Startseite
Aargau
Baden
Nach der Totalsanierung des Doppelkindergartens will Killwangen das unrühmliche Kapitel abschliessen – die Schuldfrage bleibt aber ungeklärt.
Ein Jahr lang konnte der Doppelkindergarten Zelgli in Killwangen nicht genutzt werden. Seit Februar 2020 ist er wieder in Betrieb. Zwar erst 2014 errichtet, hat er bereits eine bewegte Geschichte hinter sich: Der Kindergarten musste schon mehrfach saniert werden, 2015 und 2018, im Februar 2019 wurde er wegen Schimmelpilzbefall ganz geschlossen.
Durch unfachmännisch ausgeführte Spenglerarbeiten eines inzwischen in Konkurs gegangenen Subunternehmens der verantwortlichen Holzbaufirma war Wasser in den 1,7 Millionen Franken teuren Bau eingedrungen, woraufhin sich die Feuchtigkeit in der Holzkonstruktion festsetzte. Die vorgängigen Sanierungsarbeiten konnten dem nichts entgegenhalten.
Während der dritten Sanierung musste der ganze untere Innenbereich rückgebaut und wieder neu aufgebaut werden. Das genaue Ausmass der Schäden konnte erst in dieser Zeit festgestellt werden. In der Rechnung 2018 waren vorsorglich 500'000 Franken für diese Sanierung rückgestellt worden. Diese Kosten sind um 24'000 Franken überschritten worden. Damit kostete der Kindergarten die Bevölkerung insgesamt rund 2,3 Millionen Franken.
Im Sinne der Transparenz liess der Gemeinderat nun vor kurzem im amtlichen Publikationsorgan, der «Limmatwelle», eine längere Gemeindemeldung veröffentlichen, um die Geschichte zu einem Abschluss zu bringen. «Mit dem Einbezug eines spezialisierten Baujuristen wurde versucht, die Verantwortlichkeits- und Rechtssituation zu klären», schreibt er darin.
Doch der Gemeinderat stellt weiter fest:
Die Schuldfrage konnte nicht geklärt werden.
Zweimal wurde diese Frage beurteilt. Das erste Mal, nachdem 2018 eine Sickerleitung und erste Sanierungsarbeiten vorgenommen worden waren, das zweite Mal nach den umfassenden Arbeiten im 2019. Beide Male rieten die Baujuristen von Gerichtsverfahren ab, «weil die Erfolgsaussichten als sehr gering eingestuft wurden». Eingeholte Gutachten würden bei heiklen Punkten immer wieder einen Spielraum lassen, wodurch eine eindeutige Schuldzuweisung verunmöglicht werde und «dadurch höchstens hohe Rechts- und Gerichtskosten zu Lasten der Gemeinde entstehen würden», ist der Mitteilung in der «Limmatwelle» zu entnehmen.
Im Dorf ging das Gerücht um, der Gemeinderat habe sich eine Abgeltung allfälliger Schäden vorgängig vom Generalunternehmer auszahlen lassen. Das weist Gemeindeammann Werner Scherer (SVP) aber von sich: «Es wurden keine Abgeltungen gemacht.» Die Holzbaufirma habe aber die Instandstellungskosten bei den ersten beiden Sanierungen übernommen.
In diesem Fall wurde zwar kein rechtliches Verfahren eingeleitet, jedoch: «Der Gemeinderat hat nicht gezögert, ein ehemaliges Gemeinderatsmitglied wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses anzuzeigen», sagt der frühere Gemeinderat Patrick Bellini. Als die AZ im Februar 2019 ein erstes Mal über die Schliessung des Doppelkindergartens berichtet hatte, hinterliess er einen Kommentar unter dem Onlineartikel.
Darin warf er dem Gemeinderat vor, dass er es sich zu einfach mache, einem nicht mehr existierenden Subunternehmer die alleinige Schuld zu übertragen. «Bereits im Juli 2017 war klar, dass im lehmhaltigen Untergrund Staunässe für die aufsteigende Feuchtigkeit das Problem war. Die Mehrheit des Gemeinderats weigerte sich damals, eine Sickerleitung zu installieren, um diese Staunässe abzuleiten», schrieb er. Kurz darauf erhob er in einem nächsten Artikel weitere Vorwürfe.
Bellini sass noch im Gemeinderat, als 2015 erste Schäden beim Doppelkindergarten aufgetreten waren. Die Gemeinde reagierte. «Wenn der Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung besteht, haben wir keine andere Möglichkeit, als beim Kanton Meldung zu machen», sagt der für das Ressort verantwortliche Gemeinderat Hanspeter Schmid (parteilos) heute.
Zweimal musste Bellini auf dem Badener Polizeiposten antraben. Am Ende stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und er wurde in allen Punkten entlastet. «Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Beschuldigte keine Informationen, die er im Rahmen von Gemeinderatssitzungen oder als Gemeinderat zur Kenntnis genommen hat, preisgegeben hat», ist der Einstellungsverfügung zu entnehmen.
Gemeinderatssitzungen seien zwar grundsätzlich nicht öffentlich, deren Inhalt jedoch auch nicht per se geheim. «Informationen, auf die die Bevölkerung einen Anspruch hat, sie zu kennen, können naturgemäss keinen Geheimnischarakter haben.» Die Verfahrenskostengingen zu Lasten des Kantons.