Baden
Beim Spitalbesuch ist Vorsicht nötig

Der frisch renovierte Parkplatz des Kantonsspitals ist teilweise rutschig – eine Fehlkonstruktion?

Barbara Scherer
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Beim Parkhaus des Kantonsspitals Baden kann sich Glatteis bilden - und das, obwohl es gerade erneuert worden ist.

Beim Parkhaus des Kantonsspitals Baden kann sich Glatteis bilden - und das, obwohl es gerade erneuert worden ist.

Mario Heller

Erst ein Jahr ist es her, da sorgten die erhöhten Parkgebühren des Kantonsspitals Baden (KSB) für rote Köpfe. Diesen Winter erzürnt nun der neue Bodenbelag des renovierten Parkhauses die Besucher des KSB. «Es hatte Glatteis auf der Parkebene. Die Renovation mit neuem Bodenbelag war wohl eine ‹Meisterleistung› eines Architekten», beschwerte sich ein Leser per E-Mail.

Und tatsächlich: «Wir hatten bereits einige Rückmeldungen, dass es rutschig war im Parkhaus», bestätigt Marco Bellafiore, Mediensprecher des KSB. Ist der Bodenbelag also eine Fehlkonstruktion? «Nein», sagt Bellafiore. «Der neue Belag wurde von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und dem schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) geprüft.» Bis auf zwei Rampen hat der Boden bezüglich der Rutschhemmung bestanden. «Die Rampen werden noch vor Weihnachten verbessert.»

Weil die neue Beschichtung aus einem Kunstharzbelag mit eingestreuten Quarzkörnern besteht, glänzt der Boden des Parkplatzes. «Man glaubt deshalb, dass der Boden rutschig sei», erklärt Bellafiore. Doch diese Art der Beschichtung werde seit Jahren in Parkhausbauten verwendet, wurde durch ein erfahrenes Ingenieurbüro geplant und von einem ausgewiesenen Baumeister ausgeführt. «Momentan ist noch in Abklärung, inwiefern die Rutschfestigkeit weiter verbessert werden kann», sagt Bellafiore. Es sei im Interesse des KSB einen möglichst sicheren Parkhausboden zu garantieren.

Boden nicht absolut rutschfest

Wieso aber weisen Warnschilder auf eine mögliche Rutschgefahr hin? «Kein Boden ist absolut rutschfest», erklärt Bellafiore. Zwar gebe es einen Dienst, der falls nötig früh morgens salzt, doch oft überrasche das Wetter, und es könne erst mit einer zeitlichen Verzögerung gesalzen werden. «Setzt starker Schneefall oder ein plötzlicher Eisregen ein, können wir keine sofortige Sicherheit garantieren», sagt Bellafiore. Es sei dann auch Aufgabe der Besucher sich auf die äusseren Begebenheiten zu achten.

Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden, müsse der Einzelfall geprüft werden. «Sollte das KSB nachweislich seine Unterhaltspflicht, also das Salzen unterlassen haben, dann haftet es natürlich für die Schäden», erklärt Bellafiore. Doch bei unvorhergesehenen und überraschenden Wetterlagen müsse jeder Fall einzeln geprüft werden.