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Ein Autofahrer hielt an der Bushaltestelle an und legte im Affekt eine Blitzer-Kamera auf den Boden. Deswegen stand er vor dem Bezirksgericht Baden. Er gab sich reuig, war aber mit dem Verhalten der Polizei nach dem Vorfall nicht einverstanden.
Es war eine etwas skurrile Verhandlung vor dem Bezirksgericht am Mittwoch: Ein 44-jähriger Autofahrer aus dem Kanton Luzern musste in Baden antraben, weil er Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben hatte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: «Hinderung einer Amtshandlung» sowie «Anhalten auf Bushaltestelle».
Alles begann an einem Oktobernachmittag 2017. Der bisher unbescholtene Beschuldigte fuhr mit seinem Geländewagen von seinem Arbeitsort ins nahe Mellingen, um dort etwas zu essen. Am Orteinsgang sah er an einer Bushaltestelle das Corpus Delicti stehen: ein mobiles Radarmessgerät.
Im Strafbefehl heisst es: «Als er bemerkte, dass die Polizei bei der Bushaltestelle (wie schon öfters) eine Geschwindigkeitskontrolle durchführte – und dabei die Zentrale Messeinheit auf die Sitzbank im Haltestellenhäuschen stellte –, ärgerte er sich und hielt mit seinem Pw auf der Bushaltestelle an, dies obschon die Haltestelle mit gelben Zickzacklinien markiert ist.» Dann soll der Beschuldigte die etwas abseits im Rasen stehende Kamera des Blitzers auf den Boden gelegt haben, ohne diese aber zu beschädigen. Danach stieg er in sein Auto ein und fuhr davon. Dummerweise wurde er dabei von der Polizei beobachtet.
Einzelrichterin Gabriella Fehr fragte den Beschuldigten im Gerichtssaal nach seiner privaten Situation. Wie es der Zufall will, hatte der Familienvater gerade gestern seinen letzten Arbeitstag. Ihm wurde aus Betriebsgründen gekündigt.
Da kamen die Forderungen an ihn doppelt ungelegen: Die Staatsanwaltschaft forderte per Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von 2600 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, eine Busse von 700 Franken plus die Übernahme der Gerichtskosten von rund 1000 Franken. Zusammen mit einer Zivilforderung der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal hätte der Beschuldigte rund 3600 Franken zahlen müssen – die bedingte Geldstrafe nicht eingerechnet. Diese müsste er nur zahlen, falls er sich in der Probezeit erneut etwas zuschulden lassen kommen würde. Eigentlich war die Sache unbestritten, der Mann gab sein Vergehen zu. «Ich habe im Affekt gehandelt und bin frustriert zu dem Gerät gegangen», sagt er reuig. «Aber ich habe es nicht umgeworfen, sondern sanft auf den Boden gelegt.» Zur Erklärung sagte er: «Ich habe einen hohen Gerechtigkeitssinn.» Er habe sich geärgert, dass die Sitzbank an der Bushaltestelle von der Polizei verstellt wurde.
Gerichtspräsidentin Fehr versuchte, mit dem Beschuldigten eine Lösung zu finden, die für beide Seiten tragbar ist. Sie riet ihm, seine Einsprache zurückzuziehen und den Strafbefehl zu akzeptieren. Dann müsse er zwar die Busse bezahlen und sei vorbestraft. Aber er würde sich weitere, vermutlich deutlich höhere Kosten sparen, die auf ihn zukommen würden.
Am meisten ärgerte sich der Beschuldigte, dass die Regionalpolizei das Radargerät nach dem Vorfall von der Herstellerfirma im deutschen Tettnang bei Friedrichshafen am Bodensee überprüfen liess.
Für die Überprüfung berechnete die Regionalpolizei – für zwei Dienstfahrzeuge, Fahrkosten, Spesen, Verpflegung, Fährentickets und 16 Mannstunden – rund 1850 Franken. «Ich verstehe als Schweizerbürger nicht, warum die örtliche Polizei nach Deutschland fahren muss, um das zu kontrollieren. Damit bin ich auch als Steuerzahler überhaupt nicht einverstanden», sagte der Beschuldigte.
Nach reiflicher Überlegung ging er auf den Vorschlag der Gerichtspräsidentin ein, die sagte: «Sie zahlen dann zwar ein teures Lehrgeld. Aber sie müssen sich nicht monatelang ärgern und die Sache ist abgeschlossen.» Damit wird der Strafbefehl rechtskräftig. Die Busse muss er zahlen und es gibt einen Eintrag im Strafregister. Ob er auch die Zivilforderung bezahlen muss, liegt an der Regionalpolizei. Ob sie damit auf dem Zivilweg Erfolg hätte, ist allerdings fraglich.