Badener Bezirksgericht
Badener Samurai vor Gericht: «Es tut mir wirklich sehr leid»

Der Mann, der 2011 mit einem Schwert einen Polizisten verletzt hat, leidet an Schizophrenie. Aus dem tapferen Krieger ist ein gebrochener Mann geworden. Er entschuldigt sich bei allen Betroffenen.

Toni Widmer
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Der Fall vom 30. August 2011 machte schweizweit Schlagzeilen: Ein Mann, der in Baden von der Polizei zu einer Befragung abgeholt werden sollte, wehrte sich mit einem Samurai-Schwert und verletzte einen Polizisten am Arm. Danach verschanzte er sich in seiner Wohnung. Erst nach Stunden konnte er von einer Sondereinheit der Kantonspolizei überwältigt werden.

Wie ein Häufchen Elend sass der Angeklagte vor dem Bezirksgericht Baden (Leitung: Guido Näf) und wirkte deutlich älter als die 54 Jahre, die er mittlerweile geworden ist.

«Das war nicht in meinem Sinn»

Er entschuldige sich bei allen Betroffenen für das, was damals passiert sei: «Das war gar nicht in meinem Sinn. Dass ich dabei in meinen Wahn sogar einen Polizisten verletzt habe, ist schon sehr grob», sagte der Angeklagte mit leiser Stimme.

Gerichtspsychiater Josef Sachs, bei welchem der Mann seit dem schicksalhaften Vorfall in stationärer Behandlung ist, zeigte kurz und verständlich auf, woran dieser leidet: «Der Mann leidet an paranoider Schizophrenie. Das ist eine schwere Geisteskrankheit, an der ein Prozent der Schweizer Bevölkerung leidet.»

Schizophrenie störe die Wahrnehmung und das Denken. Davon betroffene Leute würden - unter anderem - Stimmen hören und unter Wahnvorstellungen leiden. Ihr Gefühlsleben stimme nicht mehr mit der Realität überein. «Solche Menschen», erklärte Sachs, «können das, was von aussen auf sie zukommt, nicht mehr filtrieren. Das führt zu extremer Angst und zu Verfolgungswahn.» Dennoch seien solche Menschen durchaus in der Lage, rationale Handlungen vorzunehmen. Etwa sich zu wehren, wie das der Angeklagte beim damaligen Polizeieinsatz getan habe.

Therapie bringt Linderung

Der Mann ist laut Sachs in einem so hohen Masse psychisch krank, dass er für seine Tat nicht verantwortlich gemacht werden kann. Er sei aber therapierbar. Dazu müsse er längere Zeit in einer geschlossenen Institution verweilen. Selbstständig leben können werde er wohl nie mehr ganz. Aber allenfalls mit einem ambulanten Setting in einem kontrollierten und betreuten Rahmen.

Ein halbwegs normales Leben

Damit war die Verhandlung praktisch bereits gelaufen. Was nach den Erläuterungen von Josef Sachs zum psychiatrischen Gutachten folgte, war reine Formalität. Der Staatsanwalt ging detailliert auf die Tat vom 30. August 2011 ein und zeigte auf, dass nur dank Glück keine Schwerverletzten oder gar Toten resultierten. Aber auch ihm war klar, dass der Angeklagte wegen seiner schweren Krankheit für sein Tun strafrechtliche nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnte.

Das Gericht gab denn auch der verlangten Zwangsmassnahme statt und hoffte, dass sich der Angeklagte aktiv an der Therapie beteilige. Was dieser versprach: «Es tut mir schrecklich leid, was passiert ist. Ich hoffe, dass ich die Tortur überstehe und dereinst wieder ein halbwegs normales Leben führen kann.»