Baden
Ihn stört ein Wort im Strafbefehl: Junger Verkehrssünder bekommt vor Gericht Recht – und zahlt dennoch

Ein 19-jähriger Schüler war mit dem Motorrad innert vier Tagen zweimal geblitzt worden. Weil er mit dem Strafbefehl nicht einverstanden ist, sass er vor Bezirksgericht.

Rosmarie Mehlin
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Einem jungen Verkehrssünder kommt ein doppeltes Malheur teuer zu stehen. (Symbolbild)

Einem jungen Verkehrssünder kommt ein doppeltes Malheur teuer zu stehen. (Symbolbild)

Donato Caspari

Der Grossvater hatte Kevin (Name geändert) auf dessen Weg nach Canossa – genauer ans Bezirksgericht Baden – begleitet. Der 19-jährige Fachmittelschüler hatte sich in Schale geworfen: Der blaue Anzug und das heller blaue Hemd spannten etwas über der Brust; in die spitzen Lederschuhe war Kevin ohne Socken geschlüpft. Obwohl kräftig gebaut, sass er wie ein schüchterner Erstklässler vor Einzelrichter Patrick Jegge. Kevin war angeklagt der «mehrfachen Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit».

An einem Freitag im Juni vergangenen Jahres war er mittags auf der Wettingerstrasse in Baden mit 19 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt worden und am darauffolgenden Dienstag morgens mit demselben Tempo gleich nochmals. Das erste Mal war Kevin Richtung Hochbrücke unterwegs, das zweite Mal Richtung Wettingen. Er war 18 und ein halbes Jahre alt, auf einem 700-Kubik-Motorrad und im Besitz des Lernausweises unterwegs gewesen. Er sagt: «Wegen Corona hatte die Prüfung hinausgeschoben werden müssen.»

«Nur eine kleine Drehung, und schon braust man los»

Mit 16 Jahren hatte er das Billett für seinen 50-Kubik-Töff erworben gehabt. Er sagt: «Die 700-Kubik-Maschine gehört meiner Mutter. Wenn ich knapp in der Zeit bin, darf ich sie nehmen.» Er sei schon nicht sehr vertraut mit dem Motorrad, vor allem mit dessen enormer Beschleunigung:

«Im Vergleich zu meinem Töff, braucht es nur eine kleine Drehung des rechten Handgelenks und schon braust man los.»

Die Geste mit der Hand, mit der Kevin seine Aussage veranschaulicht, ist minimal. Er habe beide Male nicht bemerkt, dass er geblitzt wurde. Ob er denn, so Richter Jegge, jeweils realisiere, wie schnell er unterwegs ist? «Also, ungefähr, so plus-minus. Normalerweise orientiere ich mich nach dem Tacho. Aber damals habe ich leider nicht genügend aufgepasst.»

An der Busse ändert sich nichts

Kevins zweifache Unaufmerksamkeit hatte sich in einem Strafbefehl mit 800 Franken Busse niedergeschlagen. Warum hatte der geständige 19-Jährige dagegen Einsprache erhoben? «Weil darin geschrieben stand‚ ‹der Beschuldigte hat mehrfach vorsätzlich, eventuell fahrlässig, die Verkehrsregeln verletzt›. Ich bin mir bewusst, dass ich gegen das Gesetz verstossen habe, und übernehme die volle Verantwortung dafür. Mir geht es einzig und allein um das Wort ‹vorsätzlich›, weil das einfach falsch ist.»

Richter Patrick Jegge sah das auch so. Als er Kevin schuldig der fahrlässigen Verkehrsregelverletzung sprach, atmeten der junge Mann und sein Grossvater sichtlich auf. An der Busse allerdings änderte das nichts: 800 Franken. Richter Jegge begründet dies folgendermassen:

«Sie haben Ihre Unerfahrenheit unterschätzt. 19 Stundenkilometer zu schnell sind relativ viel, weshalb die beantragte Sanktion absolut angemessen ist.»

Nebst der Busse muss Kevin nun, nebst 762 Franken Untersuchungskosten und Anklagegebühr, zusätzlich Gerichtskosten berappen. Das Wörtchen «fahrlässig» kommt den Schüler also nicht billig zu stehen.