Ein unbescholtener Schweizer aus der Region fordert im Internet zwei Minderjährige zu sexuellen Handlungen auf. Dann steht plötzlich die Polizei in der Wohnung, in der er mit Frau und Kleinkind lebt.
Ohne Verteidiger sitzt der 37-jährige Fabian (Name geändert) alleine vor Einzelrichterin Gabriella Fehr. Mit leicht vornüber gebeugtem Kopf antwortet er auf fast alle ihre Fragen mit einem leisen Ja. Ja, er habe mehrmals mit einem vermeintlich 13-jährigen Mädchen namens Marie gechattet. Ja, er habe sie aufgefordert, sich zu streicheln. Ja, er habe sie um ein Bild gebeten, wie sie das macht. Aber nein, er habe keines erhalten.
«Warum fordern Sie ein 13-jähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen auf?», fragt ihn die Richterin. Er könne das selbst nicht nachvollziehen, antwortet dieser. Es sei ihm nie darum gegangen, dass die Person minderjährig sei: «In meiner Fantasie war es immer eine erwachsene Frau, die das macht.»
Dennoch schrieb Fabian ein Jahr später auf der gleichen Website Isabella, die sich ihm als 14-Jährige zu erkennen gab, was er sich ausmalte. Auch hier kommt bei jeder Frage von Fehr nach den Details ein leises Ja.
Dass es für ihn nichts mit dem Alter zu tun gehabt habe, betont er mehrmals während der äusserst kurzen Befragung. Kinderpornografie sei nicht erregend für ihn. Das habe ja auch die Hausdurchsuchung gezeigt, bei der alle elektronischen Geräte mitgenommen und untersucht worden waren und nichts Derartiges gefunden wurde. Durch die Hausdurchsuchung war ihm klar geworden, dass hinter Marie und Isabella nicht minderjährige Mädchen standen, sondern verdeckte Ermittler.
Fehr interessiert sich auch für den doch längeren Abstand von einem Jahr zwischen den beiden Kontakten. Fabian erklärt das damit, dass er weniger in den Chat sei und ja eigentlich nach erwachsenen Frauen gesucht habe. Die beiden seien auf jeden Fall die einzigen zwei vermeintlich Minderjährigen gewesen, mit denen er gechattet habe. Heute habe er die Seite gesperrt.
Die Richterin ist sich aber nicht sicher, ob sie ihm wirklich glauben kann, gäbe es doch noch viele andere Seiten. Ob er nicht doch wieder schwach werden könnte? Ohne Probleme schaffe er das, beteuert Fabian. Und nein, in Therapie sei er nicht, aber er habe intensiv mit seinen Eltern, wie auch mit den Schwiegereltern und seiner Frau darüber gesprochen.
Die wurde in etwa zu der Zeit, als er im Internet mit den Minderjährigen chattete, schwanger und gebar ein Kind. «Was machte das mit Ihrer Beziehung?», hakt Gabriella Fehr nach. Er ringt nach Worten. Es sei natürlich die Frage aufgetaucht, wie es weitergeht. «Schlussendlich ist es heute aber besser zwischen uns, weil wir nun ehrlicher und offener miteinander umgehen», erklärt er.
Die Staatsanwaltschaft forderte neben einer bedingten neunmonatigen Freiheitsstrafe auch eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 160 Franken und eine Busse von 2000 Franken – sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Kindern.
Darüber habe er sich schon Gedanken gemacht, sagt er auf Nachfrage der Richterin. Doch in seinem Beruf habe er nicht mit Kindern zu tun und künftig auch in der Freizeit nicht vor, etwas mit Kindern zu machen. Er könne das Verbot nachvollziehen, auch wenn es ihn nicht direkt treffe.
Bevor sich die Richterin zurückzieht, um ihr Urteil zu fällen, betont er noch einmal, dass es ihm nie um Minderjährige gegangen sei und er dumme Fehler begangen habe. Und während er das sagt, fängt er an zu weinen.
Das nützt am Ende aber nichts. Zwar wird keine Freiheitsstrafe ausgesprochen, doch bei der Geldstrafe geht die Richterin über das geforderte Strafmass hinaus und spricht die Höchststrafe: 180 Tagessätze à 130 Franken und eine Busse von 3000 Franken. Eine angemessene Strafe wäre ihrer Meinung nach noch höher ausgefallen, sagt sie. Die einzelne Tat wiege aber noch nicht so schwer, dass es für eine Freiheitsstrafe reiche.
Zur Tat selbst müsse sie auch nicht mehr viel sagen, ausser, dass bei sexuellen Handlungen mit Kindern ganz viel kaputtgehen könne. «Wir können uns glücklich schätzen, dass Sie an polizeiliche Ermittler geraten sind.»