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Die geplante Mobilfunkantenne neben der Therapiestation für Jugendliche in Ennetbaden sorgt für Widerstand. Im Interview mit der AZ äussert sich Gemeindeammann Pius Graf.
Pius Graf: Das stimmt. Das Antennenkonzept stammt aus 2010, und damals gehörte diese Parzelle noch nicht der Gemeinde. Die Parzelle entspricht aber grundsätzlich den Leitlinien des Konzeptes, eine davon besagt, Antennen sollten wenn möglich auf Parzellen im Besitz der Gemeinde gebaut werden und nicht auf privatem Grund. Damit kann die Gemeinde zu einem gewissen Grad die Standortwahl steuern.
Der Standort ist an der Peripherie und gut integriert am Waldrand. Die Höhe ist technisch gegeben. Die Messungen für diese empfindlichen Orte sind alle eingehalten. Am Ort mit höchster Strahlung für kurzfristigen Aufenthalt sind lediglich 1 Prozent der Immissionsgrenze ausgeschöpft. Die Schweiz hat dazu noch einen der tiefsten Grenzwerte im ganzen EU-Raum.
Das stimmt nicht: Der Vertrag mit Salt wurde am 20. November 2017 unterzeichnet, also nach der BNO-Gemeindeversammlung.
Die Umzonung war schon viel früher entschieden worden, lange bevor es zum Gesuch zur Antenne kam. Die BNO-Revision startete im Jahr 2013/2014. Während der Sanierung der Ehrendingerstrasse erfolgte eine Land-Anpassung zur Abrundung des Baugebiets. Es machte keinen Sinn mehr, für eine solche kleine Parzelle eine eigene Zone zu begründen. Diese Umzonung hat gar nichts mit dieser Antenne zu tun.
Ich kann zwar verstehen, dass dieser Eindruck bei einigen entstehen konnte. Aber das war ganz sicher nicht der Fall. Erstens war der Fokus bei der BNO-Revision voll und ganz auf die Bestimmungen über Terrassenhäuser gerichtet. Und zweitens hätte die Gemeinde sonst einfach einen Standort weiter oben gewählt.
Ja, es gibt eine solche Vertragsklausel und diese war, wie auch der gesamte Mietvertrag, Bestandteil der öffentlichen Auflage – also sehr transparent. Die Klausel wurde in den Vertrag aufgenommen, um dem Gemeinderat das Recht zu geben, vom Vertrag zurückzutreten, sollten während der Einsprachen durch die Anwohner und Bevölkerung (Sammeleinsprachen) Gründe dargelegt werden, die dem Gemeinderat nicht bekannt waren und die Begründung genug wären, um vom Vertrag zurückzutreten. Die Klausel kann aber nicht angewandt werden, um eine Antenne grundsätzlich zu verhindern, wenn alle technischen Vorgaben erfüllt sind, wie dies bei diesem Baugesuch der Fall ist.