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Der Stadtrat führt Beschwerde gegen Nein des Baudepartements zum «Blitzer» an der Gstühl-Kreuzung in Baden.
Es geht weiter in der Debatte um die stationäre Verkehrsüberwachungsanlage bei der Gstühl-Kreuzung in Baden. Und der heftige Selbstunfall vom Mittwochabend an jenem Ort dürfte zusätzlich Öl ins Feuer giessen. Gegen den geplanten Blechpolizisten des Stadtrats, den der Einwohnerrat im vergangenen Dezember knapp genehmigt hatte, reichte SVP-Grossrat Martin Keller eine Motion ein. Er bezeichnete ein stationäres Blitzgerät an diesem Ort als reine Abzockerei ohne Sicherheitsgewinn. Es diene in erster Linie als Einnahmequelle der Stadt. Auch der Regierungsrat stellte sich gegen das Ansinnen des Stadtrates und führte eine fünfseitige Begründung an.
Im April gedachte die Stadt ursprünglich, ihre Überwachungsanlage zu installieren. Daraus wurde jedoch nichts. Im Mai entschied der Grosse Rat mit klarem Mehr zugunsten der Motion von Martin Keller (SVP) und Josef Bütler (FDP) zur Verhinderung von Radarfallen auf Kantonsgebiet. Für die Stadt Baden war damit der Radarfallen-Streit fürs Erste ad acta gelegt. Ein paar Wochen später traf noch der offizielle negative Entscheid des Baudepartements über das Baugesuch des Stadtrates, an der Signalisationsanlage ein Verkehrsüberwachungsgerät installieren zu können.
Nach eingehendem Erwägen hat der Stadtrat beschlossen, beim Regierungsrat Beschwerde einzureichen. Das bestätigt Matthias Gotter, CVP-Stadtrat und Vorsteher des Ressorts Sicherheit. Es habe sich an der Situation nichts geändert: «Für den Stadtrat steht die Gewährung der Sicherheit zuvorderst. Um diesen Aspekt zu erfüllen, erachten wir es nach wie vor als sinnvoll, an dieser Stelle den Verkehr mit einer fixen Anlage zu kontrollieren», fügt Gotter an.
Der Stadtrat sei ausserdem einhellig der Meinung, dass die Zuständigkeit für die Sicherheit im Innerortsbereich einer Kantonsstrasse laut Gesetz bei der Stadt und damit der Stadtpolizei Baden liege und nicht beim Kanton, wenn dieser auch Eigentümer der Anlage sei.
Beim Rechtsdienst des Regierungsrates bestätigte man den Eingang einer Beschwerde des Stadtrates in dieser Sache. Bis zu deren Behandlung könne es gut fünf Monate dauern, da keine besondere Dringlichkeit gegeben sei, heisst es dort. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, gab es beim Kanton keine weiteren Auskünfte. Auch bei der Stadt Baden gab es keinen Einblick weder in den Entscheid des Kantons noch in das Beschwerdepapier des Stadtrats.
Der Regierungsrat wird vor allem eine offene Frage beantworten müssen: Welches Recht steht hier über welchem? Ist das Baugesetz die rechtliche Grundlage, so kann der Kanton der Stadt Baden die Installation eines Blitzgerätes an einer kantonseigenen Verkehrsanlage auch innerorts verbieten. Gemäss Strassenverkehrs- beziehungsweise Polizeigesetz ist für die Sicherheit im Innerortsbereich auf Kantonsstrassen die Regionalpolizei, im Falle Badens die Stadtpolizei zuständig.
Damit stellt sich die Frage, ob sich der Regierungsrat bei einem ablehnenden Entscheid über den – allerdings knappen – Einwohnerratsbeschluss für die Verkehrsüberwachungsanlage hinwegsetzen würde. Die Rechtssituation hat sich insofern nicht verändert, als dass die Motion Keller zu keiner Gesetzesänderung geführt hat.
Der Regierungsrat dürfte sich in seinem Beschwerde-Entscheid auf dieselbe Argumentation stützen, wie er dies im Begleittext zur Motion Keller getan hat. Darin verweist er auch auf die wiederholt zitierte Aargauer Tradition hin, wonach sich auf dem Kantonsstrassennetz keine stationären Radaranlagen befinden würden oder deren Installation auf politischem Weg schon verhindert worden sei. Zwar nimmt der Regierungsrat zur Kenntnis, dass gemäss Auswertungen der Stadt Baden selber stündlich elf Rotlichtmissachtungen stattfinden würden.
Aufgrund der zu geringen Unfallquote erachtet die Regierung jedoch eine stationäre Überwachung als nicht angemessen. Zudem seien gemäss Erfahrung der Kantonspolizei stationäre Radaranlagen wenig sinnvoll, weil damit primär der ortsunkundige Verkehrssünder erfasst, aber keine Verbesserung der Sicherheit erzielt werde.