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Daniel H. soll nicht nur verwahrt werden, die Familie Trezzini fordert zudem Genugtuung von insgesamt 160‘000 Franken. Dem Täter wird es schwer fallen, diese Schulden jemals abstottern zu können. Schlussendlich dürfte die Opferhilfe einspringen.
Daniel H. soll je 45‘000 Franken für Lucies Eltern, 35‘000 Franken für Elsa, die Schwester von Lucie, sowie 30‘000 Franken für Bruder Bruno an Genugtuung bezahlen: Macht insgesamt 160‘000 Franken und dabei sind die Gerichtskosten noch nicht einberechnet.
Allfälliges Vermögen wäre weg
Besässe Daniel H. ein grösseres Vermögen, müsste er vollumfänglich für die Genugtuung aufkommen. Weil aber davon ausgegangen werden kann, dass er für die hohe Summe der Genugtuung nicht aufkommen kann, wird sich die Familie Trezzini an die Opferhilfe, sprich an den Staat, wenden.
Seit Kurzem steht im Opferhilfe-Gesetz in Artikel 2.e), dass nicht nur allfälliger Schadenersatz übernommen wird, sondern auch die Genugtuung der Opfer. Die Bezahlung der Genugtuung wird die Familie Trezzini aber erst beantragen müssen. Der Familie dürfte im vorliegenden Fall die Opferhilfe aber zugesprochen werden.
Daniel H. wird Geld verdienen
Im Falle einer Verwahrung wird Daniel H. in der Haft arbeiten dürfen, so wie er dies bereits zuvor getan hat. Doch für die Arbeit erhält der Täter nur ein so genanntes Pekulium, eine Art Trinkgeld. Dieser Betrag beläuft sich bei Insassen durchschnittlich auf rund 27 Franken pro Tag - je nach Arbeit und Fleiss.
Dieser Betrag wird aber vor Auszahlung gedrittelt. So spart der Insasse davon einen Drittel für eine allfällige Zeit nach der Entlassung.
Ein weiteres Drittel geht auf ein Sperrkonto, mit dem beispielsweise der Zahnarzt oder ähnliche anfallende Kosten des Insassen bezahlt werden. Das letzte Drittel des Pekulium steht dem Täter zur freien Verfügung. Raucht etwa ein Insasse in Haft ein Päckli Zigaretten pro Tag, bleibt davon nicht mehr viel übrig.
Von den letzten zwei Dritteln könnte ein Teil zur Abstotterung der Genugtuung verwendet werden, was allerdings angesichts der hohen Forderung an Genugtuung ein sehr kleiner Betrag wäre. So hat schlussendlich trotzdem der Staat dafür aufzukommen.
Staat bezahlt auch Verteidigung
Bei dem Fall Lucie wird der Staat nicht nur für die Genugtuung aufkommen müssen, auch die Arbeit von Daniel H.‘s Pflichtverteidiger Matthias Fricker muss bezahlt werden. Die grausamen Taten von Daniel H. und der Prozess gegen den 28-Jährigen dürften immense Kosten verschlingen - auf Kosten der Bürger.