Urnenabstimmung
Bellikon bestätigt Budget mit Steuerfuss 89 Prozent – und nimmt alle anderen Vorlagen klar an

Die Belliker Stimmbevölkerung hat die fünf kommunalen Vorlagen genehmigt. Zur Abstimmungsflut kam es, da beide Gmeinden wegen der Coronapandemie abgesagt werden mussten. Die Stimmbeteiligung lag bei allen Vorlagen bei rund 53 Prozent.

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Strassensanierungen und Werkleitungen: Die Belliker stimmten allen Vorlagen zu.

Strassensanierungen und Werkleitungen: Die Belliker stimmten allen Vorlagen zu.

Severin Bigler

Das Budget 2021 mit gleichbleibendem Steuerfuss von 89 Prozent haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit 598 Ja- gegenüber 19 Nein-Stimmen angenommen. Das Budget rechnet mit einem Ertragsüberschuss von rund 36'000 Franken. Mit 591 Ja- gegenüber 14 Nein-Stimmen segneten die Belliker die Jahresrechnung 2019 ab.

Auch die Pensumerhöhung des Bauamts von heute 170 auf total 200 Stellenprozente genehmigte das Stimmvolk klar mit 528 Ja- zu 82 Nein-Stimmen. Die Erhöhung war bereits an der abgesagten Sommergmeind traktandiert und sollte bald umgesetzt werden.

Mit 559 Ja- gegenüber 48 Nein-Stimmen war auch das Resultat beim Verpflichtungskredit in der Höhe von 94'500 Franken für die Erneuerung der Werkleitung Kirchweg für den Abwasserverband Künten–Bellikon eindeutig. Diese werde von der Nachbargemeinde organisiert, erklärte Daniela Widmer vor einigen Wochen. Der Gemeinderat erachte es als sinnvoll und dringend notwendig, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der beiden Gemeinden im gleichen Monat über den Verpflichtungskredit abstimmen würden.
Unbestritten war auch der Kredit über 965'000 Franken für die Sanierung des Strassenabschnitts Im Neuacher inklusive Werkleitungen. Dieser wurde mit 490 Ja- gegenüber 111 Nein-Stimmen abgesegnet.
Anfang November erklärte Frau Gemeindeammann Daniela Widmer (parteilos), dass nur über die wichtigsten Traktanden an der Urne abgestimmt werde. Sechs weitere Traktanden wurden auf nächsten Sommer verschoben, so eine Kreditabrechnung oder die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts für zwei Personen.