Ein 57-Jähriger soll sein Parkticket in Baden nicht sichtbar angebracht haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte wehrte sich gegen den Strafbefehl und darf seine 40 Franken jetzt behalten.
Für den Mann war es ein kurzer Aufenthalt am Bezirksgericht Baden: Nach nur 30 Minuten stand er schon wieder an der frischen Luft. Dem 57-Jährigen wurde von der Staatsanwaltschaft Baden vorgeworfen, sein Parkticket nicht gut sichtbar angebracht und die Busse im Anschluss nicht bezahlt zu haben. Wer eine Busse nicht begleicht, der wird von der Staatsanwaltschaft verzeigt, und erhält einen Strafbefehl. Diesen focht der Beschuldigte an, weshalb er vor Gericht erscheinen musste.
Der Anlass für seinen Gang vor Gericht fand im November 2020 statt: Auf dem Schadenmühleplatz in Baden stellte er an jenem Tag sein Auto ab, um mit seiner Frau und zwei Freunden einen Kaffee trinken zu gehen. Er löste ein Parkticket und legte es nach eigenen Angaben auf die Beifahrerseite des Armaturenbretts. Als er später zurückkehrte, erwartete ihn eine böse Überraschung: Hinter dem Scheibenwischer klebte eine Busse.
«Zwischen meinem Parkticket und der Busse lagen etwa 20 Zentimeter Luftlinie. Die Busse anzubringen, ohne den Parkschein zu sehen, ist nur möglich, wenn man das mit geschlossenen Augen macht», sagte der Angeklagte vor dem Einzelrichter und hielt sowohl Parkticket als auch Busse in die Höhe.
Als Beweismittel schoss er an besagtem Tag ein Foto von der Situation an seiner Windschutzscheibe. Dieses schickte er zusammen mit dem gelösten Parkschein und einer Einsprache an das Bussenportal der Stadtpolizei Baden. Ohne Erfolg - es folgte der Strafbefehl, zur Busse kamen noch 211 Franken Gebühren hinzu.
Auch der Kontrolleur schoss an besagtem Tag ein Foto der Situation. «Dieses wurde exakt so aufgenommen, dass man meinen Parkschein nicht sieht», sagte der Beschuldigte und fügte an: «Für 40 Franken lohnt sich ja eigentlich der Aufwand nicht, aber ich fühlte mich einfach ungerecht behandelt.»
Der Richter gab ihm Recht und sprach den Mann frei. Die Kosten für seinen Ausflug ans Gericht wird der Staat übernehmen. Richter Daniel Peyer begründete den Freispruch so: «Ihre Version der Geschichte ist mindestens genauso plausibel wie diejenige der Person, die ihr Auto kontrolliert hat.» Es sei also ein klassischer Fall von: im Zweifel für den Angeklagten.