Baden
Beschwerde gegen Kurtheater-Umbau: Jetzt kontert die Theaterstiftung

In seiner Antwort hält ihr Anwalt fest, die Vorwürfe des Beschwerdeführers hinsichtlich Willkür seien haltlos. «Wir schöpfen beim Grenzabstand das Maximum nicht aus», sagt etwa Antonia Stutz, Präsidentin der Theaterstiftung, als Bauherrin.

Martin Rupf
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So könnte die teilweise von Bäumen verdeckte Hinterbühne auf der Römerstrasse her kommend aussehen. zvg

So könnte die teilweise von Bäumen verdeckte Hinterbühne auf der Römerstrasse her kommend aussehen. zvg

zvg boesch architekten

Zuerst die Chronologie: Im Frühling 2014 erteilte die Stadt Baden die Bewilligung für den Aus- und Umbau des Kurtheaters in Baden.

Dagegen erhoben zwei Bewohner Beschwerde beim Regierungsrat. Doch dieser hatte kein Gehör für deren Anliegen und wies die Beschwerde rund ein Jahr später ab.

Einer der Anwohner hat den Entscheid vor knapp zwei Monaten schliesslich ans kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen.

In seiner Beschwerde lässt der Anwalt des Beschwerdeführers Lieni Fueter kein gutes Haar am Entscheid des Regierungsrates. Er leide an erheblichen Mängeln und sei willkürlich.

Insbesondere bringt die Beschwerde zum Ausdruck, der Regierungsrat bilde seine Meinung aufgrund des Urteils nicht neutraler Personen, nämlich Denkmalpflege, der Stadt als Planerin und der Bauherrschaft.

Dem «Badener Tagblatt» liegen nun auch die drei Beschwerdeantworten der Theaterstiftung (Bauherrin/Beschwerdegegnerin), der Stadt Baden (1. Instanz) und des Regierungsrats (2. Instanz) vor.

«Referenzzone ist unnötig»

Der Beschwerdeführer stört sich vor allem am geplanten Volumen der Hinterbühne, die 23 Meter hoch werden soll. Dass der Regierungsrat bzw. der Stadtrat Baden als Vorinstanz als Referenzzone eine Gewerbezone bemühe, sei weltfremd.

Denn das betroffene Baugebiet des Beschwerdeführers sei der Wohnzone W3 mit einer maximal zulässigen Gesamthöhe von 13,5 Metern zugewiesen.

Mit einer Referenzzone ist die Zone gemeint, in welcher ein Bauvorhaben der fraglichen Art am ehesten zu realisieren wäre. Der Beschwerdeführer: «Das Heranziehen der Gewerbezone ist weltfremd. Dies umso mehr, als Bauten und Anlagen grundsätzlich immer auf angrenzende Zonen in den allgemeinen Ästhetik- und Eingliederungsvorschriften Rücksicht zu nehmen hätten.»

Der Anwalt der Theaterstiftung hält dagegen fest: «Es ist unbestritten, dass die Liegenschaft des Beschwerdeführers vom Erweiterungsbau am stärksten betroffen ist.»

Doch nach Auffassung der Theaterstiftung sei weder für die Gebäudehöhe noch für den Abstand zu seiner Grundstückgrenze eine Referenzzone nötig. Denn: «Die Höhe des Erweiterungsbaus ist durch die Höhe des bestehenden Kurtheaters vorgegeben.»

Diese Höhe in der Parkzone sei 1993 vom kantonalen Baudepartement als zulässig erachtet und realisiert worden. Es gebe keinen Grund von diesem Entscheid abzuweichen. Auch könne nicht von einer unzumutbaren Beeinträchtigung die Rede sein, betrage der Abstand von der Hinterbühne und dem Wohnhaus doch rund 25 Meter. Nicht zuletzt hätten auch die Stadt Baden und die kantonale Abteilung Raumentwicklung bzw. die kantonale Ortsbildpflege die Einordnung des geplanten Bauvorhabens in die Umgebung als gelungen bezeichnet.

Und wenn doch auf eine Referenzzone abzustellen wäre, dann ist auf die Zone abzustellen, in welcher das Kurtheater samt Erweiterungsbau am ehesten zu realisieren wäre. Das ist die Gewerbezone und nicht die Wohnzone W3, wie der Beschwerdeführer behauptet. Es ist klar, dass das Kurtheater nicht in eine Wohnzone gehört.

Zusammenfassend hält der Anwalt der Theaterstiftung fest: «Die Vorwürfe des Beschwerdeführers bezüglich Willkür sind haltlos.»

Der Regierungsrat – wie vor ihm bereits der Stadtrat Baden – hätten ausführlich begründet, weshalb die Gebäudehöhe von 20 Meter und die Firsthöhe von 22 Metern zulässig seien. «Der Beschwerdeführer zeigt nicht auf, weshalb diese Begründung falsch ist. Er bemängelt lediglich das Resultat.»

Auch der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest: «Von einer Verletzung der Eingliederungsvorschriften oder gar von Ermessensmissbrauch und Willkür kann daher keine Rede sein.»

Auch sei unklar, inwiefern die Neutralität der Kantonalen Denkmalpflege und der Abteilung Raumentwicklung infrage gestellt sein soll, nur weil sie sich von Anfang an positiv zum Projekt geäussert hätten. «Im Gegenteil deutet dieser Aspekt eher auf ein überzeugendes Projekt hin», so der Regierungsrat in seiner Antwort.

Die Theaterstiftung betont insbesondere, dass Gegenstand des Beschwerdeverfahrens das vom Stadtrat Ende April 2014 bewilligte Projekt sei. «Ob es andere Lösungen gegeben hätte, ist daher irrelevant.»

Stiftungspräsidentin wehrt sich

Antonia Stutz, Präsidentin der Theaterstiftung Region Baden Wettingen als Bauherrin, will den Vorwurf nicht gelten lassen, man habe nicht alles versucht, dem Beschwerdeführer entgegenzukommen. «So schöpfen wir etwa beim Grenzabstand das Maximum nicht aus. Ebenso haben wir die Hinterbühne noch einmal – als Entgegenkommen an die Nachbarn – verkürzt.»

Die Theaterstiftung hat mit den Nachbarn wiederholt Gespräche geführt. Auch sie hätte gerne eine einvernehmliche Lösung gefunden. Leider gelang das nicht.

Vielmehr werde ihr bei jeder Gelegenheit ihre Aussage, wonach sich dieser «Überseedampfer» nicht mehr aufhalten lasse, angekreidet. «Damit wollte ich zum Ausdruck bringen, dass wir jetzt nicht mehr zurück auf Feld 1 können. Als Stiftungspräsidentin habe ich ein Interesse und auch eine Verantwortung, dass mit den Steuermillionen umsichtig umgegangen wird und wir ein Theater erhalten, das seinen Zweck auch noch die nächsten 50 bis 60 Jahre erfüllt», betont Antonia Stutz.