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Neuenhof will im künftigen Naherholungsgebiet den Spielraum der Landwirte genauer festlegen. Bisher lagert hier ein Bauer Anhänger, Holz und Siloballen – auch weil er auf eine Baubewilligung für einen Kuhstall wartet, in dem das Material Platz hätte.
Deponiert ein Landwirt Anhänger, Siloballen und Holz auf einem Feld in der Nähe des Wohngebiets, kann dies das Landschaftsbild stören – so geschehen in Neuenhof im Gebiet Langäcker. «Der Landwirt wurde immer wieder darauf aufmerksam gemacht», sagt Bauverwalter Peter Richiger. «Er zeigte sich einsichtig und räumte das Material weg – aber nach einiger Zeit sah es wieder aus wie vorher.»
Dass ein Landwirt die Gerätschaften, die er regelmässig benütze, auf dem Feld zwischenzeitlich abstellen möchte, sei verständlich, sagt Richiger. Das gleiche gelte auch für Siloballen, welche die Landwirte oft auf den Feldern lagern. «Aber dauerhafte Lagerplätze oder gar Deponien müssen nicht sein.»
Der betroffene Landwirt Matthias Voser erklärt, dass er die Siloballen, das Futter für seine Kühe irgendwo lagern müsse. «Dazu brauche ich keine Bewilligung.» Um die Ballen zu transportieren, benötige er einen Anhänger, den er in der Nähe hingestellt habe.
«Und der Viehwagen neben den gelagerten Ballen dient den weidenden Kühen als Unterstand.» Eigentlich hat er geplant, an dieser Stelle einen Kuhstall zu errichten: «Dort könnte ich auch die Anhänger und die Ballen einstellen und müsste sie nicht mehr auf offenem Feld lagern.»
Das Baugesuch habe er bereits 2007 eingereicht: «Die Gemeinde könne aber erst darüber befinden, wenn die revidierte Bau- und Nutzungsordnung (BNO) in Kraft ist.»
Richtlinien für die Landwirte
Das betroffene Feld liegt am östlichen Dorfrand. Die Gemeinde möchte diese Zone als Naherholungsgebiet aufwerten. Dies erfordert entsprechende Richtlinien und Vorschriften, die auch den Spielraum für die Landwirte regeln sollen.
Mit dem räumlichen Gesamtkonzept (RGK), das der Bevölkerung zur Mitwirkung im letzten Monat auflag, wurden bereits die Strategien für diesen Freiraum definiert (az vom 20.2.).
Bei der Umsetzung der BNO werden nun die Ortsplanungskommission, der Ortsplaner und der Kanton die Richtlinien erarbeiten und festlegen. Die Bereiche, welche die Gemeinde im Rahmen der Gesamtrevision Ortsplanung für den Freiraum bearbeiten will, sind zahlreich.
Darunter fällt auch, wie lange ein Anhänger ausserhalb der Bauzone abgestellt werden darf, der als Arbeitsgerät zwischenzeitlich immer wieder benutzt wird. Im Vergleich: Stellt ein Einwohner seinen Wohnwagen oder sein Boot innerhalb der Bauzone länger als zwei Monate auf einem Parkplatz ab, muss er dafür eine Bewilligung einholen.
Neben dem Anhänger müsse auch beim Holz und den Siloballen geklärt werden, wie lange diese auf dem Feld gelagert werden dürfen und in welchem Ausmass. Bis dies klar geregelt ist, bleiben die Siloballen, wo sie sind.