Bezirksgericht Baden
Unfall nach Vollbremsung vor Tunnelportal: 72-jährige Rentnerin kommt der Gang vors Gericht teuer zu stehen

Weil sie unaufmerksam war, verursachte eine Rentnerin vor dem Tunneleingang in Ennetbaden einen Unfall. Den Strafbefehl akzeptierte sie allerdings nicht – so kam es zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Baden.

Rosmarie Mehlin
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Hier kam es zu Unfall, bei dem die Rentnerin unaufmerksam war.

Hier kam es zu Unfall, bei dem die Rentnerin unaufmerksam war.

Rahel Künzler

Nelly (Name geändert) hatte einen tadellosen automobilistischen Leumund. Den wollte die 72-Jährige auch behalten – im wahrsten Sinne des Wortes um jeden Preis. Jedenfalls hat Nelly nacheinander die Dienste von zwei Anwälten in Anspruch genommen, die Staatsanwaltschaft Baden zweifach bemüht und eine Verhandlung vor Bezirksgericht Baden hinter sich gebracht.

Kurzes schwarzes Haar, modisch geblümte Hose, blau lackierte Fingernägel, so sitzt die Rentnerin, beschuldigt der «Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes durch mangelnde Aufmerksamkeit» vor Einzelrichterin Gabriella Fehr. Als Erstes fordert diese Nelly auf, ihre Sicht der Dinge zu schildern. «Ich erinnere mich nur schwach, immerhin ist es ja fast zwei Jahre her», meint die Rentnerin, um dann zu einer sehr genauen Schilderung anzuheben.

Vollbremsung vor Tunnelportal

An jenem Mittwoch im November 2019 sei sie mit der Schwiegertochter in Deutschland einkaufen gewesen. «Wir waren im Mercedes SUV meines Sohnes unterwegs, und da ich die Strecke besser kenne, hatte ich mich auf der Heimfahrt ans Steuer gesetzt.» Via Siggenthal war Nelly Richtung Wettingen unterwegs. «In Ennetbaden nahm ich beim Tunneleingang einen Lastwagen sowie einen PW wahr, sah aber zu spät, dass die Ampel auf Rot sprang. Dadurch musste ich eine Vollbremsung machen. Dabei hörte ich, wie das ABS ‹bumbumbum› klopfte. Mehr war da eindeutig nicht.»

Das Paar im PW hörte zwar kein Klopfen, spürte jedoch «einen Ruck», worauf der Lenker den Warnblinker einschaltete. Auf die Frage von Richterin Fehr, ob sie das nicht bemerkt habe, antwortet Nelly ohne Zögern: «Sicher hab’ ich das gesehen und gedacht, wahrscheinlich sei dem Fahrer das Benzin ausgegangen. Der ist ja nicht einmal ausgestiegen.» Nelly jedenfalls war damals fröhlich weitergefahren, brachte die Schwiegertochter und den Mercedes heim und fuhr mit ihrem Wagen zu sich nach Hause. «Ich war mir überhaupt keiner Schuld bewusst.»

Dann stand die Polizei vor ihrer Tür

Doch schon bald waren drei Polizisten bei Nelly aufgekreuzt und warfen ihr «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs» vor. «Damit war ich absolut nicht einverstanden. Aber die Beamten meinten ‹öppis müen mer jo schriibe› und legten mir das Dokument zum Unterschreiben vor.» «Warum haben Sie unterschrieben? Damit anerkannten Sie Ihre Schuld», hielt Fehr fest und fuhr fort.

«Das war dumm von mir, aber die Polizisten haben mir das regelrecht abgerungen.»

Drei Monate später war Nelly per Strafbefehl zu 300 Franken Busse verknurrt worden. Sie nahm sich einen Anwalt, erhob Einsprache, und der Strafbefehl ging retour an den Staatsanwalt. Dieser ging erneut über die Akten und schickte Nelly elf Monate später einen neuen Strafbefehl, diesmal nur wegen «mangelnder Aufmerksamkeit» und mit 100 Franken Rabatt auf die Busse, die nunmehr also noch 200 Stutz betrug.

Nelly, klein und schlank, aber sicht- und hörbar zäh, nahm sich einen bissigeren Anwalt, der sich an der Verhandlung denn auch tüchtig ins Zeug legte. Das Paar aus dem Ford bezeichnete er mehrfach als «Lügner»; die Arbeit der Polizei nannte er «schlampig»:

«Es gibt keine Fotos, kein Video. Dass am SUV der Kühlergrill ganz leicht aus der Halterung war, ist die einzige festgestellte Spur, aber kein Beweis.»

Er habe an seinem Auto bestimmt 30 kleine Schäden – es passiere doch immer wieder irgendetwas. «Wäre der SUV tatsächlich auf den Focus aufgefahren, wäre der ein Handörgeli gewesen.»

Gabriella Fehr hatte allerdings kein Musikgehör für des Verteidigers Antrag auf einen Freispruch: «Es gibt verschiedene klare Indizien dafür, dass die Beschuldigte zu wenig aufmerksam war. So sind die Aussagen des geschädigten Paares glaubwürdig. Unabhängig voneinander sagten beide aus, ‹einen Ruck verspürt› zu haben.

Auch die Schwiegertochter im SUV gab solches zu Protokoll, und selbst die Beschuldigte hatte diesen Ausdruck der Polizei gegenüber einmal gebraucht.» Mit dem Schuldspruch kommt der erfolglose Kampf gegen einen Tolggen in ihrem automobilistischen Reinheft Nelly teuer zu stehen. Zu den 200 Franken Busse sowie 710 Franken Gebühren und Polizeikosten gesellen sich ja noch die Gerichtsgebühr sowie zwei Anwaltshonorare.