An ihrer Versammlung haben zehn Nachbarn des geplanten Trafo-Hotels vor wenigen Tagen beschlossen, Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt zu führen.
Der Stadtrat hatte die Einwendungen gegen den Gestaltungsplan «Trafo 2» abgelehnt und diesen genehmigt. Die Bauherrin hatte sich an der Einwendungsverhandlung dazu bereit erklärt, den über 34 Meter hohen Ersatz-Neubau für die Halle 38 um ein Geschoss auf 31 Meter zu reduzieren. Offenbar wurde das Angebot ausgeschlagen. Peter Vogt erklärte namens der Beschwerdeführer, dass der Bau auch mit einem Geschoss weniger zu hoch sei und nicht ins Quartier passen würde.
Ebenso wenig sei der Nutzen des geplanten Objekts für die Öffentlichkeit ausgewiesen. Zudem stellen sich die Gegner auf den Standpunkt, dass die Höhe des Projekts der Bau- und Nutzungsordnung widerspreche und dass mit dem Planungs- und Bewilligungsverfahren in der Stadt Baden die demokratische Mitwirkung ausgehebelt würde.
Diese Vorwürfe wies der Stadtrat in seinem Entscheid zu den Einwendungen ab. Er hat den Gestaltungsplan mit einem Geschoss weniger genehmigt. Bauvorsteher Kurt Wiederkehr wies darauf hin, dass das aus dem Wettbewerb hervorgegangene Siegerprojekt sehr wohl ins Quartier passe, denn die Türme der Rohn-Bauten und der «Power Tower» von Diener und Diener an der Bruggerstrasse sowie der «Konnex» von Theo Hotz würden mit rund 35 Metern ähnliche Höhen ausweisen.
Baugesellschaft bedauert Beschwerde
Der Stadtrat kann in gewissen Zonen zur gewünschten räumlichen Entwicklung Richtpläne erstellen und Sondernutzungs- und Gestaltungspläne verlangen. Das führe mit der Baueingabe zu einem dreistufigen Bewilligungsverfahren, bei dem die demokratischen Regeln mit den Möglichkeiten des fakultativen Referendums, der Mitwirkung und der Einwendung eingehalten würden.
Die längst fällige zweite Umnutzungs-Etappe des Trafo-Centers (Trafo 2) dürfte sich damit verzögern. Bei der Baugesellschaft Trafo, bestehend aus der Eglin Immobilien AG und der Direas AG, bedauert man diesen Schritt. «Wir haben noch nicht offiziell Kenntnis von einer Beschwerde», sagt Werner Eglin. Sie würde aber eine zügige Realisierung blockieren, fügt der Co-Investor an.
Kanton hat zu entscheiden
Bereits im Jahr 2009 hatte sich der Stadtrat zum Vorhaben auf Anfrage positiv geäussert. Er entliess von den geschützten alten ABB-Hallen (36-38) die Halle 38 aus dem Schutz und hiess den teilweisen Umbau der Hallen 36 und 37 und das Wettbewerbsverfahren gut. Der Vorbericht des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zum Gestaltungsplan sei positiv gewesen, sagt Kurt Wiederkehr. Dasselbe Departement wird nun zur Beschwerde Stellung nehmen müssen.Kommentar rechts