Bezirksgericht Baden
Hahnenkampf vor einer Bäckerei-Filiale endet vor Gericht: Schlug Luigi seinem Bekannten die Faust ins Gesicht?

Ein 67-Jähriger stand wegen Drohung und Tätlichkeit in Baden vor Gericht. Er soll einen Bekannten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben – was er abstritt.

Rosmarie Mehlin
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Das Bezirksgericht in Baden: Hier sahen sich die Streithähne wieder.

Das Bezirksgericht in Baden: Hier sahen sich die Streithähne wieder.

Chris Iseli

Luigi und Max (Namen geändert) hatten geschäftlich miteinander zu tun, waren sich aber gegenseitig nicht sonderlich hold. Als sie sich am 1. Mai 2019 in einer Bäckerei-Filiale zufällig begegneten, ergab ein Wort (Arschloch) das andere (Schafseckel). Stur und hitzköpfig, schaukelten sie sich daraufhin gegenseitig hoch. Schliesslich hiess der mit Luigi befreundete Bäcker die beiden an, ihren Disput draussen fortzusetzen. Dort soll Luigi seinem Kontrahenten einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, ihn mit einer Alu-Teleskopstange bedroht und so am Kragen gepackt haben, dass die Brille und eine Halskette von Max lädiert wurden.

Das Ganze führte zu einer Anklageschrift wegen Drohung, Tätlichkeiten und geringfügiger Sachbeschädigung gegen Luigi. Dafür sollte der 67-Jährige zu einer bedingten Geldstrafe von 5600 Franken und 1200 Franken Busse verurteilt werden. Das liess der ehemalige Bauhandwerker und nunmehrige Rentner mit Immobilienbesitz und kleinem Weinhandel nicht auf sich sitzen, nahm sich einen Anwalt und erhob Einsprache. Nicht bei Philippi, aber bei Einzelrichterin Angela Eckert sahen er und Max – auch dieser mit Anwalt – sich wieder. Sahen ist insofern falsch, als sich Beschuldiger und Opfer keines Blickes würdigten.

Mehrere Zeugen, aber keine konkreten Beobachtungen

Luigis Rechtsbeistand war nicht untätig geblieben und hatte viel daran gesetzt, das Opfer zum Mittäter zu machen: Dazu hatte er zwei Zeuginnen aufbieten lassen. Diese schilderten einen Vorfall, der sich am 23. April 2019 in einem anderen Bezirk zugetragen hatte. Weil die eine Zeugin nach Unstimmigkeiten mit Max ein geplantes Fischessen Knall auf Fall hatte platzen lassen, war Max ausgerastet und verbal und körperlich aggressiv geworden, wie auch die zweite Zeugin vor Gericht schilderte.

Eine ehemalige Verkäuferin in besagter Bäckerei bestätigte als Zeugin, dass Luigi den Stiel eines Wischmopps gepackt und gegen Max erhoben hatte. Auch habe sie gesehen, dass der Kopf von Max während dem Disput draussen mal kurz nach hinten geflogen sei, nicht aber, was der Grund dafür war. Vor der Polizei hatten mehrere Zeugen ausgesagt, die Auseinandersetzung mitbekommen zu haben; konkrete Beobachtungen hatte allerdings keiner gemacht. Luigi seinerseits gab zu, Max gepackt und geschüttelt und auch die Alu-Stange behändigt zu haben: «Ich musste mich wehren. Max kam immer näher, nannte mich ‹Feigling› und ‹dumme Siech›, schrie, er ‹mache mich kaputt, bringe mich um›.» Ins Gesicht geschlagen, versicherte Luigi mehrfach, habe er ihn auf keinen Fall.

Schmerzen im Kiefer und gelockerte Zähne

Allerdings hatte Max nach dem Vorfall eine Schwellung auf der linken Wange. Das hielt erst die Polizei fotografisch, und anderntags ein ärztliches Zeugnis als Hämatom fest. Der Anwalt von Max betonte denn auch, Luigi habe sich nicht bloss der Tätlichkeiten, sondern der einfachen Körperverletzung schuldig gemacht: Sein Mandant leide noch immer unter Schmerzen im Kieferbereich und gelockerten Zähnen. Auch habe er am Fehlen einer Entschuldigung seitens von Luigi hart zu beissen.

Luigis Verteidiger forderte Freisprüche auf der ganzen Linie. Zwar habe es ein Handgemenge gegeben, ein Schlag ins Gesicht von Max aber sei nicht erstellt. Kein einziger Zeuge habe einen solchen gesehen. Dass der Staatsanwalt Luigi nur der Tätlichkeiten anklagte, mache klar, dass er nicht von einer Verletzung ausgegangen sei. Stark bezweifelte der Verteidiger, dass das Aufziehen einer Alustange als schwere Drohung qualifiziert werden kann.

Dies sah auch Richterin Angela Eckert so und sprach Luigi vom Vorwurf der Drohung frei, desgleichen von der geringfügigen Sachbeschädigung, weil diese nicht erstellt sei und auch der Vorsatz fehle. Erstellt hingegen sei die Schwellung, respektive das Hämatom auf der Wange von Max, weshalb Luigi der Tätlichkeit schuldig gesprochen und zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt wurde.