Bezirksgericht Baden
Ladendiebin mit Bande auf Beutezug – Richterin: «Morgen wird sie in den Flieger gesetzt und nach Rumänien ausgeschafft»

Eine achtfache Mutter aus Rumänien klaute mit anderen zusammen Alkoholika, Zigaretten und Kosmetika – nun stand sie vor dem Gericht in Baden.

Louis Probst
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Die Ladendiebin klaute mit ihren Kompagnons auch reihenweise Zigaretten. (Symbolbild)

Die Ladendiebin klaute mit ihren Kompagnons auch reihenweise Zigaretten. (Symbolbild)

Alex Spichale

Simpel, aber erfolgreich: So könnte man die Masche des Diebesduos bezeichnen. Die Frau und der Mann betraten Coop-Filialen, füllten Einkaufswagen oder Taschen – vorzugsweise mit Alkoholika und Zigaretten, aber auch mit Kosmetika, Rasierklingen und elektrischen Zahnbürsten – und spazierten davon. Und das sozusagen im Stundentakt.

Jedenfalls am 8. Oktober letzten Jahres: um 12 Uhr in Lupfig, um 13.02 Uhr in Nussbaumen und um 14.06 Uhr in Neuenhof. Der Aktionsradius der offensichtlich sehr mobilen Diebe, die gemäss Staatsanwaltschaft einer grösseren rumänischen Bande zuzurechnen sind, beschränkte sich aber nicht auf den Aargau.

Am 16. Oktober 2021 schlugen sie um 13.39 Uhr, diesmal in Dreierbesetzung, in Mels zu und um 18.05 Uhr in Bachenbülach im Zürcher Unterland. Bei ihren Beutezügen haben sie Waren im Wert von knapp 19'000 Franken gestohlen.

«Eine Lektion fürs Leben»

Vor kurzem stand eine 50-jährige Frau als Mitglied der Bande vor dem Bezirksgericht Baden – gegen die Mittäter laufen separate Verfahren. Vorgeworfen wurden der Frau, die sich seit einigen Wochen in Haft im vorzeitigen Strafvollzug befindet, gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten (Probezeit zwei Jahre), eine Busse von 1000 Franken sowie einen Landesverweis von zehn Jahren. Nachdem sich die Beschuldigte einverstanden erklärt hatte, kam das sogenannte abgekürzte Verfahren zur Anwendung.

Sie habe in Rumänien als Köchin gearbeitet, erklärte die Beschuldigte, die von zwei Polizeibeamten eskortiert wurde, via Übersetzerin in der Befragung durch Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr. Ein Freund habe sie dort angerufen, weil sie keine Stelle, aber Schulden gehabt habe. Dieser Freund habe auch den Flug in die Schweiz bezahlt und vorgeschlagen, in die Läden zu gehen. Die Diebstähle anerkannte sie ohne Umschweife. «Es tut mir ganz ehrlich leid», sagte sie. «Es ist eine Lektion fürs Leben. Ich werde nie wieder so etwas machen.»

Zigaretten und ein Teller Essen

Über die näheren Umstände ihres Aufenthaltes in der Schweiz hielt sie sich eher bedeckt. Sie habe nicht gewusst, wer die Läden ausgesucht habe. Und mit der Beute hätte sie nichts vorgehabt. Geld aus dem Verkauf der Beute hätte sie niemals genommen. «Ich bin ein gläubiger Mensch», beteuerte sie. Sie sei in die Schweiz gekommen, um zu arbeiten.

Auf die Frage von Fehr, wovon sie denn in der Schweiz gelebt habe, sagte die Beschuldigte: «Man hat mir jeweils eine Schachtel Zigaretten und einen Teller mit Essen gegeben.» Gewohnt habe sie beim Mittäter. Dieser habe eine Wohnung gemietet. Zu ihren Plänen sagte sie:

«Es tut mir leid für meine Fehler. Ich will nach Hause zu meiner Arbeitsstelle und zu meinen Kindern.»

Gemäss eigenen Angaben hat sie acht Kinder im Alter zwischen sechs und 34 Jahren.

Das Gericht erhob den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft zum Urteil. «Die Voraussetzungen für ein abgekürztes Verfahren sind erfüllt», sagte die Vorsitzende. «Die Strafe für gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl ist angemessen. Die Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Daher wird ihr der bedingte Vollzug der Freiheitsstrafe gewährt. Es gibt da aber die Landesverweisung. Die Beschuldigte geht heute nochmals in Haft. Morgen wird sie in den Flieger gesetzt und nach Rumänien ausgeschafft.»

Bleiben noch die Kosten, die der Beschuldigten auferlegt wurden. Die dürften wohl uneinbringlich sein. Die Busse dagegen gilt durch die Haft im vorzeitigen Strafvollzug als abgesessen.