Weil sie während des Lockdowns ein TRX-Training durchgeführt habe, wurde die Betreiberin eines Sportbetriebs gebüsst. Vor dem Bezirksgericht Baden versicherte sie jedoch, dass es sich dabei um ein privates Treffen handelte.
Brigitte (Name geändert) ist Fitnessinstruktorin und betreibt nebenbei in der Region Baden ein kleines Studio, in dem sie in Kleingruppen Personal-Training anbietet. Während des Lockdowns im Winter dieses Jahres musste ihr Betrieb aufgrund der Covid-Verordnung geschlossen bleiben. Laut der Oberstaatsanwaltschaft hielt sich Brigitte jedoch nicht daran: «Die Beschuldigte hat als Betreiberin eines öffentlich zugänglichen Betriebs, namentlich eines Sport- und Fitnesszentrums, diesen vorsätzlich nicht für das Publikum geschlossen gehalten», heisst es im entsprechenden Strafbefehl.
Demnach habe Brigitte im Januar ein sogenanntes TRX-Training mit vier anderen Personen durchgeführt. Laut des Strafbefehls haben beim Eintreffen der Polizei alle Personen eine Schutzmaske getragen und die notwendigen Abstände eingehalten.
Trotzdem wurde der Betreiberin wegen Verstosses gegen die Covid-19-Verordnung eine Busse von 2000 Franken auferlegt. Dagegen erhob sie jedoch Einsprache, weshalb sie sich am Freitagmorgen nun vor dem Bezirksgericht Baden einfand.
Hier schilderte Brigitte nun eine etwas andere Geschichte. Entgegen des Strafbefehls habe sie nämlich gar kein Training angeboten, sondern einigen Freunden lediglich ein paar Übungen gezeigt. «Ich habe mich mit Schulfreunden zu einem privaten, gemütlichen Beisammensein getroffen, weil wir uns schon länger nicht gesehen haben», erzählte die Beschuldigte. Als Treffpunkt habe sie ihr Studio ausgewählt, weil sich bei ihr zu Hause noch ihr Mann sowie ihr Sohn aufgehalten haben und die Gruppe somit mehr als fünf Leute umfasst hätte – zu dieser Zeit galt in privaten Räumen die Begrenzung von fünf Personen.
Vor dem gemütlichen Teil habe sie ihren Freunden einige Übungen am TRX-Band zeigen wollen – einem elastischen Gurtsystem – damit diese die Übungen zu Hause nachahmen können. Auf den Notruf einer Nachbarin hin sei jedoch bereits nach einer knappen Viertelstunde die Polizei aufgetaucht, habe die Freunde weggeschickt und ihr die Busse auferlegt.
«Ich bin mir keiner Schuld bewusst», sagte Brigitte. «Ich versuche stets, korrekt durchs Leben zu gehen.» Ihrer Meinung nach habe sie gegen keine Regeln verstossen, da es sich dabei nicht um eine vermeintlich öffentliche Lektion, sondern eben vielmehr um eine private Veranstaltung handelte.
Um sicherzugehen, dass während des besagten Trainings niemand anderes dazustossen konnte und sich so mehr als fünf Leute in einem Raum aufgehalten hätten, habe sie auch die Türe abgesperrt – die Polizisten hätten anklopfen müssen. Anders als im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft festgehalten, handle es sich bei ihrem Studio ohnehin nicht um einen öffentlich zugänglichen Betrieb. «Meine Kundinnen und Kunden müssen sich vor jeder Lektion anmelden», sagte Brigitte.
Als Beweis dafür präsentierte die Beschuldigte Einzelrichter Daniel Peyer eine Nachricht des Bundesamts für Gesundheit, die bestätigte, dass es sich bei ihrem Betrieb nicht um ein Fitnesszentrum handelt. Ausserdem legte Brigitte einen Auszug aus einer Whatsapp-Nachricht vor, in der sie ihre Kundschaft darüber informierte, dass ihr Betrieb aufgrund des Lockdowns vorübergehend geschlossen bleibe.
Für Einzelrichter Daniel Peyer war der Fall schnell klar: «Was Ihnen vorgeworfen wird, haben Sie nicht gemacht», führte er aus. «Indem Sie die Türe zu den Räumlichkeiten abgeschlossen haben, haben Sie das Training für das breite Publikum geschlossen gehalten. Das hätte bereits die Staatsanwaltschaft erkennen müssen.» Brigitte wurde folglich freigesprochen. Die Gerichtskosten werden vom Staat getragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.