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Vor vier Jahren sorgte eine Bande für Dutzende Einbrüche in der Region Baden. Nun ist einer der Haupttäter, der mit einer Dummheit das Auffliegen der Täter verantwortet hatte, vor dem Bundesgericht abgeblitzt.
Der Badener Einbrecherring sorgte von Juni bis Ende November 2011 für einige Schlagzeilen. In unterschiedlicher Besetzung verübten fünf Männer Dutzende Einbrüche in der Region Baden.
Dabei gingen die Täter organisiert vor: Einer beobachtete Personen, die ein Restaurant aufsuchten, und suchte via Autokennzeichen die Adressen heraus. Dort schlugen seine Compagnons zu – und wurden frühzeitig gewarnt, wenn die Person das Restaurant verliess. Die Einbrecher «trugen Latexhandschuhe und wechselndes Schuhwerk, um möglichst keine Spuren zu hinterlassen», wie in einem aktuellen Bundesgerichtsurteil steht.
Dass die Bande aufflog, musste sich der heute 26-jährige Bojan (Name geändert) zuschreiben, einer der beiden Haupttäter. Er schenkte – nicht besonders clever – seiner Mutter einen Ring, den er ausgerechnet bei einem Einbruch in einer Liegenschaft erbeutet hatte, in der seine Mutter als Putzfrau tätig war. Es kam, wie es kommen musste: Die Besitzerin erkannte ihren Ring wieder.
Der vorbestrafte Bojan war insgesamt an nicht weniger als 47 Einbrüchen beteiligt. Die Deliktsumme betrug dabei rund 530‘000 Franken, der angerichtete Sachschaden 64‘000 Franken. Ausserdem randalierte er während der Untersuchungshaft zweimal in seiner Zelle, zerkratzte die Wände und verschmierte sie mit einem Kugelschreiber.
Das Bezirksgericht Baden verurteilte ihn im August 2013 wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Zudem widerrief es mehrere bedingt ausgesprochene Geldstrafen aus früheren Strafverfahren.
Nachdem das Aargauer Obergericht das Urteil bestätigt hatte, zog es der Einbrecher vor das Bundesgericht. Seine Argumentation: Der Deliktsbetrag, den das Obergericht angenommen hatte, sei willkürlich. Die fünfjährige Gefängnisstrafe im Vergleich zu einem ähnlichen Fall viel zu hoch und sein Geständnis dabei zu wenig berücksichtigt worden. Er forderte zwei Jahre Haft.
Doch die Richter in Lausanne haben nun die Beschwerde abgewiesen und die fünfjährige Haftstrafe ebenfalls bestätigt. Schon die Vorinstanz habe festgestellt, dass er sein Geständnis erst ablegt habe, als er mit erdrückenden Beweisen konfrontiert worden sei. Auch angesichts der Vorstrafen liege das Urteil im Rahmen des richterlichen Ermessens.
Urteil: 6B_786/2014
So berichtete TeleM1 im Vorfeld des Prozesses vor dem Bezirksgericht Baden: