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Baden
Zwischen zwei Nachbarn kam es zu wüsten Streitereien. Sogar die Polizei musste ausrücken. Die Auseinandersetzungen hörten auch vor dem Einzelrichter in Baden nicht auf.
Die Atmosphäre knisterte, als würde der Verhandlungssaal unter Strom stehen. Auf der einen Seite hatte eine stattliche Frau mit kurzem schwarzem Haar in rotem Sweater und schwarzen Jeans Platz genommen: die 55-jährige Pia (alle Namen geändert). Auf der anderen Seite sass Köbi (65), angegrautes längeres Haar, Bluejeans, das karierte Hemd bis zum Brusthaar aufgeknöpft. Dass sich die beiden alles andere als hold sind, war unübersehbar. Daran änderte auch die Anwesenheit von Conny (47) nichts – im Gegenteil. Als Zeugin hatte Köbis Untermieterin und angeblich nunmehrige Ex-Partnerin vor Einzelrichter Daniel Peyer Platz genommen. Könnten Blicke töten, hätten jene von Conny Pia schnurstracks ins Jenseits befördert.
Wie recht hatte doch Schiller, als er in seinem «Wilhelm Tell» festhielt: «Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt». Ob Pia oder Köbi fromm sind, sei dahingestellt. Fest steht jedenfalls, dass sie Nachbarn sind und beide sehr, sehr böse aufeinander. So böse, dass die Polizei hatte eingeschaltet werden müssen und den beiden schliesslich Strafbefehle ins Haus geflattert waren: Streithahn Köbi war wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung, Beschimpfung und Tätlichkeiten sowie sexueller Belästigung mit einer bedingten Geldstrafe von 6000 Franken und 2000 Franken Busse verknurrt worden; Pia wegen Beschimpfung zu 800 Franken Geldstrafe bedingt und 200 Franken Busse. Dagegen hatten beide Einsprache erhoben, worauf sich der Richter der Sache annehmen musste. Wobei Pia nicht nur als Beschuldigte, sondern zugleich als Privatklägerin auftrat, waren ihre Vorwürfe an die Adresse des Kontrahenten doch weitaus massiver als umgekehrt.
Subtil und geduldig versuchte Richter Peyer zu eruieren, was Tatsachen und was aus abgrundtiefer Wut entstandene Behauptungen waren. Unbestritten ist, dass Pia mit ihrem Lebenspartner sowie Köbi mit Conny in benachbarten Liegenschaften wohnen, dass man per Du ist und sich bis vor knapp zwei Jahren gegenseitig Besuche abgestattet hatte. Eines Tages aber waren am freundnachbarschaftlichen Horizont düstere Wolken aufgezogen. Ursache war offenbar ein Knatsch um Autoschilder, näher wurde vor Gericht darauf nicht eingegangen. Dort ging es um Schimpfworte der übelsten Art und Handgreiflichkeiten. Laut Köbi habe Pia ihn «Drecksack» und «verlogenes Arschloch» genannt. Pia ihrerseits warf Köbi vor, ihr unter anderem «Verlogni Hundsfotze», «Drecksschlampe» sowie ihrem Partner «Muschisklave» und «Wichser» an den Kopf geworfen zu haben. Zudem habe Köbi sie mehrfach bedroht mit Sätzen wie «ich mach euch da drüben kaputt». Einmal habe Köbi ihr gar die Faust ins Gesicht geschlagen, ein anderes Mal eine Handvoll Sand angeworfen. Auch habe er ihr ein Video vom Intimbereich einer unbekannten Frau aufs Handy geschickt. Conny als Zeugin konnte kaum Licht in die dunklen Abgründe der Behauptungen bringen, hatte sie die verbalen Anwürfe doch nur vom Küchenfenster aus mitbekommen.
Nachdem der Tonfall zwischen den Streithähnen immer wütender und lauter wurden, Connys gehässigen Zwischenrufe sich mehrten, erklärte Richter Peyer die Befragung für beendet und erteilte den beiden Beschuldigten das Wort für die Plädoyers. Pia liess es bei einem Satz bewenden: «Ich habe nichts zu sagen, ausser, dass Köbi und Conny für mich nicht existent sind.» Köbi seinerseits stellte jeglichen Drohungen und körperlichen Angriff in Abrede: «Ich habe noch nie jemandem die Faust ins Gesicht geschlagen – schon gar nicht einer Frau. Ich habe 40 Jahre auf dem Bau gearbeitet, und hätte ich das getan, wären die Folgen unübersehbar gewesen.» Dass er Pia bei einem Rencontre mehrfach ins Gesicht gespuckt hatte, gab er hingegen ebenso zu wie einige Beschimpfungen und das Schicken des Sex-Videos.
In diesen Punkten sprach Daniel Peyer Köbi denn auch schuldig und verknurrte den 65-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe von 2500 Franken und 500 Franken Busse. Ausserdem muss Köbi die Hälfte der Verfahrenskosten übernehmen. Pia ihrerseits wurde freigesprochen. Vieles, so der Richter, sei in diesem Verfahren unklar geblieben, vor allem weil die Beweise fehlen.