Bezirksgericht Baden
Fuss am Armaturenbrett: Lastwagenfahrer verurteilt

Ein Sattelschlepperfahrer blitzt vor Gericht ab und muss eine Busse bezahlen. Den linken Fuss brauche man nicht zur Bedienung des 14-Tönners, argumentierte sein Anwalt vergeblich.

Rosmarie Mehlin
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Der Chauffeur eines Lastwagens ist zu einer Busse verknurrt worden, gegen die er sich vor Gericht wehrte.

Der Chauffeur eines Lastwagens ist zu einer Busse verknurrt worden, gegen die er sich vor Gericht wehrte.

Symbolbild/pixabay.com

An einem Montag im Mai 2020 war eine zweiköpfige Patrouille der mobilen Einsatzpolizei nach 8 Uhr in einem Zivilfahrzeug unterwegs auf der A1 in Richtung Bern. «Bei Neuenhof fiel uns ein Sattelschlepper auf, der auf der kurvigen Strecke einen Wechsel von der rechten auf die erste Überholspur vornahm.»

So schildert es der 44-jährige Kantonspolizist als Zeuge vor Einzelrichterin Angela Eckert. «Als wir ihn überholten, war im Bereich des Seitenfensters das Knie des Chauffeurs zu sehen.» Nach dem Baregg habe er als Beifahrer die Situation fotografiert, und «bei der Ausfahrt Baden West haben wir den Sattelschlepper angehalten».

Zu 200 Franken Busse verknurrt

Wegen der «Vornahme einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert», war der Chauffeur zu 200 Franken Busse verknurrt worden. Viktor (Name geändert) bezahlte sie nicht, worauf der 47-Jährige von der Staatsanwaltschaft Post in Form eines Strafbefehls und einer Rechnung über – nunmehr mit Gebühren – 625 Franken bekam.

Viktor nahm sich einen Anwalt, erhob Einsprache und musste folglich vor Gericht vortraben. Der getrennt von seiner Frau lebende Vater von drei Kindern hat sich fein gemacht: Das längere Haar trägt er zusammengebunden, zu schwarzen Jeans ein weisses Hemd und einen grau-schwarz gestreiftes Jackett.

Seit drei Jahren ist er Inhaber und alleiniger Angestellter einer Speditionsfirma. Coronabedingt hatte er sich letztes Jahr einige Monate als Aushilfschauffeur bei einem grösseren Unternehmen verdingen müssen.

«Wenn man länger fährt, verspannt sich der Körper»

Seit über 20 Jahren ist Viktor als Fahrer auch in Spanien, Frankreich, Deutschland unterwegs; er hat schon über 2,5 Mio. Kilometer unfallfrei zurückgelegt. «Wenn man länger fährt, verspannt sich der Körper und man muss zur Entspannung die Lage etwas verändern.»

Viktor habe so lange Beine, ergänzt sein Anwalt, dass bereits ein leichtes Anwinkeln des linken Beines das Knie am Seitenfenster sichtbar mache. Mit der Behauptung, seine damalige Haltung habe die Bedienung des Fahrzeugs erschwert, ist Viktor schlicht nicht einverstanden. Der 14-Tönner sei voll automatisiert und bremst bei Gefahr und geringer Distanz zu anderen Verkehrsteilnehmern von alleine.

Sein Mandant sei freizusprechen, fordert der Anwalt:

«In diesem modernen LKW ist der linke Fuss weder für das Fahren noch für eine Notbremsung notwendig.»

Weiter sagte der Anwalt: «Mein Mandant brauchte lediglich das Lenkrad, eine ungehinderte Sicht aus dem Wagen sowie Gas- und Bremspedale, die mit dem rechten Fuss zu bedienen sind.»

Richterin Eckert sah eine Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes aber als erwiesen und sprach Viktor schuldig gemäss Strafbefehl. Zur Höhe der Verfahrenskosten, die sich für ihn nunmehr zu Busse und Gebühren gesellen, äusserte sie sich nicht. Klar ist: Der 47-Jährige muss bei diesem Ausgang des Verfahrens auch die Anwaltskosten selbst berappen.