Flucht vor der Polizei und Diebstähle bringen einen vorbestraften 34-jährigen Schweizer hinter Gitter.
Auf die Frage von Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr, ob er ernsthaft davon ausgegangen sei, der Polizei entwischen zu können, folgte ein klares «Ja» von Michael (Name geändert). Auf die Anschlussfrage, ob er zu viel Fernsehen schaue, ein ebenso deutliches «Nein». Die Flucht, die der 34-Jährige an jenem Sonntagnachmittag im Mai 2015 unter die Räder genommen hatte, war allerdings reif für eine «Cobra 11»-Folge.
Gegen 16.10 Uhr war einer Patrouille im Belchentunnel, Richtung Rheinfelden, die unorthodoxe Fahrweise eine Audi A5-Lenkers aufgefallen. Der Matrix «Polizei» war der Automobilist brav gefolgt. Allerdings nur bis zur Ausfahrt «Arisdorf», wo er die Beamten mit einem waghalsigen Ausweichmanöver austrickste. Auf der A2 begann Michael eine halsbrecherische Fahrt, die er bei Kaiseraugst auf der A3 in Richtung Zürich und die A98 erneut in Richtung Rheinfelden fortführte. Gemäss Zeit-Weg-Berechnungen der Polizei hatte Michael dabei auf der Autobahn mal 96 km/h zu viel auf dem Tacho, im 100km/h-Bereich deren 52 km/h. Kurz vor der Ausfahrt Rheinfelden raste Michael mit 103 km/h durch einen 40km/h-Bereich.
Die ganze Strecke legte er in einem haarsträubenden Zickzack-Kurs zwischen Pannenstreifen und Überholspur zurück, wobei er mehrfach andere Verkehrsteilnehmer rechts überholte und auch nicht davor zurückschreckte, zwischen zwei parallel fahrenden Autos hindurch zu rasen. Die Horror-Fahrt endete nach 20 Minuten in Rheinfelden in einem Gerstenfeld. Dort stellte die Polizei fest, dass Michael ohne Führerschein unterwegs war, aber mit 1,5 Promille Alkohol.
In einem abgekürzten Verfahren sass er gestern in Baden vor Gericht. Er habe, so Richterin Fehr, noch Glück im Unglück gehabt, «diese Fahrt war hochgefährlich.» Beschuldigt war der 34-Jährige aber nebst der qualifizierten Verletzung von Verkehrsregeln auch noch des mehrfachen Diebstahls und der Hehlerei.
Allein oder als Mittäter hatte Michael zwischen 2019 und 2020 im Kanton Zürich bei Einbruchsdiebstählen in einem Shisha- und einem Tankstellen-Shop sowie einem Volg, Zigaretten und alkoholische Getränke im Wert von gegen 10'000 Franken erbeutet und dabei für rund 12'000 Franken Sachschäden angerichtet.
Mehrfach vorbestraft wegen Alkohol am Steuer, ist Michael den Führerschein seit neun Jahren los. Eine Lehre als Elektriker hat er abgebrochen, einen festen Wohnsitz hat er nicht:
«Ich habe Mühe, etwas zum Mieten zu finden. Deshalb wohne ich meistens bei den Eltern oder dann bei Freunden.»
Alkohol konsumiere er nur noch an den Wochenenden, «am Freitag ein Bier mit Freunden, Samstags und Sonntags bin ich daheim.»
Davon, wie hoch sein Schuldenberg ist, hat er keine Ahnung. «Ich habe aber immer gearbeitet.» Momentan verdiene er als Temporär-Angestellter zwischen 800 und 900 Fr. pro Woche. Den Strafantrag des Staatsanwalts hat Michael akzeptiert. Gestern hat das Gericht die Schuldsprüche und das Strafmass zum Urteil erhoben: Von den 3 Jahren Freiheitsstrafe teilbedingt muss er deren 16 Monate absitzen. Geldstrafe und Busse von insgesamt 1200 Fr. muss er bezahlen.
Und nach dem Gefängnis? «Dann werde ich wieder arbeiten, ich habe noch immer Arbeit gefunden.»