Baden
Bahnhof Baden: Beschwerde steht vor dem Aus

Die Denkmalpflege in Bern lehnt die geplanten Türdurchbrüche ab. Doch die SBB darf hoffen, dass der Regierungsrat das Verfahren abschreibt, weil der Beschwerdeführer verstorben ist. Dessen Rechtsvertreter hat nun Aufsichtsbeschwerde eingereicht.

Roman Huber
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Der im Jahr 1848 erstellte Bahnhof Baden steht national unter Denkmalschutz; dennoch sollen nun die seitlichen Fassaden verändert werden.

Der im Jahr 1848 erstellte Bahnhof Baden steht national unter Denkmalschutz; dennoch sollen nun die seitlichen Fassaden verändert werden.

AZ

Die Geschichte rund um das historische Bahnhofgebäude in Baden nimmt groteske Züge an: Zuerst gibt der kantonale Denkmalpfleger im Jahr 2009 dem Einsprecher recht und fordert, dass die SBB auf die seitlichen Türausbrüche zu verzichten habe. Dann stimmt er den baulichen Veränderungen doch zu, weil die SBB bereits Mietverträge mit den künftigen Nutzern abgeschlossen hatte.
Im Beschwerdeverfahren soll die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) beigezogen werden, dies vereinbarten die involvierten Parteien inklusive Kanton und Stadt. Der Auftrag für das Gutachten wurde aber beim Kanton verschleppt, sodass das Gutachten nun erst verspätet vorgelegt werden konnte.

Doch vor wenigen Wochen verstarb der Beschwerdeführer. Ob die Beschwerde aufrechterhalten werden soll, darüber musste der rechtmässige Erbe entscheiden; in diesem Falle war es die Ehefrau, die sich aus gesundheitlichen Gründen davon distanzierte. Jürg Raidt, selber Liebhaber des Bahnhofs Baden und nicht ohne Grund in dieser Sache juristischer Vertreter des Beschwerdeführers, erhielt keine Einsicht ins Gutachten der EKD. Das machte ihn stutzig.

Der Tod des Beschwerdeführers

Aus vertraulicher Quelle konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die geplanten und umstrittenen Türausbrüche am Gebäude auch für die EKD unzulässig seien. Überdies würde das Gutachten der kantonalen Denkmalpflege für ihre Begründung kein gutes Zeugnis ausstellen. Doch der Bescheid des Gutachtens aus Bundesbern wird kaum mehr in das Verfahren einfliessen. Denn der Regierungsrat hat jetzt die Möglichkeit, die Beschwerde infolge des Todesfalls des Beschwerdeführers abzuschreiben. Damit könnten die SBB trotz des Neins der EKD ihre baulichen Eingriffe am schutzwürdigen Bau ausführen.

Wäre das Gutachten rechtzeitig in Auftrag gegeben und nicht verschleppt worden, hätte der Regierungsrat längst entscheiden können - gegen die SBB, ist Raidt überzeugt und sagt es gleich noch bildlich: «Wir haben zwar die entscheidende Schlacht gewonnen, den Krieg aber dennoch verloren.» Die letzte Hoffnung in Sachen Denkmalschutz und Bahnhof Baden besteht für Raidt darin, dass man sich bei der SBB-internen Denkmalpflege ein Gewissen macht und nochmals über die Bücher geht. Immerhin erklärten die SBB ja, dass man das Gutachten der EKD respektieren würde.
Doch Raidt gibt sich nach anderthalb Jahren des harten Kampfes wenig zuversichtlich. Auch wenn es sich für ihn um eine rechtswidrig zustande gekommene Baubewilligung handeln würde. Er hat nun Aufsichtsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht.