Der Gemeinderat hat das Baugesuch für die Nutzung des Werkhofs als kantonale Asylunterkunft bewilligt. Zwei Einwendungen wurden abgewiesen.
Die kantonale Asylunterkunft im Mellinger «Gebiet Gheid» beherbergt heute 18 Asylsuchende. Bis zu 40 würden in den ehemaligen Saisonnierbaracken Platz finden. Um die Unterkunft weiterhin als Wohnmöglichkeit nutzen zu können, verlangte die Gemeinde Mellingen von der Eigentümerin und Bauherrin, der Bischof und Neuhaus AG, ein Baugesuch. Dieses wurde an der letzten Gemeinderatssitzung bewilligt.
Auf die Ausschreibung des Baugesuchs im Januar folgten zwei Einwendungen von drei Parteien. Der Gemeinderat wies diese ab. Obwohl in der Arbeitszone gelegen, sei hier Wohnen im beschränkten Umfang zulässig und die Nutzung als Asylunterkunft zonenkonform. Es liege keine Zweckänderung vor. Zudem würden westlich keine zusätzlich wahrnehmbaren Immissionen wie Lärm anfallen. Ebenso werde das Erscheinungsbild nicht verändert und im Innern nur marginale Anpassungen vorgenommen.
Warum verlangte die Gemeinde überhaupt ein Baugesuch von der Eigentümerin und auch von der Betreiberin, dem kantonalen Sozialdienst? Im September 2016 stellte der Kanton Mellingen vor vollendete Tatsachen. Das Departement für Gesundheit und Soziales wies der Gemeinde per sofort acht Asylsuchende zu, die in die beiden Liegenschaften im Gheid einzogen. Das Vorgehen befremdete den Gemeinderat wie auch die Bevölkerung: «Uns stört nicht in erster Linie, dass man hier eine kantonale Asylunterkunft machen will», sagte Gemeindeammann Bruno Gretener 2016, «sondern dass man uns und vor allem den Anwohnern keine Möglichkeit gibt, im Rahmen eines Baugesuchverfahrens zum Vorhaben Stellung zu nehmen.» Mit dem eingereichten Baugesuch wurde das nachgeholt.
In den kommenden Wochen wird der kantonale Sozialdienst ein Büro einrichten. Damit es nachts in der Unterkunft ruhig verläuft, patrouilliert der mobile Nachtdienst. Die Bewohner haben kleinere Arbeiten zu verrichten, müssen selbstständig kochen, putzen und waschen. Einige nehmen an Deutschkursen oder an Arbeitsintegrationsprojekten teil. Geplant sei zudem eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons, der Gemeinde und der Regionalpolizei, die sich bei allfälligen Problemen laufend beraten könne. Bisher laufe der Betrieb aber reibungslos.
Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann innert 30 Tagen beim Regierungsrat Beschwerde eingelegt werden.