Startseite
Aargau
Baden
Der spektakuläre Bagger-Brücken-Crash auf der A1 im Januar endete für die betroffene Baufirma Implenia glimpflich, zumindest finanziell. Zahlen muss die Versicherung der Firma. Trotzdem setzt diese verstärkt auf das Thema «Arbeitssicherheit».
Im Januar 2014 blickte die halbe Schweiz auf die Region Baden – nicht wegen Selfies, sondern wegen eines spektakulären Unfalles auf der Autobahn A1. Mitten im Morgenverkehr riss ein falsch geladener Bagger auf einem Lastwagen ein grosses Loch in die Autobahn-Überführung bei Birmenstorf.
Die Strassensperrungen und das Verkehrschaos weit über die Region hinaus sorgten tagelang für Schlagzeilen und Gesprächstoff. Nach dem anfänglichen Ärger über den Stau kam auch Mitleid mit dem Fahrer des Lastwagens auf. Jedoch: Grobe Fahrlässigkeit habe man ihm nicht vorwerfen können. Dies sagte laut Tages-Anzeiger Beat Fellmann, Finanzchef bei der Baufirma Implenia, bei welcher der Fahrer angestellt ist.
Fellmann präsentierte gestern die Halbjahresergebnisse der Implenia. Auch das Unternehmen werde für den entstandenen Schaden nicht nachhaltig zur Rechenschaft gezogen, weil die Versicherung die Kosten übernehmen müsse. Die Implenia hat aber durchaus Lehren aus dem Unfall gezogen: Beim Verladen gilt heute nicht mehr Augenmass. Ein elektronisches Messsystem, mit dem die Chauffeure ausgerüstet wurden, soll Fehleinschätzungen verhindern.
Jeden Tag 2,6 Unfälle
2013 kam es laut Tages-Anzeiger beim Unternehmen, das Ende Juni 6636 Vollzeitstellen zählte, jeden Tag zu durchschnittlich 2,6 Unfällen. Diese führten zu Arbeitsausfällen und Arztbesuchen.
Kleinere Malheute, die direkt am Arbeitsplatz versorgt werden konnten, wurden in dieser Statistik nicht eingerechnet. Weil laut CEO Anton Affentranger Rentabilität und Sicherheit zusammenhängen, ist das Thema Arbeitssicherheit neuerdings auf jeder Traktandenliste von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat.
Zudem sei die Equipe Arbeitssicherheit personell aufgestockt worden. In allen Implenia-Standorten werden Ausbildungen zum Thema durchgeführt. Laut Affentranger gelte nun auch eine Helmtragepflicht auf den Baustellen, obwohl die Belegschaft darüber „viel geflucht“ habe.
Beim Thema „Alkohol“ gilt Nulltoleranz: Baustellenarbeiter und technisches Personal dürfen während der Arbeit keinen Alkohol trinken, wenn sie ihren Job behalten wollen. (NRO)