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Ein ehemaliges Kaders-Mitglied bei der Aargauischen Kantonalbank AKB riss sich beinahe 1 Million Franken unter die Nägel. Heute stand er vor dem Bezirksgericht Baden.
Kevin (Name geändert) war 30, Berater vermögender Privatkunden und Mitglied des Kaders bei der Aargauischen Kantonalbank AKB. Er hatte ein Jahressalär von rund 100000 Franken. Aber das war offensichtlich nicht genug. Ab Kundenkonten ergaunerte er mittels eines ausgeklügelten Transaktionen-Systems beinahe 826000 Franken. Und das war noch nicht alles.
Als erstes war der eigenen Grossvater sein Opfer: Mitte August 2009 hatte Kevin per bankinternem E-Mail seinen Kollegen vom Zahlungsverkehr den Auftrag erteilt, von Opas Konto – über das er notabene keine Vollmacht besass – 90000 Franken als «kurzfristiges Darlehen für Neffen» zu überweisen. Am Tag darauf hatte er 95000 Franken als «kurzfristiges Darlehen für Enkel» transferieren lassen. Der Grossvater war ahnungslos.
Aktionen nicht hinterfragt
Kevins noch bedeutend lukrativeres deliktisches Tun begann Ende Dezember 2009 und dauerte bis Mitte April 2011. Es begann damit, dass er ein Nummernkonto namens «Orly» nicht wie vom Kunden gewünscht saldierte, sondern als Durchlaufkonto für seine Zwecke installierte. In Abständen zwischen einer und fünf Wochen liess Kevin ab den Konti von drei seiner Kunden Beträge zwischen 10000 und 90000 Franken nach «Orly» überweisen.
Die meisten Aufträge erfasste er im Computer selbst und bat dann ein Teammitglied um die notwendige Zahlungsfreigabe. Vereinzelt lief die Chose umgekehrt. Weil das Vertrauen untereinander gross und Kevin Kadermitglied war, wurden die Aktionen von den Teammitgliedern weder überprüft, noch hinterfragt. «Am allermeisten schäme ich mich meinen ehemaligen Kollegen gegenüber», sagte Kevin gestern vor Gericht. Ein schmächtiger Jüngling mit Brille, strebsam, gut bürgerlich. Er wohne bei den Eltern, antwortete auf die Frage von Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr. Und die Ehefrau? «Wir sind, angesichts dieses Verfahrens momentan auf Distanz.» Und ein Job? «Ich habe mich mehrfach beworben, aber es ist nicht einfach in dieser Situation.»
Der Staatsanwalt hatte ihn des mehrfachen Betrugs und der Urkundenfälschung angeklagt und vorgeschlagen, den Beschuldigten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten, mit einer zweijährigen Probezeit, zu verurteilen.
Im «abgekürzten Verfahren»
Da Kevin vollumfänglich geständig ist und mit der Aargauer Kantonalbank als Geschädigter eine Vereinbarung betreffs Schadenersatz getroffen wurde, konnte der Fall im so genannt «abgekürzten Verfahren» abgehandelt werden. Dies ist seit in Kraft treten der neuen Strafprozessordnung möglich und bedeutet, dass das Gericht in einer Verhandlung lediglich überprüfen muss, ob das durchgeführte Verfahren rechtens und der Antrag des Anklägers angemessen ist.
Immerhin erkundigte sich die Gerichtspräsidentin bei Kevin, wohin das Geld geflossen sei. «Mit dem grössten Teil davon habe ich die Familie meiner Frau in Südamerika unterstützt. Dann waren da noch ein paar Luxusreisen und ein Autokauf.» Nach einer knappen Stunde wurde verkündet, dass der Vorschlag des Anklägers zum Urteil erhoben sei: «Das Gericht ist der Auffassung, dass der Beschuldigte ehrlich bereut. Zudem war er zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.» Büssen wird Kevin sehr, sehr lange, muss er der Kantonalbank doch 500000 Franken Schadenersatz zahlen.