Widerstand
Bauern eröffnen neue Front gegen Umfahrung Mellingen

Täglich quälen sich 15'400 Fahrzeuge durch Mellingen. Wann sich das ändert, ist offen. Eine Forderung der Bauern macht das Projekt jetzt noch komplexer.

Mathias Küng
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Mellingen soll vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Gegen das Projekt wehren sich diverse Akteure, unter anderem die Bauern. (Archiv)

Mellingen soll vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Gegen das Projekt wehren sich diverse Akteure, unter anderem die Bauern. (Archiv)

Vor sechs Jahren haben die Aargauerinnen und Aargauer an der Urne die Umfahrungsvorlage für das Reussstädtchen Mellingen deutlich gutgeheissen. Dies, um die im massiven Durchgangsverkehr erstickende Altstadt von nationaler Bedeutung sowie um deren Zufahrtsachsen zu entlasten. Doch seither ging in Mellingen gar nichts. VCS und WWF wehrten sich vor und auch nach der Abstimmung gegen das Projekt, weil es eine im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) geschützte Reusslandschaft tangiert. Ende 2015 gab ihnen das Verwaltungsgericht aufgrund eines Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) beim Brücken-Abschnitt über die Reuss teilweise Recht. Unmittelbar darauf legte das kantonale Baudepartement eine Projektänderung im Abschnitt 1 (Brücke über die Reuss) vor. Dagegen erhoben die beiden Verbände Anfang 2016 Einsprache.

Mit der Projektänderung (eine Verschiebung der Strassenachse zur Brücke) stieg allerdings der Landverbrauch für die Umfahrung von ursprünglich unter 3 auf über 4 Hektaren. Bei einem Verbrauch über 3 wird eine Richtplananpassung verlangt. Deshalb gab die Regierung den angepassten Abschnitt 1 – und aufgrund eines Bundesgerichtsurteils auch den damit zusammenhängenden Abschnitt 2 – nochmals in eine Anhörung. Die Ergebnisse liegen jetzt vor. Die meisten waren so zu erwarten: Die Umweltverbände kritisieren die Projektänderungen als «kosmetisch». Sie werfen dem Kanton vor, dieser ignoriere die gerichtlichen Auflagen für das Projekt. Die Vorlage habe weiterhin erhebliche Mängel. WWF und VCS fordern weiterhin «die genaue Prüfung von Tunnellösungen und grossräumigen Umfahrungen ohne eine neue Reussbrücke». Unterstützung gibt es etwa von der SP. Eine bessere Lösung dürfe mehr kosten, schliesslich sei die Strassenkasse gut gefüllt.

Die bürgerlichen Parteien umgekehrt ärgern sich sichtlich über den Zeitverlust in Mellingen. Und sie melden auch Vorbehalte an, dass aufgrund der Projektänderung zugunsten des Naturschutzes jetzt dafür mehr Land verbraucht wird. So will etwa die CVP, dass die Regierung aufzeigt, wie der Kulturlandverlust weiter reduziert oder andernorts kompensiert werden kann.

Bauern: Abschnitt 2 unnötig

Ein «Hammer» ist die Stellungnahme des Bauernverbandes Aargau (BVA). Man habe schon 2011 bei der Volksabstimmung darauf hingewiesen, «dass der zweite Abschnitt nicht nötig sei, um die Altstadt und die dortige Enge zu entlasten», schreiben BVA-Präsident und SVP-Grossrat Alois Huber sowie BVA-Geschäftsführer und CVP-Grossrat Ralf Bucher in ihrer Stellungnahme.

Zur Erinnerung: Mit Abschnitt 1, der im Wesentlichen die neue Reussbrücke mit Zufahrt enthält (in der Karte blau), wird die Altstadt entlastet. Mit dem anschliessenden Abschnitt 2 (in der Karte rot) soll der neue Stadtteil umfahren und entlastet werden. Dieser zweite Abschnitt, der gerade auch in der Nachbargemeinde Wohlenschwil abgelehnt wird, brauche allein drei Hektaren Land, und koste 12 Millionen Franken (das Gesamtprojekt mit beiden Abschnitten inklusive Brücke kostet 36 Millionen Franken). Der BVA sähe die Möglichkeit, vorerst auf Abschnitt 2 zu verzichten. Sollte er tatsächlich noch benötigt werden, könne er später immer noch gebaut werden.

Der Kommentar zum Thema

Zusatz-Bodenverbrauch

Der BVA erachtet es als stossend, dass mit der neuen Linienführung im Abschnitt 1 zusätzliche Fruchtfolgeflächen benötigt werden, heisst es weiter. Auch wenn der geplante Verlauf der Strasse BLN-Gebiet tangiert, ändere dies vor Ort kaum etwas daran, dass ein Landschaftseinschnitt stattfindet. Ob dabei im BLN-Gebiet oder einige Meter daneben, sei für die Landschaft kaum relevant «und schlussendlich eine Zwängerei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission».

Relevant sei aber, dass zusätzlich 1,64 Hektaren Fruchtfolgeflächen verloren gehen würden. Das sei absolut unnötig. Der Bauernverband gehe davon aus, so Huber und Bucher, «dass der Abschnitt 1 nicht mehr beeinflusst werden kann». Entsprechend schlage er vor, den zweiten Abschnitt zu streichen. Dann, so die Bauernvertreter, bräuchte es gar keine Richtplananpassung, da die 3 Hektaren nicht mehr überschritten würden. Wenn man auf Abschnitt 2 verzichte, sei ebenso der Verpflichtungskredit um die für diesen Abschnitt berechneten Kosten in Höhe von knapp 12 Millionen Franken zu reduzieren.