Bezirksgericht Baden
«Ich wollte sie auf frischer Tat ertappen»: die handfesten Nachwehen einer gescheiterten Beziehung

Die Lügen und der Betrug seiner Ex-Partnerin haben einen 29-jährigen Türken vor den Einzelrichter in Baden gebracht.

Rosmarie Mehlin
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Am Bezirksgericht Baden fand letzte Woche die Verhandlung statt.

Am Bezirksgericht Baden fand letzte Woche die Verhandlung statt.

Chris Iseli

Er habe das Haus, in dem seine Ex-Partnerin wohnte, ohne deren Zustimmung betreten und ihr bei der nachfolgenden Auseinandersetzung einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Dafür soll Ömer (alle Namen geändert) wegen Hausfriedensbruch und Tätlichkeiten mit einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 2800 Franken und 500 Franken Busse bestraft werden. So steht es im Strafbefehl, den der 29-jährige Türke nicht akzeptierte.

Ergo musste Ömer beim Einzelrichter – zuständig war Daniel Peyer – antraben. Die als Auskunftsperson vorgeladene Aylin, Ömers Ex, hatte sich kurzfristig in die Ferien verabschiedet, was sie dem Gericht schriftlich kundtat. Unentschuldigt der Verhandlung fern blieb Mehmet, der Dritte im Bunde der Geschehnisse.

Diese wurden im Verlauf der Verhandlung von Ömer ausführlicher geschildert als im Strafbefehl dargestellt. Er und Aylin, Eltern einer Vierjährigen, hatten sich im Juli 2019 getrennt. Ömer sagte:

«Einige Wochen später wollten wir es nochmals zusammen probieren – in einer neuen Wohnung.»

Während er eine solche suchte, kamen ihm Zweifel an Aylins Aufrichtigkeit. Nicht zu Unrecht, erfuhr Ömer doch von Dritten, dass sie einen neuen Freund habe.

Er trat durch die unverschlossene Haustüre und hörte Gestöhne

Darüber wollte Ömer eines Abends Ende Dezember 2019 Gewissheit haben. «Ich wollte sie auf frischer Tat ertappen.» Gegen 23.30 Uhr fuhr er zu dem Haus, das er mit Aylin und Tochter bewohnt hatte. Er trat durch die unverschlossene Haustüre. Unten an der Treppe angekommen, hörte er aus dem Schlafzimmer oben Gestöhne. Ömer fügte an:

«Ich konnte mich nicht bewegen, so schockiert war ich, dass sich die Frau, die ich liebte, mit einem anderen vergnügte.»

Für den ursprünglichen Plan, die beiden im Bett zu fotografieren, fehlte Ömer unverhofft der Mut, und als er hörte, dass jemand die Treppe herunterkam, versteckte er sich im Büro. Wenig später betrat Aylin dieses, ohne Ömer zu bemerken. «Dann kam dieser Mehmet, ihr neuer Freund. Als er mich sah, ging er schreiend auf mich los und verpasste mir einen Schlag ins Gesicht, worauf ich mich natürlich verteidigte und zurückgeschlagen habe.»

Warum, warf Richter Peyer ein, habe Aylin gegenüber der Polizei ausgesagt, Ömer habe ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzt? Der 29-Jährige sagt:

«Sie hatte sich zwischen Mehmet und mich geworfen, und da habe ich aus Versehen sie getroffen.»

Als Aylin daraufhin zu Boden ging, habe er ihr helfen wollen, «aber Mehmet schlug weiter auf mich ein. Als dann Aylins jüngerer Bruder auftauchte und sagte, ich soll gehen, bin ich gegangen. Das Ganze war mir ohnehin peinlich».

Staatsanwalt forderte als Geldstrafe einen hohen Tagessatz von 140 Franken

Vehement versicherte der 29-Jährige, dass eine Frau zu schlagen für ihn ein absolutes Tabu sei:

«Ja, ich war sehr wütend auf Aylin, weil sie mich belogen und betrogen hat. Aber der Schlag gegen sie war unbeabsichtigt und ich habe mich bei ihr entschuldigt.»

Wegen des Vorfalls habe er seine Tochter eineinhalb Jahre nicht mehr gesehen. Inzwischen funktioniere das Verhältnis zu Aylin so, dass er die Kleine jede Woche für einige Stunden abholen könne. Alimente zahle er noch keine, werde das aber umgehend tun, wenn es amtlich geregelt sei.

Ömer arbeitet seit Lehrabschluss als Mechaniker. Er verdient brutto 6500 Franken, was erklärt, dass der Staatsanwalt als Geldstrafe einen recht hohen Tagessatz von 140 Franken forderte.

Richter Daniel Peyer sprach Ömer aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Tätlichkeiten frei, bestätigte die Geldstrafe von 2800 Franken bedingt, reduzierte aber die Busse auf 300 Franken. Ein Drittel der Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Staates, den Rest muss Ömer berappen.