Bezirksgericht Baden
Bluttat in Nussbaumen: Psychisch kranker Mann muss stationäre Therapie machen

Im vergangenen September hat ein 28-jähriger Schweizer seine Mutter gewürgt und eine zu Hilfe eilende Frau mit einem Steakmesser angegriffen. Laut psychiatrischem Gutachten ist er schuldunfähig. Das Bezirksgericht Baden hat am Dienstag eine Therapie in der Psychiatrie Königsfelden angeordnet.

Zara Zatti
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Die Polizei beim Einsatz im September 2020.

Die Polizei beim Einsatz im September 2020.

TeleM1

Das Urteil für den heute 28-jährigen Schweizer, der in Nussbaumen seine Mutter und eine ihr zu Hilfe eilende Frau angegriffen hat, steht fest. Das Bezirksgericht Baden verurteilte ihn am Dienstag zu einer stationären Massnahme in der psychiatrischen Klinik Königsfelden. Diese wird auch als «kleine Verwahrung» bezeichnet und kann angeordnet werden, wenn die Tat in einem direkten Zusammenhang mit einer psychischen Störung steht und das Rückfallrisiko durch eine Therapie gesenkt werden kann.

Am 5. September 2020 war der Beschuldigte bei seiner Mutter in Nussbaumen zu Besuch. Dies nachdem es ihm psychisch nicht gut ging und er nach eigenen Angaben unter akuten Suizidgedanken litt. Nach einem Spaziergang griff der 28-Jährige die Mutter zuhause an und würgte sie.

Weil die Mutter um Hilfe schrie, kam ihr eine damals 51-jährige Frau zu Hilfe. In der Folge liess der Beschuldigte von der Mutter ab, welche fliehen konnte. Der Beschuldigte ging danach mit einem Steakmesser auf die helfende Frau los. Mit dem Messer stach er insgesamt vier Mal im Hals- und Brustbereich auf sie ein.

Nach der Bluttat flüchtete sich die 51-Jährige auf den Balkon und schrie um Hilfe. Der 28-Jährige folgte ihr und würgte auch sie. Als die Frau immer weniger Luft bekam, stellte sie sich tot. Der Angreifer liess von ihr ab, und blieb mit dem Kopf auf ihren Hüften auf ihr liegen, bis ihn die Polizei festnehmen konnte. Das Opfer habe gedacht: «Lass es ihn bitte nicht merken, dass ich nicht tot bin.»

Der Gerichtspräsident Christian Bolleter sagte am Dienstag vor Gericht, es sei dem Zufall zu verdanken, dass die beiden Frauen noch am Leben sind.

Stimmen im Kopf: «Du sollst deine Mutter würgen»

Laut einem psychiatrischen Gutachten litt der Mann zur Tatzeit erstmals an einem akuten Schub einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Er wurde vom Gericht für schuldunfähig befunden. Gegenüber dem Gutachter sagte der 28-Jährige, eine Stimme habe ihm gesagt: «Du sollst deine Mutter würgen.»

Die Staatsanwaltschaft Baden hat auf dieser Grundlage statt Anklage wegen mehrfacher versuchter Tötung zu erheben die Anordnung einer stationären Massnahme beantragt. Der Beschuldigte selber sagte vor Gericht, er könne sich nicht mehr an die Tat erinnern. Er und sein Verteidiger akzeptierten aber, dass sich die Tat wie geschildert ereignet habe.

Wie der Staatsanwalt sprach sich der der Gutachter für eine stationäre Therapie aus. Bezüglich Rückfallgefahr sagte er: «Wenn es wieder zu einem Schub kommt, dann ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass dieser ähnlich gewalttätig wird, wie die erste Tat.» Es sei wichtig, dass man ihn eng begleite. Der Verteidiger plädierte hingegen für eine ambulante Massnahme.

Der Gerichtspräsident begründete den Entscheid für die stationäre Massnahme gegenüber dem Beschuldigten so: «Sie sind momentan nicht fit genug für eine ambulante Massnahme.»

Der Beschuldigte zeigte sich selber ratlos über seine Tat: «Es ist schockierend und ich kann es selber gar nicht glauben.» Wieso er die beiden Frauen angegriffen habe, konnte er nicht sagen. Und auf die Frage, ob er versucht habe eine der beiden zu töten, sagte er: «Ich weiss es nicht.»