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Der Mellinger Gemeindeammann Bruno Gretener spricht über die von Beat Gomes kritisierte Informationspolitik.
Dem Mellinger Gemeinderat Beat Gomes (parteilos) wurde ein Teil seiner Ressorts entzogen. Das hat die Exekutive in ihrer Sitzung am Montag entschieden. In ihrer Begründung spricht sie von mehrfachem Fehlverhalten, Missachtung des Kollegialitätsprinzips sowie Gomes’ Verhalten gegenüber Mitarbeitenden, Behörden- und Kommissionsmitgliedern.
Gomes selber wurde am Dienstagmorgen von Benedikt Nüssli, Verleger des «Reussboten», über den Ressortentzug in Kenntnis gesetzt, wie er am Dienstag sagte. Ist das nun ein Beispiel für die Informationspolitik des Gemeinderates, die Gomes in seiner Zeit als «Reussbote»-Redaktor kritisiert hatte? Nein, sagt Gemeindeammann Bruno Gretener (FDP) auf Anfrage. «Wir wollten ihm den Entscheid persönlich mitteilen. Doch so weit kam es gar nicht.» Sowohl am Montagabend als auch an der Sitzung eine Woche zuvor habe der Gemeinderat erfolglos versucht, die Differenzen mit Gomes zu bereinigen. Jedoch habe er sich der Diskussion nicht gestellt und die Sitzung beide Male vorzeitig verlassen.
«Auch ist es nicht so, dass es nur seine Nähe zum ‹Reussboten› ist, die zum Ressortentzug geführt hat, oder weil er ein kritischer Journalist ist», betont Gretener. «Es gibt weitere Vorkommnisse, auf die ich wegen des Amtsgeheimnisses nicht näher eingehen darf.» Eine politische Intrige, wie Gomes vermute, sei keinesfalls am Laufen. Der Gemeinderat habe seit Gomes’ Amtsantritt stets versucht, sich korrekt und professionell zu verhalten. «Wir haben ihn zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Form spüren lassen, er sei nicht erwünscht», sagt Gretener.
Weshalb wurden Gomes ausgerechnet die Ressorts Hochbau, Ortsplanung, Altersheim sowie Vereine und Feste entzogen? «Das hat damit zu tun, dass es in Bezug auf diese Ressorts zu Vorkommnissen gekommen ist, die wir nicht mehr akzeptieren wollen», sagt Gretener. Diese Ressorts wurden auf die verbleibenden Gremiumsmitglieder umverteilt. «Dass das Pensum der betroffenen Gemeinderäte nun steigt, nehmen wir in Kauf. Eine höhere Entschädigung gibt es deswegen aber nicht: Die Gemeinderatspauschalen werden von der Gemeindeversammlung festgelegt.» Anders sei es mit den Sitzungsgeldern, die nicht mehr Gomes, sondern demjenigen Gemeinderat zugesprochen werden, der an den jeweiligen Sitzungen teilnimmt und diese allenfalls leitet. Gleichzeitig fällt Gomes’ Entschädigung nicht kleiner aus, obwohl er weniger Aufgaben betreut.
Nach dem Eklat im Gemeinderat werde es nicht ganz einfach werden, rasch zur Normalität zurückzukehren, sagt Bruno Gretener. Die Exekutive müsse damit rechnen, dass das Thema in Mellingen noch für einige Zeit zu reden geben wird. «Nichtsdestotrotz wollen wir den Fokus möglichst umgehend wieder auf anstehende Projekte, zum Beispiel die Umfahrung oder den Schulhaus-Neubau, legen und uns auf das laufende Tagesgeschäft konzentrieren.»
Dass einem Exekutivmitglied Ressorts entzogen werden, kommt vor, aber selten. Prominentester Fall: Geri Müller. Nach der sogenannten «Nacktselfie»-Affäre im Sommer 2014 entzog der Stadtrat Müller das Vertrauen, liess ihn nur noch die ihm per Gesetz zugeordneten Funktionen und verteilte seine bisherigen Ressorts neu. Nach einer 81 Tage dauernden Interimslösung erhielt Müller seine Ressorts – bis auf das Standortmarketing – zurück.
Doch wie sieht ein Ressortentzug aus rechtlicher Sicht aus? Der Gemeinderat kann einem Mitglied mehrere Ressorts entziehen, wie Martin Süess, Leiter des Rechtsdienstes der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau, sagt. «Die Voraussetzung: Der Ressortentzug darf nicht grundlos erfolgen.» Es sei auch schon vorgekommen, dass einem Gemeinderat alle Ressorts entzogen worden seien, so Süess. «Das wäre aber nicht unproblematisch, könnte indes nur aufgrund des konkreten Einzelfalls beurteilt werden.» Was der Gemeinderat nicht kann, ist, ein Mitglied seines Amtes zu entheben. Ein Abgang sei nur durch einen freiwilligen Rücktritt oder bei einer Nichtwiederwahl möglich. Allerdings kann der Regierungsrat gemäss Gemeindegesetz lokale Behördenmitglieder «bei Strafuntersuchungen wegen eines schweren Vergehens oder Verbrechens im Amt einstellen». Er hat auch die Möglichkeit, sie bei «schweren Pflichtversäumnissen» zu entlassen. Eine Entlassung kam im Aargau bisher einmal vor: Als die Regierung entschied, den Wohler Gemeindeammann Walter Dubler zuerst zu suspendieren und ihn später per 1. März 2017 aus seinem Amt zu entlassen.
Kann ein Gemeinderat gegen einen Ressortentzug eigentlich rechtlich vorgehen? «Es gibt keine gefestigte Rechtsprechung», so Martin Süess. Dies, weil ein Ressortentzug selten vorkommt und wenn, würden sich Betroffene kaum wehren. «Eher ist es so, dass sie Konsequenzen ziehen und aus eigenem Antrieb zurücktreten.»
Für den Mellinger Gemeinderat Beat Gomes kommt dies nicht infrage. «Ich bin vom Volk gewählt worden, um Veränderungen herbeizuführen.» Um mehr Rückendeckung zu erhalten, hat Gomes nun ein Aufnahmegesuch an die CVP gestellt.