Der Badener Verein Trotamundos hat den Besitzer seines früheren Vereinslokals ausgeschlossen – dieser hat den Entscheid angefochten.
Die Fronten zwischen dem Verein Trotamundos und dem ehemaligen Vermieter des Vereinslokales sind verhärtet. Ende Juni 2017 musste der Verein aus dem Lokal im Kriesi-Areal in Baden ausziehen. Der Verein und der Besitzer der Liegenschaft am Hahnrainweg 13 konnten sich nicht auf ein Rauchverbot in der Weltenbummler-Bar einigen. Danach eskalierte der Streit. Der Hausbesitzer reichte gegen mehrere Vereinsmitglieder Anzeige wegen Diebstahls und Sachbeschädigung ein. Sein Vorwurf: Die Mitglieder hätten Mobiliar zerstört, das Lokal nicht intakt hinterlassen und nicht korrekt übergeben. Der Verein widersprach und erklärte, dass die Mitglieder nur das mitgenommen hätten, was in ihrem Besitz gewesen sei. Das Haus steht seither leer.
Jetzt ist auch ein Zivilverfahren hinzugekommen: Der Besitzer klagt gegen seinen Ausschluss aus dem Verein. Vor dem Friedensrichter konnten sich die Parteien vor einem halben Jahr nicht einigen. Die Vereinspräsidentin und der Hausbesitzer sassen sich deshalb diese Woche vor dem Bezirksgericht unter dem Vorsitz von Daniel Peyer gegenüber.
Die Vereinspräsidentin, 31, Jeans und weisse Bluse mit schwarzen Punkten, zeigte sich erstaunt, dass der Hausbesitzer nach all den Streitigkeiten immer noch Mitglied sein wolle. Der Kläger, 57, blauer Pullover und Jeans, räumte im Verlauf der Verhandlung denn auch ein, dass er unterdessen kein Interesse mehr am Verein habe, aber Einsicht in die Jahresrechnungen verlange.
Der Besitzer verdächtigt den Verein, entgegen dem Vereinszweck mit der Bar Gewinne erzielt zu haben. Die Weltenbummler-Bar entwickelte sich nach ihrer Eröffnung 2010 innert einem Jahr zu einem wichtigen Treffpunkt für die Kleinkunstszene und die rund 2000 Mitglieder, die für zehn Franken auf Lebzeiten Vereinsmitglieder sind. «Ich will wissen, was der Verein in meiner Liegenschaft machte», sagte der Besitzer zum Richter. Es gebe Hinweise, dass in seinem grünen Haus am Eck, das er kostenlos zur Verfügung stellte, Geld verdient worden sei. «Ich glaube, dass meine Gutmütigkeit und Grosszügigkeit missbraucht wurden.»
Die Präsidentin wies diese Vorwürfe zurück und erklärte, dass niemand am Lokal Trotamundos verdient habe. Beim Einzug habe die Liegenschaft weder über ein WC noch über fliessend Wasser verfügt, weshalb der Verein Schulden aufgenommen habe. Zu dieser Zeitung sagte sie vor zwei Jahren, diese seien im fünfstelligen Bereich gewesen. Trotz des Erfolgs des 2010 eröffneten «Trotis» dauerte es fast zwei Jahre, bis die Schulden zurückgezahlt werden konnten. «Wir waren damals enorm erleichtert», sagte sie zu Richter Peyer. «Danach investierten wir den Gewinn oder zahlten bessere Gagen an die Künstler.»
Einsicht in die Jahresrechnungen wolle sie dem ehemaligen Vermieter aber nicht geben, sagte die Präsidentin. An der Verhandlung vor dem Friedensrichter vor einem halben Jahr habe sie noch sämtliche Akten mitgenommen. «Ich wäre bereit gewesen, alles zu zeigen.» Jetzt habe sie aber das Gefühl, dass es ihm nur darum gehe, etwas zu finden, um darauf herumzureiten.
Der Hausbesitzer bot damals vor dem Friedensrichter an, der Verein könne das Lokal zurückhaben, aber unter der Bedingung, dass der ganze Vorstand zurücktrete. Die Vereinspräsidentin erklärte Richter Peyer, weshalb es zu keiner Einigung gekommen war: «Es ging nicht nur um den Vorstandswechsel, sondern es gab weitere, seitenlange Forderungen.»
Mangels Einigung vor dem Friedensrichter kam der Fall nun vor das Zivilgericht. Der Besitzer bezeichnete seinen Ausschluss als «Racheakt», er sei «willkürlich». Dabei sind zwei Fragen zu klären: Welche Vereinsstatuten gültig sind – jene der Gründung oder jene aus 2015; und ob er als Passiv- oder Aktivmitglied gilt.
Der Hausbesitzer stellte sich vor dem Richter auf den Standpunkt, Aktivmitglied zu sein und somit Einsicht in die Rechnung zu haben, da er die Räume kostenlos zur Verfügung stellte. Die Aufnahme von Aktivmitgliedern regeln erst die abgeänderten Statuten von 2015. Nach Ansicht des Klägers sind diese aber ungültig. Überhaupt seien die Statuten und auch die Rechnung nie einsehbar gewesen. Zudem glaube er nicht, dass es einen gültigen Ausschlussbeschluss gebe.
Diesen Punkten widersprach die Präsidentin. Sie erklärte dem Richter: «Wir haben rund 2000 Mitglieder, aktiv wirken aber nur sieben bis zehn Personen mit.» Diese hätten Konzerte organisiert, seien für den Betrieb zuständig gewesen und würden regelmässig an den Sitzungen teilnehmen.
Da sie sich für den Verein engagieren, hätten sie auch Stimmrecht und Einsicht in die Rechnung. «Der Hausbesitzer war ein wichtiges Passivmitglied, aber kein Aktivmitglied», stellte sie klar. Zwar sei er ab und zu an den Sitzungen dabei gewesen, aber als Gast, wenn er als Vermieter Anliegen habe einbringen wollen.
Zudem habe er jedes Jahr die Rechnung einsehen können. Im Juli 2017 sei er als Passivmitglied vom Vorstand ausgeschlossen worden, da ihm nichts mehr am Erreichen des Vereinszweckes liege. An der Generalversammlung 2018 sei der Ausschluss nochmals diskutiert und an der Versammlung 2019 definitiv bestätigt worden. Sowohl von diesem Beschluss als auch von der Statutenänderung von 2015 gebe es Protokolle, so die Präsidentin. Zudem seien die Statuten zusammen mit dem Mitgliederbuch aufgelegen.
Beim Vergleichsgespräch, von dem die Medien ausgeschlossen waren, konnten sich die Parteien nicht einigen. Aus diesem Grund muss nun das Gericht unter Vorsitz von Daniel Peyer ein Urteil sprechen. Dieses wird frühestens im Januar 2020 erwartet.