Bezirksgericht Baden
Autobahn: Zwei Rowdys rasten aus – einer ist ein smarter Stadtpolizist

Drängeln, Stinkefinger zeigen, rechts überholen: Auf der A1 zwischen Spreitenbach und Baden sind sich zwei Automobilisten in die Haare geraten. Nun haben sie sich wieder getroffen – vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Baden.

Rosmarie Mehlin
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Zwei Autolenker machen eine denkwürdige Bekanntschaft miteinander. (Symbolbild)

Zwei Autolenker machen eine denkwürdige Bekanntschaft miteinander. (Symbolbild)

iStockphoto

Wie sich die beiden Automobilisten an dem Dienstagnachmittag im Januar letzten Jahres auf der A1 zwischen Spreitenbach und Baden tatsächlich verhalten hatten, war im Nachhinein nicht auszumachen.

Der eine sagt, der andere habe ihn mit Blinken und Gesten zum schnelleren Fahren gedrängt. Der andere behauptet, der eine sei ihm immer wieder von hinten aufgehockt, habe ihn dazwischen mehrfach überholt und ausgebremst.

Unumwunden zugegeben hat der andere, Jürg (Name geändert), dass er Ömer bei einem seiner Überholmanöver den Stinkefinger zeigte.

Ömer seinerseits gestand, dass er nach der Ausfahrt im Stau auf der Neuenhoferstrasse die stehende Kolonne rechts auf dem Velostreifen überholte, ausstieg und Jürg durchs offene Fenster am Kragen packte. «Und», ergänzt Jürg, «er hat mir die Faust auf die Wange gehauen.» «Das ist nicht wahr», sagt Ömer.

Wie auch immer – Jürg hatte daraufhin jedenfalls seinen Polizeiausweis gezogen, denn seit 30 Jahren ist der smarte 54-jährige Jürg Stadtpolizist in einem Nachbarkanton. Er forderte seinen ob des Ausweises ziemlich geschockten 32-jährigen Kontrahenten Ömer, Geschäftsführer in der Gastronomie-Branche, auf, die Angelegenheit auf einem Posten in Baden zu regeln. Laut und heftig soll es zugegangen sein, als die beiden dort ihre jeweilige Sicht der Dinge zu Protokoll gaben.

Salomonischer Vorschlag

Ein halbes Jahr später war Jürg ein Strafbefehl wegen Beschimpfung ins Haus geflattert. Vom Staatsanwalt geahndet wurde das mit einer bedingten Geldstrafe von 1000 Stutz und 200 Franken Busse.

Auf Ömers Strafbefehl hatte der Ankläger nebst den Tätlichkeit zulasten von Jürg auch mehrere Verletzungen von Verkehrsregeln aufgeführt. Summa summarum wurde der Türke zu einer unbedingten Geldstrafe von 900 Franken und 1000 Franken Busse verknurrt.

Dagegen hat Ömer Einspruch erhoben. So trafen sich die die zwei Streithähne vor Einzelrichter Peter Rüegg wieder. Dieser wunderte sich etwas, dass der Staatsanwalt nur Ömer wegen Verletzung mehrerer Verkehrsregeln bestrafte, «wo doch Aussage gegen Aussage steht und eigentlich niemand so genau weiss, was sich zwischen Spreitenbach und der Ausfahrt Neuenhof genau abgespielt hat».

Rüegg machte den beiden Beschuldigten den salomonischen Vorschlag, ihre Strafanträge wegen Tätlichkeit respektive Beschimpfung zurückzuziehen.

Äusserst gefährliche Spiele

So geschah es. Jürg, der ohnehin seine Busse bereits bezahlt hatte, wurde vom Richter schlussendlich zu 300 Franken Verfahrenskosten verknurrt. «Vermutlich bekommen Sie nun noch etwas zurückerstattet», meinte Rüegg.

Den Ömer hat er, weil dieser eine stehende Kolonne rechts überholt hatte, zu 200 Stutz Busse plus zur Hälfte von 900 Franken Verfahrenskosten verurteilt und von den weiteren Vorwürfen freigesprochen. «Nüchtern betrachtet, gibt es vom Geschehen auf der Autobahn zwei Versionen, von denen keine unbedingt glaubwürdiger klingt als die andere. Somit sind die Anklagepunkte wegen ungenügenden Abstands beim Hintereinanderfahren sowie unbegründeten Abbremsens auf der Autobahn zu wenig klar für eine Verurteilung», begründete der Richter.

Ganz zum Schluss hielt Rüegg fest, dass solche Fälle leider Alltag seien am Gericht: «Dabei sind das doch äusserst gefährliche Spiele, wenn zwei Automobilisten sich gegenseitig verrückt machen und schliesslich ausrasten.»