Flüchtlingseigenschaft mit Status F gemeint. Flüchtlinge mit Status B und F hingegen werden den Gemeinden weder angerechnet noch zugewiesen.
In Bellikon sind fünf Asylsuchende bereits in Mietwohnungen untergebracht. Für die neu aufzunehmende Person sieht der Gemeinderat ein Zimmer oder ein Studio vor. Gemäss Gemeindeschreiberin Barbara Kastenholz ist ein Vorschlag bereits eingetroffen: Es werde nun abgeklärt, ob das Mietobjekt geeignet sei, die Suche geht währenddessen weiter.
Künten hat eine Lösung gefunden: Den Antrag, eine Liegenschaft für Asylsuchende für 290 000 Franken zu erwerben, genehmigte die Gmeind Ende November mit grosser Mehrheit. Das Haus ist ohne aufwendige bauliche Veränderungen sofort bewohnbar.
Zudem ist der Dachstock erweiterbar. Sowohl der Kaufpreis als auch die 30 000 Franken, die vor dem Bezug investiert werden müssen, führen zu keiner zusätzlichen Verschuldung. Auf diese Weise erreicht Künten das Kontingent von sechs vorläufig Aufgenommenen, das gemäss neuer Rechtsgrundlage im neuen Jahr zum Tragen kommt.
Nach weiteren geeigneten Unterkünften schaut sich Fislisbach um. «Einen öffentlichen Aufruf haben wir noch nicht publiziert», sagt Gemeindeschreiber Donat Blunschi. Die Gemeindekanzlei sei selber auf Personen zugegangen, die womöglich über Wohnraum verfügen und diesen vermieten könnten.
Die Antworten seien noch ausstehend. Fislisbach ist auch auf der Suche, weil die Gemeinde im neuen Jahr neu 18 vorläufig Aufgenommene unterbringen muss. Zudem wolle man auf der sicheren Seite sein, falls die aktuell untergebrachten Asylsuchenden den Status F verlieren und nicht mehr angerechnet werden oder der Kanton das Kontingent weiter erhöhen würde, so Blunschi.
Drei Pavillons sowie eine kürzlich erworbene Altliegenschaft sind im Dorf bereits vorhanden. Darin wohnen zurzeit mehr als 20 Personen aus dem Asylbereich, davon 17 mit dem Status F.
Keinen Engpass bei Liegenschaften für Asylsuchende hat hingegen die Gemeinde Remetschwil. «Wir können das Kontingent erfüllen, ohne zusätzlich Räume mieten oder kaufen zu müssen», sagt Gemeindeschreiber Roland Mürset.
Auf sieben vorläufig aufgenommene Personen wird das Kontingent 2016 steigen, wobei fünf bereits im Dorf wohnen. Die beiden zusätzlichen Asylsuchenden könnten in gemeindeeigenen, bestehenden Strukturen untergebracht werden, so Mürset.
Die Aufnahmepflicht der drei Gemeinden Nieder- und Oberrohrdorf sowie Stetten nimmt im kommenden Jahr ebenfalls zu: von insgesamt 27 auf 34 vorläufig Aufgenommene.
Die Erhöhung tangiert die drei Gemeinden jedoch nicht direkt. Dies, weil sie mit Ehrendingen, Würenlos und Neuenhof einen Verbund bilden. Auf letzterem Gebiet steht eine vom Kanton betriebene Asylunterkunft. Die darin untergebrachten Personen werden den Gemeinden des Verbunds angerechnet, sodass ihre Kontingente abgedeckt sind.