Jubiläum
Anwaltskanzlei wird 100 Jahre alt: «Wir hatten immer grosses Glück»

Die Badener Anwaltskanzlei Voser Rechtsanwälte ist eine der ältesten der Schweiz. Der 94-jährige Peter Voser ist seit 1988 pensioniert, kommt aber immer noch jede Woche in der Kanzlei vorbei.

Andreas Fahrländer
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Mit liberalem Geist: Peter Voser und Philip Funk in der Kanzlei über den Dächern der Stadt Baden. Alex Spichale

Mit liberalem Geist: Peter Voser und Philip Funk in der Kanzlei über den Dächern der Stadt Baden. Alex Spichale

Alex Spichale

Wir treffen Peter Voser und Philip Funk zum Gespräch im AZ-Hochhaus an der Stadtturmstrasse in Baden. Die Kanzlei Voser Rechtsanwälte feiert dieses Jahr ihr hundertjähriges Bestehen. Peter Voser kam 1954 in das Anwaltsbüro seines Vaters. Er ist mittlerweile 94 Jahre alt. Voser übernimmt keine Mandate mehr, kommt aber noch jede Woche ins Büro, um seine private Korrespondenz zu erledigen – und um «Grüezi» zu sagen, wie er selbst sagt. Philip Funk ist seit 1989 Partner der Kanzlei. Aus den Büros im zwölften Stock hat man einen wunderbaren Ausblick auf die Stadt Baden und die Ennetbadener Goldwand.

Peter Voser, Philip Funk, 100 Jahre sind für eine Anwaltskanzlei ein stolzes Jubiläum. Was ist das Geheimnis Ihres Erfolgs?

Peter Voser: Es hat viel Glück gebraucht. Wir hatten Glück, dass immer die richtigen Leute zu uns kamen. Ich hatte Glück, dass mein Vater einen guten Namen hatte als Anwalt und Notar. Und später hatte ich Glück, dass Jan Kocher zu mir kam. Er hat bei mir das Anwaltspraktikum gemacht und ist nach dem Patent bei mir geblieben.

Seit 1918 in Baden

1918 nahm Fritz Voser in Baden seine Tätigkeit als Anwalt auf. Er war damals 28 und trat beim Badener Notar Otto Haller ein, der einen Anwalt als Partner suchte. Damit legte Fritz Voser den Grundstein für die Kanzlei Voser Rechtsanwälte – eine der ältesten der Schweiz. Nach 1930 führte er das Büro allein, bis 1954 sein Sohn Peter Voser dazustiess. Zu Beginn war das Büro lange an der Badener Parkstrasse, später im Neustadthof. Heute führen fünf Partner gemeinsam die Kanzlei im AZ-Hochhaus. Aus dem Einmannbetrieb von einst ist ein Unternehmen mit 40 Mitarbeitern geworden.

Herr Voser, Sie könnten sich seit 30 Jahren zurücklehnen, kommen aber regelmässig im Büro vorbei. Vertrauen Sie Ihren Nachfolgern nicht?

Peter Voser: Doch, die Kanzlei ist in sehr guten Händen. Im Januar 1988 bin ich ins AHV-Alter eingetreten und habe das Büro Jan Kocher übergeben. Dass dann ein Jahr später Philip Funk zu uns kam, war auch so ein Glücksfall. Es ist ungemein wichtig, dass man sich blind vertrauen kann. Es gab früher intern keinerlei schriftlichen Verträge, alles ging per Handschlag. Auch mit unseren Mitarbeitern und Sekretärinnen hatten wir immer grosses Glück.

Philip Funk: Das stimmt alles, was du sagst, Peter. Aber ich glaube, Glück allein reicht nicht. Man muss sich das Glück auch ein Stück weit erarbeiten. Mich erstaunt, dass viele Anwaltskanzleien keine Strategie haben. Weder eine gute noch eine schlechte, sondern einfach gar keine.

Das heisst, Sie haben eine Strategie?

Philip Funk : Wir hatten von Anfang an eine. Eine Vision, wie wir sein wollen – und sie war wohl nicht einmal so verkehrt. Wir sind hier im Kanton Aargau, wir wollen eine KMU-Kanzlei sein. Der Aargau ist ein Kanton von kleineren und mittleren Unternehmen. Für diese wollen wir – wie für alle Rechtssuchenden – da sein.

Was heisst das konkret?

Philip Funk: Die Leute aus diesen Unternehmen kommen vielleicht mit Steuerproblemen oder Unternehmensfragen zu uns. Aber die gleichen Leute kommen auch zu uns, wenn sie eine Verkehrsübertretung begangen, Ärger mit dem Nachbarn haben oder in einer Scheidung sind. Ich sage immer, wir machen alles, ausser Asylbeschwerden.

Wäre es nicht einfacher, sich auf ein Rechtsgebiet zu konzentrieren?

Philip Funk : Es kann nicht jeder Anwalt alles machen. Wir wollen spezialisierte Ansprechpartner sein. Für alle rechtlichen Probleme, die man im Leben haben kann.

Peter Voser: Früher wollten wir Universalanwälte sein, das war unser Ideal.

Philip Funk: Das stimmt, das war früher so. Man hat auch keine Werbung gemacht damals, es gab ein Werbeverbot. Da brauchte man keine besondere Strategie. Man war in Baden, man war ein guter Anwalt, das hat genügt. Heute reicht das nicht mehr.

Herr Voser, Sie sagten einmal, in Ihrer Anfangszeit hatten die Badener Anwälte alle noch an einem Tisch Platz.

Peter Voser : So ist es. Heute kenne ich die Badener Anwälte längst nicht mehr alle.

Philip Funk : Es sind in Baden etwa 70 heute, wir haben sehr guten Kontakt. Das ist für die Kollegen wichtig, die vor Gericht sind. Wer den Gegenanwalt kennt, hat einen ganz anderen Respekt. Und im Herbst haben wir jedes Jahr die Anwaltsmetzgete.

Eine Anwaltsmetzgete?

Peter Voser: Der Vorläufer der Anwaltsmetzgete wurde eingeführt von Yolanda van den Bergh-Lewin. Sie hat als erste Frau im Kanton Aargau 1943 das Notariatspatent gemacht und jeweils Ende Jahr alle Badener Anwälte zu sich eingeladen. Als sie gestorben ist, hat unser Büro gesagt, wir führen das weiter, und lud im Herbst alle Anwälte zu einer Metzgete ein.

Der Anwaltsberuf kann einen sehr stark vereinnahmen. Ist das manchmal eine Belastung?

Peter Voser: Ich war vier Fünftel meiner Zeit im Büro und in der Politik tätig. Auch wenn ich mir immer Zeit genommen habe für meine Familie, war das Familienleben doch meistens dem Beruf untergeordnet.

Der Vertragsabschluss per Handschlag ist heute wahrscheinlich nicht mehr üblich?

Philip Funk: Nein, aber der Handschlag ist nach wie vor wichtig. Ich sage häufig, Verträge sind dann gut, wenn unsere Kunden sie gar nie brauchen. Das ist ähnlich wie bei einer Lebensversicherung. Sie müssen einen Vertrag haben für dieses oder jenes. Aber dann wandert er in die Schublade und Sie müssen sich vertrauen können. Und der Handschlag bleibt ein Zeichen des Vertrauens.

Ihre Kanzlei ist in fast allen Rechtsgebieten tätig. Das ist ein Unterschied zu den grossen Zürcher Kanzleien.

Philip Funk : Ja, in Zürich gibt es viele Kanzleien, die sich Wirtschaftskanzlei nennen. Da weiss man oft nicht so genau, was das heisst, aber es klingt gut. In Zürich ist das gut machbar, mit juristischen Personen als Kunden. Im KMU-Bereich geht das nicht.

Sie haben mit einem Augenzwinkern gesagt, Ihre Kanzlei mache alles ausser Asylrecht. Sonst decken Sie wirklich alles ab?

Philip Funk: Wir wurden vor kurzem angefragt, ob wir einen Spezialisten für Nuklearrecht hätten. Da mussten wir Nein sagen (lacht). Wir würden lügen, wenn wir sagten, wir machen alles. Aber das, was den KMU-Kanton Aargau beschäftigt, decken wir ab.

Sie verstehen sich also in erster Linie als Aargauer Kanzlei?

Peter Voser: Ja absolut.

Philip Funk: Wobei, je spezialisierter der Fall ist, desto grösser ist unser Einzugsgebiet. Wer einen Scheidungsanwalt braucht, sucht sich jemand aus der Nähe. Aber in den spezialisierten Bereichen, also im Baurecht oder im Steuerrecht, haben wir Klienten aus der ganzen Schweiz.

Das Rechtswesen wird zunehmend komplexer und komplizierter. Gibt es in unserer Gesellschaft aus Ihrer Sicht eine Überregulierung?

Philip Funk: Unsere Gesellschaft lebt ja auch immer dichter und komplexer. Es wird immer mehr reguliert, ob es das braucht oder nicht. Vielleicht könnte man sagen, die Hälfte davon bräuchte es nicht. Die Baubewilligungen sind ein gutes Beispiel dafür: Vor 100 Jahren hat man einfach irgendwo ein Haus gebaut. Irgendwann brauchte man dazu eine Baubewilligung. Heute kommen Energienachweise oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung dazu. Das kann sehr komplex werden.

Braucht es deshalb immer mehr Anwälte?

Philip Funk: Diese Komplexität machen nicht wir, sondern die Gesellschaft. Und die Politiker, die überregulieren. Das braucht dann wieder mehr Rechtsanwälte, die sich durch diesen Regeldschungel kämpfen.

Was raten Sie jungen Kollegen, die am Anfang Ihrer Karriere stehen?

Peter Voser: Es ist ganz wichtig für einen jungen Anwalt, dass man ihn kennt. Das Erste wäre, einem Verein beizutreten und dort aktiv zu sein. Und was sich für einen Anwalt in der Schweiz gehört: Er muss sich mit dem Gemeinwesen befassen – unbedingt. Wir waren schon seit der Zeit meines Vaters am politischen Geschehen interessiert. Wir stellten uns immer auch für Ämter zur Verfügung.

Herr Funk, Sie waren viele Jahre für die FDP Stadtrat in Baden, Ihr Kollege Thierry Burkart ist Nationalrat, viele Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Kanzlei sind oder waren Einwohnerräte. Verlangen Sie politisches Engagement von den Kollegen?

Peter Voser: Das haben wir so nie verlangt. Aber wir sind ein liberales Büro. Alle unsere Anwälte hier haben einen liberalen Geist.

Die freisinnige Gesinnung ist Ihnen wichtig?

Philip Funk : Ich würde sagen, eine liberale Gesinnung. Wir sind nicht parteipolitisch gebunden. Ich finde, die Anwälte sollen sich in der Gesellschaft dort engagieren, wo sie es gern machen und es gut machen. Ein Anwalt muss gern mit Menschen zusammen sein, sich aus Überzeugung engagieren. Das kann auch in der Feuerwehr sein.

Peter Voser: Ich erinnere mich noch, wie ich in der Maturaklasse war und wir Leute zu Besuch hatten, die ihre Berufe vorstellten. Ein Anwalt hat zu uns gesagt: «Studieren ist wichtig, aber primär müsst ihr während des Studiums unter das Volk. Geht ins Niederdorf, in die Beizen, schaut euch die Leute an.» Wir kamen aus Verhältnissen, in denen wir nicht wussten, wie ein Büezer leben und chrampfen muss. Aber das müssen wir als Anwälte eben auch kennen.

Was sollten denn sonst noch Talente eines guten Juristen, einer guten Juristin sein?

Philip Funk: Man muss sich für die Menschen und ihre Probleme interessieren. Und: Man muss ein Sprachtalent haben. Wir Anwälte leben von der Sprache – mündlich und schriftlich. Natürlich muss man sich auch für die Juristerei interessieren. Die Fertigkeiten lassen sich lernen. Aber das Sprachtalent muss man mitbringen. Ein Anwalt muss gut reden und schreiben können.

Einen guten Gerechtigkeitssinn braucht aber schon jeder Anwalt – oder wird das überschätzt?

Philip Funk: Nein, es muss einem wichtig sein, ob jemand Gerechtigkeit erfährt oder ob etwas ungerecht ist. Wobei ich den Eindruck habe, dass Menschen ohne Gerechtigkeitssinn in unserer Gesellschaft ohnehin die Ausnahme sind.

Peter Voser: Was mir noch wichtig ist: Wir wollen für unsere Klienten stets das Bestmögliche herausholen. Wir sind aber nicht die Knechte des Klienten. Er muss uns nicht sagen, wie wir seinen Fall bearbeiten sollen. Umgekehrt muss er unsere Empfehlungen auch nicht annehmen.

Zum Schluss noch ein Blick in die Zukunft: Wird es den Anwaltsberuf in 100 Jahren noch geben?

Philip Funk: Es gibt Leute, die sagen, dass es den Beruf schon in 20 oder 30 Jahren so nicht mehr geben werde, weil Maschinen vieles übernehmen könnten. Ich bin kein Prophet, aber das glaube ich nicht. Es braucht auch in Zukunft einen menschlichen Rat. Der Beruf wird sich verändern, dem muss man sich stellen. Stillstand wäre falsch. Und wir hoffen, dass uns das Glück treu bleibt.