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Die Gewerkschaft Unia und streikende Angestellte haben die Blockade des Spar-Tankstellenshops in Baden-Dättwil abgebrochen und sind damit einer Räumung durch die Polizei zuvorgekommen. Unia verlagert den Streik nun zum Spar-Hauptsitz in St. Gallen.
Mehrere Angestellte des Spar-Tankstellenshops in Baden-Dättwil haben die fristlose Kündigung erhalten. Dies bestätigen Betroffene. Der Detailhändler gibt sich dazu bedeckt. Zum Artikel
Unia reist nun nach St. Gallen
Die Unia ist damit einer Verfügung des Bezirksgerichts Baden vom Donnerstagmorgen gefolgt: Das Gericht hatte auf Antrag des Detailhändlers Spar entschieden, dass bis 16 Uhr «sämtliche Zugänge und Zufahrten zum Spar-Supermarkt und zur Tankstelle für Mitarbeitende, Lieferanten und Kunden von SPAR freigegeben werden», teilt das Bezirksgericht Baden mit.
Für den Fall, dass die Streikenden und die Gewerkschaften die Blockade nicht fristgemäss aufheben, werde das Gericht die Polizei anweisen, das Areal zu räumen.
Unia: Streik wird fortgesetzt
Mit dem Abbruch der Blockade ist die Unia nun einer Räumung durch die Polizei zuvorgekommen. Die Gewerkschaft gibt sich jedoch nicht geschlagen: Unia hat bereits am frühen Morgen angekündigt, den Streik beim Spar-Hauptsitz in St. Gallen fortzusetzen und dort mit dem Verwaltungsrats-Präsidenten Stefan Leuthold das Gespräch zu suchen.
«Wenn Herr Leuthold nicht zu uns kommt, gehen wir halt zu ihm», schreibt die Unia in einer Mitteilung. Die Gewerkschaft verlange unter anderem, «dass die ausgesprochenen fristlosen Kündigungen der Streikenden rückgängig gemacht werden» (siehe Artikel).
Strafverfahren gegen Angestellte und Gewerkschafter
Das Bezirksgericht Baden hatte am vergangenen Freitag bereits mit einer superprovisorischen Verfügung die sofortige Aufhebung der Blockade verlangt, weil diese «unverhältnismässig und unzulässig» ist, so das Gericht. Das durch die Verfassung geschützte Streikrecht könne auch ohne eine derartige Abriegelung des Betriebs ausgeübt werden.
Eine rechtliche Grundlage für die Zwangsräumung der Blockade war dadurch jedoch nicht gegeben. Spar hätte dazu einen konkreten Antrag auf Hausräumung und nicht nur auf eine Aufhebung der Blockade stellen müssen.
Weil die Streikenden dieser ersten gerichtlichen Anordnung von vergangener Woche nicht Folge leisteten und die Blockade aufrecht erhielten, reichte Spar am Mittwoch beim Bezirksgericht Antrag auf Zwangsräumung ein. Das Gericht hat nun im Sinne des Detailhändlers entschieden.
Staatsanwaltschaft hat Verfahren eröffnet
Parallel dazu hat die Staatsanwaltschaft vor wenigen Tagen mehrere Strafverfahren wegen Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung eröffnet. Gegen mehrere Personen läuft auch ein Strafverfahren wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung.
Die Hälfte der Angestellten streiken
Beim Arbeitskonflikt geht es um die Arbeitsbedingungen und die Höhe der Löhne beim Detailhändler Spar. Gemäss Unia beträgt der Lohn bei einer Vollzeitstelle 3600 Franken. Am Streik beteiligen sich rund die Hälfte der insgesamt 21 Beschäftigten des Tankstellenshops.