Baden
Strom wird ab sofort für alle teurer: Die Fördergebühr für grüne Energie steigt

Wer in Baden eine Fotovoltaikanlage installiert oder auf Fernwärme statt Öl setzt, erhält Geld aus dem städtischen Energieförderprogramm. Finanziert wird dieses durch einen Zuschlag bei der Nutzung von Strom. Jetzt steigt die Gebühr.

Pirmin Kramer
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Eine Photovoltaik-Anlage in Baden: Wer auf grüne Energie setzt, wird von der Stadt entschädigt.

Eine Photovoltaik-Anlage in Baden: Wer auf grüne Energie setzt, wird von der Stadt entschädigt.

AZ-Archiv

Vor zwei Jahren hat die Stadt Baden ein neues Energieförderprogramm lanciert. Der Ersatz von fossilen Heizungen durch Fernwärme und Wärmepumpen, die Elektromobilität und Photovoltaik-Anlagen werden mit finanziellen Beiträgen unterstützt. Die Finanzierung wird über einen Zuschlag zur Gebühr für die Nutzung des Elektrizitätsnetzes in Baden sichergestellt.

Per 1. Januar sind die Zuschläge angestiegen, wie die Stadt Baden mitteilt. Statt wie bisher 0,25 Rappen pro Kilowattstunde wird neu ein Betrag von 0,4 Rappen verlangt. Diese Erhöhung verursache pro Haushalt eine Mehrbelastung von 5 bis 15 Franken pro Jahr. Dabei ist die generelle Verteuerung der Strompreise ab 1. Januar 2023 noch nicht miteinberechnet.

Mehr Ladestationen und Photovoltaik

Eigentlich waren bereits im vergangenen Jahr höhere Beiträge vorgesehen gewesen. Doch trotz der Lancierung neuer Förderbeiträge für Elektromobilität per konnte die Erhöhung um ein Jahr verschoben werden, weil noch genügend Mittel vorhanden waren.

Im Verlaufe des Jahres 2022 aber hat die Anzahl der Fördergesuche stark zugenommen: Immer mehr Einstellhallen werden mit Ladestationen ausgerüstet. Und die Nachfrage nach erneuerbaren Heizungen und Photovoltaik sei auch wegen der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen gestiegen, so die Stadt. Die Erhöhung der Zuschläge sei nun notwendig für die stabile Weiterführung des Energieförderprogramms. Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 50000 Kilowattstunden wird für jede weitere Kilowattstunde ein Zuschlag von 0,25 Rappen (bisher 0,15 Rappen) verlangt. (pkr)