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Beschwerde gegen Bauordnung: «In Turgi wird Wohnfläche vernichtet»

Warum gegen die kürzlich bewilligte neue Bau- und Nutzungsordnung eine Beschwerde eingereicht worden ist.

Pirmin Kramer
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Aus der Gemeinde Turgi kommt jetzt eine Beschwerde gegen Teile der neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO).

Aus der Gemeinde Turgi kommt jetzt eine Beschwerde gegen Teile der neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO).

Sandra Ardizzone

Die Diskussion um die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) geht in die nächste Runde. Allerdings nicht wegen der emotionalen Debatte um die beiden Kirchen, die der Gemeinderat unter Schutz stellen wollte – sondern überraschenderweise wegen eines Paragrafen um die Ausnützungsziffer.

Bernhard Hollinger hat beim Departement des Inneren des Kantons Aargau eine Beschwerde eingereicht, dies auf Wunsch einiger Turgemer, wie er sagt. Hollinger ist überzeugt: «Die neue BNO ist gesetzeswidrig. Sie hat eine Entwertung zahlreicher Liegenschaften zur Folge, was Teilenteignungen gleichkommt.»

«Folgen sind schwerwiegend»

Hollinger kritisiert den Systemwechsel im Zusammenhang mit der Ausnützungsziffer, die bestimmt, wie dicht eine Parzelle bebaut werden darf. In der bisherigen BNO wurden Dach-, Attika und Untergeschoss bei der Ausnützungsziffer nicht miteinbezogen. «Künftig werden sie aber angerechnet, denn bei der neuen BNO wurde der entsprechende Paragraf 25 gestrichen. Die Folgen für die Eigentümer sind schwerwiegend», so Hollinger.

«Zahlreiche Liegenschaften werden entwertet, was einer Teilenteignung gleichkommt.»

(Quelle: Bernhard Hollinger, Beschwerdeführer)

«Die Grundstücke und Liegenschaften können schlechter genutzt werden als bisher.» Der Systemwechsel verhindere verdichtetes Bauen auf der ganzen Linie und widerspreche dem Raumplanungsgesetz, das 2013 an der Urne genehmigt wurde und die Zersiedelung bremsen soll. «Zwar wurde die Ausnützungsziffer in der neuen BNO für die meisten Zonen angehoben, weshalb man auf den ersten Blick glauben könnte, in Turgi werde verdichtetes Bauen ermöglicht.» Die Erhöhung der Ausnützungsziffer vermöge den Verlust durch die Streichung von Paragraf 25 jedoch nicht zu kompensieren. «Im Gegenteil: In Turgi wird Wohnfläche vernichtet, vor allem beim Umbau oder Aufstocken von bestehenden Liegenschaften, aber auch bei Neubauten», so Hollinger.

Ungenügende Informationen?

An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung hatte ein anderer Stimmbürger – einst Mitglied der Baukommission – bereits einen Antrag mit der Forderung gestellt, der Inhalt des Paragrafen 25 müsse auch in der neuen BNO wieder festgeschrieben werden. Doch der Vorschlag wurde abgelehnt. In seiner Beschwerde beim Kanton fordert Hollinger nun, die BNO müsse dem Turgemer Stimmvolk erneut zur Abstimmung vorgelegt werden – diesmal gesetzeskonform. «Am einfachsten wäre es, wenn der Paragraf 25 wieder in der BNO aufgenommen würde.»

Hollinger stört sich überdies daran, dass die Streichung des Paragrafen in der 20-seitigen Einladung der Gemeinde, die jeder Stimmbürger als Stimmausweise erhielt, nicht erwähnt worden war. «Die Gemeindeversammlung wurde ungenügend beziehungsweise falsch informiert.» Darüber hinaus sei die Anrechnung von Dach- und Kellergeschoss an die Ausnützungsziffer nicht zeitgemäss: «Ich habe eine Umfrage bei allen 25 Gemeinden des Bezirks gemacht. Nur noch drei Gemeinden rechnen diese Geschosse teilweise an, alle anderen haben diese Regelung abgeschafft.»

Er habe nach der Gemeindeversammlung Kontakt mit vielen Bürgerinnen und Bürgern gehabt und sich überlegt, das Referendum zu ergreifen. «Doch ich habe als Dorfarzt besseres zu tun, als Unterschriften zu sammeln, und darum eine Beschwerde eingereicht.» Er hoffe, dass der Gemeinderat selber das Referendum ergreife und die neue BNO noch einmal vorlege. «Dann würde ich die Beschwerde beim Kanton zurückziehen, und auch eine mögliche Sammelklage wegen Teilenteignung wäre vom Tisch.» Der Gemeinderat habe nicht böswillig gehandelt, ist Hollinger überzeugt: «Ich gehe davon aus, dass er nicht wusste, was er tat, und womöglich von der externen Firma schlecht beraten wurde. Aber er trägt die Verantwortung und sollte nun handeln.»

«Wir haben vom Kanton für die neue Bau- und Nutzungsordnung gute Noten erhalten.»

(Quelle: Adrian Schoop, Gemeindeammann Turgi)

Gemeindeammann Adrian Schoop: «Nur in einer einzigen Zone im Quartier Gehling kommt durch die Streichung des Paragrafen 25 eine Abzonung zustande, jedoch werden dort kleinere Grenzabstände erlaubt, weswegen es nicht korrekt ist, von Teilenteignungen zu sprechen.» Das Stimmvolk habe dieser Änderung an einer separaten Abstimmung deutlich zugestimmt. Gesamthaft ermögliche die neue BNO in Turgi eine innere Verdichtung, was auch vom Kanton bei zwei Vorprüfungsverfahren bestätigt worden sei. «Wir haben vom Kanton für die neue Bau- und Nutzungsordnung gute Noten erhalten», so Schoop. «Der Vorwurf des Beschwerdeführers, wir würden beim Thema Verdichtung einen Rückschritt machen, entspricht nicht der Wahrheit.» Zahlreiche Areale könnten künftig durch Aufzonungen deutlich besser genützt werden. Zudem seien in einzelnen Zonen mit Gestaltungsplänen Verdichtungen möglich.

«Wir haben gute Arbeit geleistet»

Selbstverständlich sei es das gute Recht jedes Bürgers, eine Beschwerde einzureichen. «Aber in diesem Fall sind wir doch etwas erstaunt, denn der Beschwerdeführer hatte sich zu diesem Thema während des ganzen fünfjährigen Planungsprozesses nie geäussert.» Jedoch hatte sich ein anderer Bürger bei der Mitwirkung kritisch geäussert, was Schoop bestätigt. Doch er fügt an: «95 Prozent der Stimmbürger haben die neue BNO genehmigt. Das zeigt, dass wir gute Arbeit geleistet haben.»